Hallo!
Ich habe da eine Frage zum Unterhaltsvorschuß!
Ich habe nun schon einiges gelesen, aber es wird immer wieder was anderes gesagt.
Wenn mein Ex-Mann keinen KU zahlen kann,weil er die ehelichen Schulden zahlt,muß er dann den UVG zurückzahlen!?
Wir sind nun seit Okt.05 getrennt,und seit Jan.08 geschieden.
Nun beantrage ich auf Aufforderung des Job Centers UVG. Wurde vorher noch nicht verlangt,keine Ahnung warum. Ich habe auch nicht weiter nachgefragt,aus Angst,das er es dann zurückzahlen muß, weil man immer unterscihedliche Meinungen dazu ließt.
Ich muß sagen,das er sehr gut verdient ca.1600Netto),aber halt die Schulden aus der Ehe zahlt (ca. 500€). Das wurde vor Gericht aus so gesagt,als der Richter fragte,ob er denn KU zahle.
Es besteht kein Titel oder ähnliches.
Meine Anwältin meinte,das er nur zurückzahlen müsse,wenn er nicht zahlen will...
Was stimmt denn nun?
Und was kann er tun, damit er nicht zurückzahlen muß?
Ich habe was gelesen,das er mind. 1x pro jahr seine Einkünfte darlegen muß...reicht ds dann in unserem Fall?
Falls ich was vergessen habe, was für euch nötig ist um zu antworten..nur her mit den Fragen!
VLG
Tanja
Hallo Tanja,
Wenn mein Ex-Mann keinen KU zahlen kann,weil er die ehelichen Schulden zahlt,muß er dann den UVG zurückzahlen!?
Jibbet nich. Er muss die Tilgung so weit runter drücken, dass er KU zahlen kann.
An seiner Stelle würde ich die Sache aber anders machen. Wodurch sind die Schulden entstanden? Wer ist Erst-, wer Zweitschuldner?
Gruß,
Michael
Mir ist noch was eingefallen.
Da sind 2 Fragen auf dem Antrag,die ich nicht so verstehe, wie ich die beantworten soll...
1. Wegen der Frage wie das Kind vom getrennten Elternteil betreut wird! Kann man das was falsches Ankreuzen!? Wir haben keine festen Tage...mal mehr mal weniger...also würde dann das besuchsweise sein?...Aber hört sich irgendwie an,als ob er nur zu besuch kommt..
2. Er bringt der getrennte Elternteil unterhaltsrelevante Leistungen?..bezieht sich das auch auf Schuhe und Klamotten?..Weil da gibt er ab und zu mal was dazu...
Das wars erstmal...
Vielen lieben Dank
Tanja
Tja,das ist es ja...er kann die Tilung nicht weiter runter drehen...Den einen Kredit, für die Schulden aus dem Hausverkauf und Dispo, hat er nur bekommen, wenn er keinen KU bezahlen muß.
Wie gesagt,meine Anwältin meinte zu mir, das er nicht zurückzahlen muß,da er ja die ehelichen Schulden tilgt...
Oh man...das wird ein ziemlichen besch.... Thema werden...
LG
Tanja
Hallo Tanja,
dem JA wird egal sein, unter welchen Bedingungen er den Kredit bekommen hat. Ihr könnt keine Vereinbarungen zu Lasten dritter treffen!
Er muss die Tilgung mindern, bis er genügend Leistungsfähig ist. Beim Ehegattenunterhalt kann er den Kredit dann ansetzen.
Oh man...das wird ein ziemlichen besch.... Thema werden...
Jepp. 1600€ Einkommen, 3 Personen und Haus ist schon supereng. Wer sich dann noch trennt und Unterhalt begehren will, teilt nichts durch zwei. Richtig hart wird es aber für deinen Männe, der dramatisch wenig Geld haben wird, wenn die Bänker komisch werden.
Gruß,
Michael
Hi Tanja,
also grundsätzlich geht der KU vor allen anderen Verpflichtungen. Ich sehe bei 1600 netto aber das Problem, dass er unter Umständen sowohl den KU als auch die Schulden bedienen muss, weil sein Selbstbehalt seinem Sohn gegenüber 900 Euro beträgt.
