Unterhaltsvorschus ...
 
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Unterhaltsvorschus fällt weg, bekommen Mutter und Kinder weniger?

 
(@voltyx)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
Meine Frau hat sich von mir getrennt, ich bin mit der Rentenversicherung im Rechtsstreit und bekomme im Moment Bürgergeld und mache wegen des Unterhaltsvorschuss 500€ monatlich Schulden...

Meine ExFrau bekommt aufstockendes Bürgergeld + Minijob + Unterhaltsvorschuss

Da die Kinder jedes Wochenende Freitag bis Sonntag bei mir sind, und ich sie auch noch die ganzen Sommerferien von Montag bis Freitag mich um meine 2 kleinen Kinder kümmere, ist der Unterhaltsvorschuss ja nichtig oder?... Alleinerziehend ist Sie damit ganz sicher nicht mehr..

Dank dieses Artikels (kann hier den Link nicht einfügen?)

Urteil: Kein Unterhaltsvorschuss bei einem Drittel Kindesumgang

Link entfernt

 

Sehe ich es richtig, das dass Existenzminimum dann das Jobcenter übernimmt?
Und ich vielleicht auch sogar noch eine kleine zuzahlung... Kochen, Ausflüge, Kleider...

Vielen lieben Dank schon mal  🖐️ 👍

Dieses Thema wurde geändert Vor 2 Jahren 4 mal von Voltyx
Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2023 18:41
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Voltyx,

und Willkommen im Forum.

Das betreffende Urteil hatten wir vor einiger Zeit hier schon mal kurz erwähnt: https://www.vatersein.de/forum/unterhaltsrecht/urteil-kein-unterhaltsvorschuss-bei-einem-drittel-kindesumgang/ (und ob es dann seiterzeit zur Berufung vor dem OVG gekommen ist, weiß ich nicht).

Ich habe aber eine ganz andere Frage:

Geschrieben von: @voltyx

bekomme im Moment Bürgergeld und mache wegen des Unterhaltsvorschuss 500€ monatlich Schulden

Wenn du auf Bürgergeld angewiesen bist, dann bist du wahrscheinlich sowieso leistungsunfähig für Unterhaltszahlungen. Das müsste das zuständige Jugendamt dir natürlich erst mal schriftlich geben, aber wenn du leistungsunfähig bist, dann sollten da m.E. für dich auch keine Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse auflaufen.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2023 19:16
(@wasserfee)
Registriert

@malachit 

ich glaube, ganz so simpel ist es nicht.

Mein Ex zählt seit Jahren keinen Unterhalt weil er einen auf Psyche macht und H4 erhält.

Schulden laufen aber dennoch auf weil er für eine Einstufung als leistungsunfäg nochmal besonders geprüft würde (die Beistandschaft sagte Amtsarzt") und er das auch evtl beantragen müsste.

Also ganz so einfach wird es nicht sein.

 

WW

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2023 08:20
(@voltyx)
Schon was gesagt Registriert

@malachit Vielen lieben Dank für deine Hilfe...

Also Schulden sind anscheinend schon aufgelaufen, über 8000€... Jetzt verlangen sie sogar Ratenzahlung??? 😢

Das ist doch reine Verarsche und Schikane... Ich kümmere mich jedes Wochenende und an Krankheitstagen und fast die ganzen ferien...Bekomme aber 0€ Unterstützung! Nur Schulden und soll raten zahlen 😤 😡 😵 

Wie kann ich hier einen anonymisierten Brief des Jugendamtes einfügen?

 

Danke

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2023 09:51
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Voltyx,

Geschrieben von: @voltyx

Wie kann ich hier einen anonymisierten Brief des Jugendamtes einfügen?

Hier im Forum kannst du keine Dateien hochladen - also entweder die wesentlichen Stellen aus diesem Jugendamts-Schreiben abtippen, oder die Datei bei einem Datei-Hoster deiner Wahl ablegen und hier verlinken.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2023 10:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

für Dich von Interesse sollte sein BGH, Beschluss vom 31. Mai 2023 - XII ZB 190/22 . Dieses Urteil ist auch auf den Seiten von Vatersein.de hier vorhanden, aber es wird nicht auf das Urteil selbst verlinkt.  

Es geht dabei darum, dass keine Rückzahlungspflicht des Unterhaltsvorschusses bei Leistungen nach SGB II besteht.

Wenn die KM aufstockendes Bürgergeld bekommt ist nicht klar, ob sie durch Wegfall des UHV weniger Geld bekommt. Sollten auch Leistungen für das Kind vom JC gewährt werden, dann wird der UHV darauf angerechnet. Allerdings gehen in diesem Fall auch die Ansprüche an das JC über und das JC könnte Deine Leistungsfähigkeit für Unterhalt selbst wiederum prüfen. 

VG Susi

 
AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2023 18:25