Unterhaltsvorschuss
 
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Unterhaltsvorschuss

 
(@martinandresen)

Hallo ihr alle.

Was dieses Thema betrifft bin ich noch relativ uninformiert. Dies möchte ich ändern, ich hoffe ihr könnt mich was dies betrifft aufklären.
Ich arbeite derzeit fest, allerdings habe ich einen 30 Stunden Vertrag. Somit verdiene ich nicht besonders viel, jedenfalls muss ich laut Düsseldorfer Tabelle keinen Unterhalt zahlen von meinem eigenen Einkommen.
Jetzt zu meiner Frage: Wenn ich mehr verdienen sollte und den vollen Unterhalt zahlen kann, inwiefern kann das Jugendamt bzw. der Staat von mir Gelder rückwirkend für eine Zeit erwarten, in der ich nicht zahlen kann. Wie ist es rechtlich geregelt. Nehmen wir an ich verdiene ab nächsten Jahr im Januar mehr Geld und zahle Unterhalt. Was könnte passieren? Ich hoffe meine Frage ich verständlich gestellt. Danke im vorraus.

LG Martin

Zitat
Geschrieben : 05.04.2009 15:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

du musst heute deine Leistungsunfähigkeit durch die Unterhaltsvorschusskasse feststellen lassen. Eine rückwirkende Geltendmachung ist damit ausgeschlossen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2009 16:42