Wenn also 1600 Euro das (bereinigte?) Netto ist (inklusive Weihnachts und Urlaubsgeld verteilt auf 12 Monate und abzüglich max. 5% berufsbedingte Aufwendungen), müsste er 216 Euro KU zahlen, verbleiben 1384 Euro. Dann den Kredit bedienen. Wobei ich nicht weiß, wo sein Pfändungsfreibetrag liegt, das heißt, er kann dann nur noch tilgen, was in seinen Möglichkeiten liegt.
Den UHV wird er meines Erachtens zurück zahlen müssen, weil er leistungsfähig ist. Man könnte sonst ja auf die Idee kommen, dass der Staat durch seine UHV-Leistungen dafür sorgt, dass euer Kredit getilgt wird. Das ist ja nicht im Sinn des Erfinders.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Oh man...dann hat mir meine Anwältin ja nen riesigen,wenn nicht sogar nen unmölichen Bären aufebunden!!!! So ein Mist!
Also wir haben 2 Kinder zusammen, 4+6 Jahre alt!
Ich muß dazu sagen,das ich keinen KU haben will...ich muß es beantragen...leider!
Damals,als wir noch zusammen waren,hatte er auch noch knapp 2500€ netto! Und die 1600€ netto im moment sind ohne Weihnachtsgeld und urlaubsgeld...Es gibt auch Monate,da hat er 1750€ oder auch mal 1500€..kommt auf die Schichten drauf an...
@Weisnich....
Den Satz hier verstehe ich nicht so ganz: Beim Ehegattenunterhalt kann er den Kredit dann ansetzen.
Wie meinst du das?
Oh man,warum erzählt die mir so nen Mist?
Ich weiß,das wenn ich drauf bestehen würde,der KU vor den Schulden gilt...aber dann würde ich ihn in die Inso zwingen,und das wollte ich nicht.
Wie soll ich ihm das bloß erklären...
Zum Glück weiß er,das ich das nicht mit Absicht mache...
Muß wohl nochmal meine Anwältin anrufen...
Dazu habe ich noch ne Frage: Ich hatte PKH für die Scheidung...muß ich dann das nochmal neu beantragen wegen dem Unterhalt? Will ja nun wissen,was da auf uns zukommt!
Vielen Dank
Tanja
Hallo Tanja,
stimmt, 2 Kinder.. da wird das noch schwieriger, weil er dann mit 478 Euro dabei. Es verbleiben also noch grob 1100 Euro. Das sieht schlecht aus...
Beim Ehegattenunterhalt ticken die Uhren anders, das heißt, wenn für Dich noch etwas übrig bliebe von seinem Gehalt, dürften dann eure in der Ehe entstandenen Schulden vorher abgezogen werden, wenn er diese alleine tilgt.
Ich finde auch, dass Deine Anwältin da schlecht berät.
Wenn ich das richtig verstanden habe, will ja jetzt die ARGE Informationen, das heißt, dass Du eigentlich keinen Anwalt brauchst. Wenn er sich auf deren Forderungen nicht einlässt, dann ist das eher ein Verfahren der ARGE gegen Deinen Ex. Du hast damit dann nur indirekt zu tun.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Naja Tanja, dass du ihn vor KU bewahren möchtest, ist ja nett aber nur wenn du verzichtest und nicht der Staat für dich verzichten soll!
Es liegt nicht in deiner Wahl den KU statt von ihm, vom Steuerzahler zu kassieren, auch wenn das auf den ersten Blick so aussieht.
Fairerweise müsstest du ihm bei der Abzahlung der ehelichen Schulden helfen.
Ich weiß, ist leicht gesagt aber so ist es.
Mitfühlende Grüsse,
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@Lausebackesmama: Also das Job Center wil,das ich UVH beantragen,weil er keinen KU zahlen kann. Die wollten nicht,das ich KU ausrechnen lasse. Das haben die schon von meiner Anwältin bekommen...
Aber mir steht doch überhaupt kein EU zu,da mein jüngster über 3 Jahre alt ist...So mein Infostand...
Oh man...ich will das ganz nicht...
Komme da aber nicht mehr raus...mist,mist....
Tanja
Hey
Also so geht es wirklich nicht, denn das wäre wirklich der Weg: Ich tilge die Schulden in zusammenarbeitmit dem Staat, über den Weg ich zahle keinen KU u der betreuende Eloternteil bezieht eben UVG, was heißt der Staat, die Allgemeinheit kommt für eure Kinder auf..
Das kann so nicht richtig sein, das sollte auch dir klar sein.
