Unterhaltsvorschuss...
 
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Unterhaltsvorschuss - Einkommensnachweise (UVG)

 
(@nomaam)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, da ich immer ärger mit Kindesmutter wegen Geld hatte, habe ich  Unterhaltsvorschuss beantragt und zum teil bewilligt bekommen.
Bis jetzt habe ich Positive Erfahrungen damit gemacht:
1.) Kein Stress mehr mit Kindesmutter wegen Geld, den sie bekommst vom Amt
2.) Der Umgang mit Kind und Mutter klappt viel besser
3.) Der Unterhalt ist niedrig auch wenn ich das irgendwann zurück zahlen muss.

In allgemeinen gehts mir gut, trotz dass ich nicht viel bei der Arbeit verdiene.d.h knapp oberhalb der Mindest - Selbstbehlatgrenze  .

Nun habe damals beim Antrag meine Einkünfte JA offen gelegt, jetzt nach 4 Monaten  steht Folgendes drin im Brief:
"Mit unserem Schreiben vom XX.XX haben wir Ihnen unsere Forderungen bis XX.XX gestundet und Sie aufgefordert bis XX.XX aktuelle Einkommensnachweise bz.w. Nachweise über Ihre Bemühungen für ein Höheres Einkommen vorzulegen"

Die Sache ist die, ich habe keine Lust mich um ein neuen oder Neben Job zu bewerben, will dem Amt irgendwas schreiben dass diese mich länger in Ruhe lassen.

Hat jemand ne Idee?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2011 23:03
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Versuche es doch einfach mit der Wahrheit. Deine Gründe hören sich doch für Dich sehr logisch an. Vielleicht sieht es der/die JA-MA eben so.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2011 10:31
(@nomaam)
Schon was gesagt Registriert

Wahrheit, ok, aber die wollen ja dass ich mich um mehr Geld bemühe.
Klar, am liebsten würde ich denen z.B. schreiben:
"ich bin mit 1000 EUR Lohn zufrieden , und werde mir die kommenden 3 Jahre nichts neues suchen.....meine Einkommensnachweise könnt ihr alle 4 Monate haben."
Ich glaube JA wird sich damit nicht zufrieden stellen oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2011 11:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wahrheit, ok, aber die wollen ja dass ich mich um mehr Geld bemühe.

nicht zu Unrecht wollen die das; schliesslich bist Du (und nicht der deutsche Steuerzahler) Deinen Kindern zu Unterhalt verpflichtet

Klar, am liebsten würde ich denen z.B. schreiben:
"ich bin mit 1000 EUR Lohn zufrieden , und werde mir die kommenden 3 Jahre nichts neues suchen

findest Du "950 EUR für mich, 50 EUR für die Kinder" eine faire Quote?

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2011 12:03
(@nomaam)
Schon was gesagt Registriert

brille007, ich dachte schon dass sowas kommt, ich kann dich brühigen, ich habe jede menge steuern Gezahlt, und Achtung ! Noch nie Hartz IV oder so bezogen. Das ich jetzt 1000 EUR verdienen möchte ist hat folgenden Hintergrund.
a) Keine Drohungen mehr z.B "Erst wenn du Zahlst kannst du dein Kind sehen!!!"
b) Kindes wohl ist nicht gestört, im gegenteil, ich bin viel Entspannter und mein Kind auch, da der Umgang jetzt Regelmäßig und öfter stattfindet. 
Hätte ich das vor 10 Jahren gewusst, hätte ich das schon damals so geregelt, denn jetzt hat die KM weniger Spielraum für Erpressungen.
Und vorher war das so, das die Kindesmutter versucht hat immer, immer, immer mehr Geld zu bekommen, immer wieder irgendwelche Briefe, Drohungen, ich hatte schon Panik vom Briefkasten .....
Da ich gutes Verhältnis zum Arbeitgeber habe, besteht ein gewisser Spielraum im Titel genannter Angelegenheit.
Hat vielleicht doch jemand eine Idee?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2011 12:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Mal unabhängig von der moralischen Bewertung.

Einen einfachen Trick, sich vor den Nachstellungen des JA und der Justiz zu schützen gibt es nicht.

Außer vielleicht du ziehst in ein Land ohne ernsthafte KU-Eintreibungskultur oder mit nem Kälberstrick zur Kanalbrücke.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 11.04.2011 12:33
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

deinen Zahlen nach ist euer Kind zwischen 10 und 12. UVS gibt es nur bis das Kind 12 ist bzw. längstens 72 Monate. Da bin ich mal gespannt, ob das Verhältnis so gut bleibt, wenn die KM danach Hartz IV für das Kind beantragen muß.

Zu den gesetzlichen Gegebenheiten. Das JA fordert dich auf deine Bemühungen um eine besser bezahlte Stelle darzulegen. Ok, das mächtest du nicht. Nun kann das JA das akzeptieren, es kann auch klagen und wenn der MA besonders "lustig" ist kan ner dich wegen Unterhaltspflichtverletzung anzeigen, da du ja alles zu unternehmen hast, um den Mindestunterhalt zu erwirtschaften.

