Hallo,
nachdem vor drei Monaten die KM Unterhaltsvorschuss beantragt hatte und ich als Vater daraufhin mein Einkommen nachweisen musste, kam nun ein Schreiben, in dem die Leistung von 201 Euro gewährt wird. Weiterhin heißt es, dass der Anspruch des Kindes auf Unterhalt auf das Bundesland übergeht, usw. Es endet mit dem Hinweis: Um die Höhe des Anspruchs kümmert sich der Beistand, der sich melden wird, um sich beim mir das Geld zurückzuholen.
Bislang gab es keine Bestandschaft. Vermutlich musste die KM jetzt einen bestellen. Kann sie dazu gezwungen werden?
Wahrscheinlich wird der Beistand einen Titel durchsetzen.
Aber ich warte zunächst ab oder sollte ich irgendwas unternehmen?
Schöne Grüße!
Hallo,
wenn UHV gezahlt wird, dann geht die Forderung immer an das Land über, weil dieses auch zahlt. Die UHV-Kasse wird deshalb versuchen das Geld= UHV bei Dir wieder einzutreiben und das ggf. auch mit einem Titel.
Da der Unterhaltsanspruch des Kindes aber höher als der UHV ist, kann die KM mehr als den UHV fordern. Bist Du für mehr als den UHV leistungsfähig, dann kann die KM die Differenz direkt von Dir fordern oder dies der Beistandschaft überlassen.
Da die KM eine Beistandschaft eingerichtet hat, wird diese einen KU-Anspruch berechnen und Dich zur Zahlung und Titulierung desselbigen auffordern. Du solltest die Rechnung prüfen und bei der Titulierung auf eine Begrenzung auf das 18. Lebensjahr des Kindes drängen. Mehr kannst Du hier nicht machen.
Sollte sich dabei ergeben, dass Du mehr als den UHV zahlst, dann ist UHV-Kasse wieder raus.
Die KM kann nicht gezwungen werden eine Beistandschaft einzurichten, für sie (bzw. den betreuenden Elternteil) ist die Beistandschaft kostenlos und sie kümmert sich um den KU. Warum sollte die KM darauf verzichten?
VG Susi