Den einen Kredit, für die Schulden aus dem Hausverkauf und Dispo, hat er nur bekommen, wenn er keinen KU bezahlen muß.
Hm, etwas merkwürdig, um es mal so zu sagen, er hat zwei Kinder, wer denkt denn da bitte das er keinen KU leisten müßte??
Wenn nicht er u du, wer dann?????
Ich muß dazu sagen,das ich keinen KU haben will...ich muß es beantragen...leider!
Weil du offensichtlich Leistungen nach dem SGB II beziehst...normal also...und auch der Job-Center würde sich ansich an deinen Ex wenden..
Hier sind eben staatlich Leistungen im Spiel, u da kann schon gar nicht auf KU verzichtet werden...
U am Rande erwähnt kann es eben nicht richtig sein, das ihr eure Schulden entsprechen tilgt u die Allgemeinheit für eure Kinder aufkommen soll..
Dazu habe ich noch ne Frage: Ich hatte PKH für die Scheidung...muß ich dann das nochmal neu beantragen wegen dem Unterhalt?
Sofern es vor Gericht gehen sollte, dann: Ja
Sollte es ausssergerichtlich geklärt werden, würde die Beratungshilfe greifen..
Gruß
Jens
@Beppo:
Das ich die Schulden normalerweise mit zahlen muß,das weiß ich...Daher hat meine Anwältin das ja so mit seiner Anwältin ausgeküngelt,das er keinen KU zahlt,aber dafür die Schulden...Ich habe übrigends Inso...Und weiß nun gar nicht mehr,was da noch auf mich zukommt,da der Kredit fürs Haus ja nur noch auf ihn läuft...da ist er nun völlig alleine drin...wollte die Bank so,weil die von meiner Inso erfahren haben. Die sind ja nicht dumm...oh mein Gott...wird wohl auch bald auf Inso bei ihm hinauslaufen...
Mist...und er hat im moment noch andere schwierige Probleme an der hand....und nun das noch...
Tanja
Mann mann, da müssen ja richtige Spezialistinnen am Werk gewesen sein!!! 😡 😡 😡
Wie kann man nach einem Jurastudium so blond sein, die müssen doch wissen, dass die ARGE da nicht mitspielt und dass Du von denen Leistungen beziehst, werden ja wohl beide gewusst haben!
Aus der Sache kommt ihr m. E. nur raus, wenn Du Dir einen Vollzeitjob suchst, der es Dir neben Deiner Inso erlaubt, auf den KU zu verzichten oder eben KU zu bekommen und ihm anteilig was beizusteuern zum Abtragen der Kredite, wenn das neben der Inso geht.
Schwierig.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@JensB2001:
So wie du,haben wir es bisher nie gesehen...ich wollte halt immer,das er so gut wie möglich dabei wegkommt..um unser Verhältnis einfach auch nicht zu zerstören oder gefährden. Da bin ich wohl zu naiv dran gegangen...leider...Aber wir dachten auch,das wir gut beraten waren mit den Anwälten..
Das mit dem KU hat unsere Anwältin so gesagt...das weiß ja selbst der Scheidungsrichter,und hatte nix gesagt..das kam mir so vor,als sei das so geläufig...
Ich bin völlig verwirrt gerade...
Tanja
Hey
Also das Job Center wil,das ich UVH beantragen,weil er keinen KU zahlen kann. Die wollten nicht,das ich KU ausrechnen lasse
Klar, weil die damit die Arbeit los sind u das JA sich kümmern muß...u die werden sich Fragen warum der KV bei dem Einkommen denn keine KU zahtl..u das ist korrelkt so, weil eben erstmal die Eltern gefragt sich u nicht die Allgemeinheit.
Aber mir steht doch überhaupt kein EU zu,da mein jüngster über 3 Jahre alt ist...So mein Infostand...
Ihr wart doch verheiratet!!
Also stünde dir das evtl. schon sehr wohl zu..
Ein wenig völlig falsch informiert bist du schon.
U das dürfte ansich auch dem Job-Centrer bald auffallen, das du evtl. auch Anspruch darauf hättest..
Daher hat meine Anwältin das ja so mit seiner Anwältin ausgeküngelt,das er keinen KU zahlt,aber dafür die Schulden...
Sicher ein fairer Zug...aber hier ist eben die Allgemeinheit mit im Spiel u da geht das mal nicht so einfach..
Ich habe übrigends Inso
Insofern für die Sache ja erstmal irrelevant...
