Hallo,
meine Freundin bekommt ALG2 und wurde von der ARGE gezwungen, Unterhaltsvorschuss für unseren Sohn (1) zu beantragen. Ich bin selbständig und habe bisher immer das meiste eingekauft, was der Kleine braucht (Essen, Trinken, Windeln, Erstausstattung etc.).
Jetzt hat sich das Jugendamt bei mir gemeldet und fordert zur Zahlung auf. Dazu habe ich als Neuling ein paar Fragen:
1. In dem Schreiben steht, daß vom Mindestsatz das Kindergeld abgezogen wird und ein Zahlbetrag von 133 Euro übrigbleibt. Das bekommt die Mutter, zusätzlich das Kindergeld. Muß ich auch 133 Euro zahlen, oder sind das mehr?
2. Habe ich dann erstmal 72 Monate "Ruhe", solange der Unterhaltsvorschuss gezahlt wird?
3. Wie läuft das mit dem Unterhalt als Selbständiger? Ich habe Monate, da bekomme ich deutlich mehr Geld und es gibt Phasen, da sind die Einkünfte gleich Null.
4. Gibt es irgendwo einen Paragraphen, der besagt, daß der Unterhalt zum Wohle des Kindes sein muß? In unserem Fall ist es weder zum Wohle des Kindes, noch der Mutter. Wenn ich jetzt Unterhalt ans Amt zahle, bekommt die Mutter den Unterhalt angerechnet und hat keinen Cent mehr auf dem Konto und muß alles für das Kind alleine einkaufen. Das würde bedeuten, daß sie auch an der Qualität der Lebensmittel sparen muß. Ich habe dann keinen Einfluss mehr darauf.
Vielen Dank,
root66
Moin,
das JA wird Dich auffordern, Deine Einkünfte offenzulegen, bei Selbständigen wird ein Schnitt der letzten drei Jahre zugrunde gelegt.
Wissen solltest Du, dass nicht nur der Unterhalt für euer Kind nach Deinem Verdienst berechnet wird, sondern dass Du auch der Mutter zu Unterhalt verpflichtet bist, (mindestens) bis das Kind 3 Jahre alt ist. Daher vermute ich, wird auch die ARGE noch auf Dich zukommen.
Ein Paar seid ihr nicht mehr?
Die 133 Euro sind der Unterhaltsvorschuss, der Mindestsatz für ein Kind den Du zahlen musst, beträgt nach DDT 2010 225 Euro.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo root,
4. Gibt es irgendwo einen Paragraphen, der besagt, daß der Unterhalt zum Wohle des Kindes sein muß? In unserem Fall ist es weder zum Wohle des Kindes, noch der Mutter. Wenn ich jetzt Unterhalt ans Amt zahle, bekommt die Mutter den Unterhalt angerechnet und hat keinen Cent mehr auf dem Konto und muß alles für das Kind alleine einkaufen. Das würde bedeuten, daß sie auch an der Qualität der Lebensmittel sparen muß. Ich habe dann keinen Einfluss mehr darauf.
habe bisher immer das meiste eingekauft, was der Kleine braucht (Essen, Trinken, Windeln, Erstausstattung etc.).
Es ist nicht Aufgabe der Allgemeinheit euer Kind zu finanzieren.
Du bist dem ggü. unterhaltspflichtig. Hätte die KM wahrheitsgemäß bei der ARGE angegeben, das die von dir KU in Form von Lebensmitteln, Windeln etc. in Höhe von x E bekommt, dann wäre sie auch nicht gezwungen worden UVS zu beantragen.
Ihr hättet auch beim JA einen Titel über x € erstellen lassen können. Und euch dann einigen, das du weiterhin in Naturalien leistest und ihr die entsprechenden Kassenzettel vorlegst.
Allerdings ist es auch nicht deine Aufgabe der KM vorzuschreiben wie und für welche Lebensmittel sie den KU zu verwenden hat. Auch Aldi-Windeln halten trocken 😉
2. Habe ich dann erstmal 72 Monate "Ruhe", solange der Unterhaltsvorschuss gezahlt wird?
Nein. Das JA wird deine Einkommensverhältnisse überprüfen und ggf. auch den Vorschuß von dir zurückverlangen, sofern deine Leistungsfähigkeit festgestellt wurde.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ein Paar seid ihr nicht mehr?
Doch, sind wir und ich sehe den Kurzen täglich.
Die 133 Euro sind der Unterhaltsvorschuss, der Mindestsatz für ein Kind den Du zahlen musst, beträgt nach DDT 2010 225 Euro.
Das JA schrieb mir, daß Sie mich auffordern den Mindestsatz abzüglich des vollen Kindergeldes zu zahlen, was in der Summe 133 Euro entspricht. Wenn ich mich auf die Zahlung einlasse, muß ich meine Einkünfte nicht offenlegen.
Moin,
aber ihr wohnt nicht zusammen?
Um es mal so zu sagen: Wieso zum Teufel soll die Allgemeinheit (also ich???) für Deine Freundin und Deinen Sohn aufkommen, wenn ihr sogar noch ein Paar seid?
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
*Vollquoting gelöscht*
Weil sie vorher bereits ALG2 bezogen hat und nicht arbeiten kann (hat nichts mit Nicht-Wollen zu tun). Und weil ich finanziell nicht in der Lage bin, für alles aufzukommen. Um meinen Sohn kann ich mich finanziell kümmern, aber wie gesagt, ist es zum Nachteil, wenn sich der Stadt einmischt, alles Geld von mir nimmt und die Mutter bekommt dadurch keinen Cent mehr. Hier geht es um das Kind.
Ja, es geht um das Kind. Und wenn du meinst ,das du es finanzierst und zusätzlich der Staat es mitzufinanzieren hat, dann kann ich das langsam nicht mehr hören.
Wer Kinder in die Welt setzt muß sich vorher überlegen, ob er das ohne staatliche Hilfe schafft. Aber später zu motzen, das der Staat das Geld sich von einem leistungsfähigen Elternteil holen möchte, ist einfach unverschämt.
DU hast die Pflicht Barunterhalt für dein Kind zu leisten. Bist du dazu in der Lage hat der Staat nun mal keine Verpflichtung da noch x € draufzusatteln, damit das Kind eine dir angenehme Ernährung bekommt.
Das deine LG nicht arbeiten kann und daher auf Hartz IV hängt ist sicher bedauerlich. Wobei bei einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit doch eigentliche eine EU-Rente kommen müßte...
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke Tina. Du hast die Worte gefunden, die ich gesucht hab.
Zur Zeit glaube ich, ich bin hier im Irrenhaus und nicht bei VS.
😡
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."