Unterhaltsvorschuss...
 
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Unterhaltsvorschuss gerechtfertigt??

 
(@sosiehtesaus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
Ich habe da mal eine Frage. Meine Frau ist vor kurzen ausgezogen. Wir leben nun getrennt. Mein Sohn ist bei ihr gemeldet. Ich musste mich nun ALG2 melden.
Bekomme aber nur einen Teil der Miete vom Amt gezahlt, weil mir Unterhalt von meiner Frau zusteht (sie ist arbeiten gegangen ich Hausmann).
Wenn meine Frau arbeiten geht ist unser Sohn bei mir außerdem übernachtet er auch oft bei mir. Er ist so im Monat mehr bei mir als bei ihr. Ich habe auch dann die kosten für Verpflegung zu zahlen. Desweiteren kaufe ich ihm neue Kleidung und erfülle ihm seine Wünsche (alles von meinem Geld). Nun erfahre ich das meine Frau mit ihrem Geld meint nicht aus zukommen und hat einen Antrag beim Jugendamt auf Kindesunterhaltvorschuss gestellt. Geht das so einfach? Ich gehe zur Zeit echt auf dem Zahnfleisch eigentlich sollte das alles viel harmonischer ablaufen aber nun geht es wohl los.

Kann jemand was dazu sagen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2015 02:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo sosiehtesaus,

wenn euer Kind bei ihr gemeldet ist und du keinen Unterhalt zahlen kannst, dann kann sie tatsächlich einfach so Unterhaltsvorschuß beantragen und wird ihn auch bewilligt bekommen. Sie ist Betreuungselternteil und du Barunterhaltspflichtig. Dabei ist es erstmal völlig egal wie oft und wie lange euer Kind bei dir ist und was du für es alles kaufst.

Erzähl doch mal ein wenig mehr, wie es dazu kam, dass sie mit Kind ausgezogen ist, obwohl ihr vorher anscheindend ein umgekehrtes. Wenn du Hausmann warst, hast du wohl euer Kind betreut und sie ist arbeiten gegangen. Warum wurde das so nicht weitergeführt?

Du hast 2 Möglichkeiten. Entweder schaffst du es den Zustand, der vorher bestand, dass du das Kind voll oder zumindest hälftig betreust wieder herzustellen oder du wirst die üebr kurz oder lang einen Job suchen müssen ,der den Mindestunterhalt für euer Kind sichert.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2015 08:48
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin SoSiehtEsAus,

Nun erfahre ich das meine Frau mit ihrem Geld meint nicht aus zukommen und hat einen Antrag beim Jugendamt auf Kindesunterhaltvorschuss gestellt. Geht das so einfach? Ich gehe zur Zeit echt auf dem Zahnfleisch eigentlich sollte das alles viel harmonischer ablaufen aber nun geht es wohl los.

Was geht jetzt los ?

1. Du bist selbst bedürftig und zahlst deshalb keinen Unterhalt. Was befürchtest Du als Konsequenz einer Zahlung von Unterhaltsvorschuß ? Wichtig ist, daß Du nichts unterschreibst, was ein Auflaufen von Schulden verursacht.

2. Wenn Du ALG-II beziehst, dann solltest Du prüfen, inwieweit Du Leistungen für eine temporäre Bedarfsgemeinschaft (mit Kind) beantragen kannst.

3. Wie stellst Du Dir die Zukunft vor (analog Tina´s Fragen) ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2015 10:23