Was deinen Arbeitgeber angeht, istes sicher gut, das ihr euch gut versteht, nur ob er wirklich auf Dauer bereit ist sich in einem rechtlich nicht sauberen Rahmen zu bewegen in dem evtl. tatsächliches Einkommen und vertragliches Einkommen nicht übereinstimmen wird sich spätestens dann zeigen, wenn er mal nen Wirtschaftprüfer des FA im HAuse hat.
Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2011 12:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zu den gesetzlichen Gegebenheiten. Das JA fordert dich auf deine Bemühungen um eine besser bezahlte Stelle darzulegen. Ok, das mächtest du nicht. Nun kann das JA das akzeptieren, es kann auch klagen und wenn der MA besonders "lustig" ist kan ner dich wegen Unterhaltspflichtverletzung anzeigen, da du ja alles zu unternehmen hast, um den Mindestunterhalt zu erwirtschaften.

Das sehe ich so nicht.

Die Zurechnung einer theoretischen Leistungsfähigkeit und fiktives Einkommen sind eine reine Erfindung der Familienjustiz ohne gesetzliche Grundlage.
Das Strafrecht kennt so etwas nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 11.04.2011 12:52
(@nomaam)
Schon was gesagt Registriert

Das mit den 72 Monaten, habe ich auch eben Erfahren, dies stört mich erstmal weniger, im Vordergrund ist erstmal harmonischer und regelmäßiger Umgang mit dem Kind, was seit 4 Monaten gut funktioniert  🙂
Der Differenzbetrag nach 72 Monaten ist mir eigentlich egal, den zahle ich, egal ob 20 EUR oder 4000 EUR, darum gehst nicht.
ich könnte mir auch vorstellen dass der Unterhaltsvorschuss nur 10 EUR/mtl. ist,den Rest zahle ich. Hauptsache die KM kann mich nicht wirklich "DIREKT" direkt Angreifen, so gehts alles über JA und bis jetzt viel entspanter bis auf den Nachweis über Leistungsfähigkeit.

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Themenstarter Geschrieben : 11.04.2011 13:39
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi nomaan

Hauptsache die KM kann mich nicht wirklich "DIREKT" direkt Angreifen, so gehts alles über JA und bis jetzt viel entspanter bis auf den Nachweis über Leistungsfähigkeit.

Naja. Nach den 72 Monaten, wenn es kein UHV mehr gibt, tritt vermutlich die Arge an die Stelle des JA. Die sind noch weniger spassig als das JA. Wenn die KM bei der Arge Gelder für das Kind beantragt, geht dessen UH-Anspruch auf das Land (stellv. die Arge) über.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 11.04.2011 13:45




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und die 72 Monate gelten auch nur, wenn das Kind nicht vorher 12 wird

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 11.04.2011 14:03
(@nomaam)
Schon was gesagt Registriert

Und die 72 Monate gelten auch nur, wenn das Kind nicht vorher 12 wird

Ist das wirklich so? Mein Kind wird in 11 Mon 12 Jahre alt.

Hi nomaan
Naja. Nach den 72 Monaten, wenn es kein UHV mehr gibt, tritt vermutlich die Arge an die Stelle des JA. Die sind noch weniger spassig als das JA.

Was heist dat, können die mehr als Einkommensnachweise , b.z.w. Nachweis über Bemühungen für ein Höheres Einkommen verlangen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2011 14:10
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ist das wirklich so? Mein Kind wird in 11 Mon 12 Jahre alt.

Definitiv Ja. In 11 Monaten wird sich vermutlich die Arge dem annehmen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2011 14:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ist das wirklich so? Mein Kind wird in 11 Mon 12 Jahre alt. Was heist dat, können die mehr als Einkommensnachweise , b.z.w. Nachweis über Bemühungen für ein Höheres Einkommen verlangen?

die können sich sogar die "Spielräume" im Detail anschauen, die Dein Arbeitgeber eingerichtet hat. Und sie haben überhaupt kein Verständnis für eine "lex nomaam". Möglicherweise wird Dein Arbeitgeber das allerdings überhaupt nicht spassig finden, wenn ihm andere in die Bücher schauen; manchmal finden sich da ja noch ganz andere Sachen...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2011 14:40
(@nomaam)
Schon was gesagt Registriert

die können sich sogar die "Spielräume" im Detail anschauen, die Dein Arbeitgeber eingerichtet hat. Und sie haben überhaupt kein Verständnis für eine "lex nomaam". Möglicherweise wird Dein Arbeitgeber das allerdings überhaupt nicht spassig finden, wenn ihm andere in die Bücher schauen; manchmal finden sich da ja noch ganz andere Sachen...

Ich sehe das nicht so dramatisch mit dem Arbeitgeber, den dieser hat mehrere Standorte auf der Welt, so kann ich ganz schnell versetzt werden, z.B nach Singapur oder Hong Kong,  und als Außendienstmitarbeiter meine Tätigkeiten in Deutschland weiter ausüben, da gibts auch wider Spielraum denke ich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2011 15:28