Wobei es ansich ja etwas widersprüchlich ist..
Er sol keinen KU leisten dafür für dich mit tilgen..du aber bist im Inso..ansich wäre das dann ja schon eine Bevorteiligung eines Gläubigers, denn damit zahlst du ja theoretisch die Schulden bei einem gläubiger mit ab, während du ja ansich im Inso-Verfahren bist..
wollte die Bank so,weil die von meiner Inso erfahren haben
Naja zu der Bank muß man hier wohl nichts mehr sagen..
Die möchten gern ihr Geld zurück u das wars, das sie aber da den Schuldner zu etwas verleiten was nicht ganz rechtens ist ist was anderes..
Gruß
Jens
@all: Danke erstmal,das ihr mich hier nicht gleich völlig in der Luft zerreist...Das war meine größte Befürchtung...
Ich muß ja zugeben,das wir so gehandelt haben, damit er da besser bei weg kommt...Obwohl wir von einien Sachen auch anderst informiert waren...aber nunja...
@JensB2001:
Wegen dem KU...Mir wurde immer gesagt,acuh von meiner Anwältin,das mir der eh nur bis zum 3 Geburtstag des jüngsten Kindes zu stände. Weil es dann ja in den Kindergarten geht,und ich dann wieder teilweise erwerbsfähig bin. Also auch selbst da wurde ich faslch informiert..oh man...ichhatte schon die ganze zeit das Gefühl,das die nicht für mich gearbeitet hat. Aber was solls...Kann ich denn dafür nen anderen Anwalt nehmen?
So wie du das eben mit der Inso geschildert hast, so habe ich das noch nie gesehen...Aber die Gläubiger werden ja nciht von mir bevorteilt...Soweit ich weiß,sind das zwei paar Schuhe. Wenn wir beide Inso machen würden, dann würden wir auch jeder für den gesamten Betrag haften....
Hey
Kann es aber vielleicht6 auch sein, das du da einiges selber durcheinander bringst?? Oder wverwechselst oder doch falsch verstanden hast?
Wegen dem KU...Mir wurde immer gesagt,acuh von meiner Anwältin,das mir der eh nur bis zum 3 Geburtstag des jüngsten Kindes zu stände. Weil es dann ja in den Kindergarten geht
Denn das wäre bei KU völliger unsinn....!
Bei EU evtl auch teilweise..
So wie du das eben mit der Inso geschildert hast, so habe ich das noch nie gesehen...Aber die Gläubiger werden ja nciht von mir bevorteilt...Soweit ich weiß,sind das zwei paar Schuhe.
Sicher, aber indirekt gibt es da ja scheinbar eine gewisse Absprache u das sollte mal in die falsche Hand geraten..das würde für deine Inso evtl. einen Rattenschwanz nach sich ziehen..
Wenn wir beide Inso machen würden, dann würden wir auch jeder für den gesamten Betrag haften....
Du haftest auch jetzt ansich für den gesamten Betrag...
Und wie gesagt, da hier die Allgemeintheit eben mit im Boot ist, schaut das alels etwas anders aus..u das solte auch dein RA wissen..
Kann ich denn dafür nen anderen Anwalt nehmen?
Natürlich kannst du das!
Gruß
Jens
Oh mann, aus welchem Kaugummiautomaten hast du denn diese Anwältin gezogen?
Wenn du da nicht irgendwas durcheinander bekommen hast gehört die ja wirklich ins Panoptikum.
Ich glaube es war Sokrates, der sagte, dass jemand, der weiß, dass er nichts weiß immer noch mehr weiß als der, der nicht weiß, dass er nichts weiß!
Deine Anwältin gehört auf jeden Fall zur 2. Kategorie. 😡
Ich hoffe, es findet sich noch jemand der dir zu beiden Problemen einen guten Tipp geben kann aber im Moment sieht das leider ziemlich dunkel aus.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@JensB2001:
Oh man...habe es eben nochmal gelesen..na klar meinte ich den EU und nicht den KU...ganz klar...
Wie meinst du das mit der Absprache...?
@Beppo: Das denke ich auch so langsam mit der Anwältin...Das seine Anwältin da mitgespielt hat,ist ja klar...aber meine..ich habe schon öfters mal gesagt,das ich das Gefühl habe,das ich mit meiner Anwältin nie im Leben meinem Mann die Hosen ausziehen hätte können,wenn ich es gewollt hätte...
Tanja