Unterhaltsvorschuss...
 
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Unterhaltsvorschuss/Noch kein Titel/Was tun?

 
(@budo76)
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Hallo zusammen,

Frage, die meinen Bruder betrifft:
folgende Situation:

Mit der KM ist er nicht verheiratet. Das Kind ist 10 Monate alt. Sie ist nicht berufstätig gewesen und zieht zum 01.01 aus. Vom JA ist nun ein Schreiben gekommen, in dem angegeben wird, dass sie Unterhaltsvorschuss für den Sohn beantragt hat (133 Euro).

Wie verhält man sich am Besten?
Im Schreiben steht, er soll entweder dem Unterhaltsvorschuss zustimmen oder ggf. seine Einkünfte nachweisen, wenn er seine Leistungsunfähigkeit nachweisen will. Wir haben mal gerechnet - er ist leistungsfähig, lt. DüsTab wäre er bei 100% einzustufen und hätte ab Januar 225,00 fürs Kind zahlen müssen.

1. Soll er jetzt schon zum Notar gehen um einen Titel zu unterschreiben, oder erst mal abwarten, was weiter passiert?
2. Der Unterhaltsvorschuss ist ja bei Leistungsfähigkeit zurück zu zahlen. Von der KM wurde er noch nicht zu einer Auskunftserteilung aufgefordert. Wäre der Unterhalt eigentlich ab dem Zeitpunkt fällig, in dem sie ihn zur Auskunft auffordert, oder bereits ab dem 01.01. obwohl von ihr noch keine Aufforderung gekommen ist?

Was meint ihr?
Danke euch im Voraus!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2011 00:01
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

die KM hat Anspruch auf Titulierung des Unterhalts. Und das man KU zahlt, sollte ja selbstverständlich sein. Stell am besten mal die Zahlen zum Einkommen ein, bzw. soll sich Dein Bruder selber hier anmelden. Die Unterhaltscracks können dann genau rechnen und noch Tipps zum Titel geben, da hier auch einige Fehler gemacht werden können.

Titel können kostenlos beim JA gemacht werden (Vorsicht, hier vorher HIER beraten lassen) oder beim Notar gegen geringe Gebühr nach dem Wunsch des KV.
Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2011 00:21
(@budo76)
Schon was gesagt Registriert

KU zahlt man - es ist klar. Also, ab Januar zahlen, auch wenn die KM ihn noch nicht dazu aufgefordert hat?

Warum sie UVorschuss beantragt ist auch schleierhaft - sie weiß, was er verdient, er ist klar leistungsfähig.

Zum Titel: Dynamisch oder doch statisch? Wo findet man Mustertexte? Mr. Google sagt leider nichts..

Beste Grüße
Dennis

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2011 00:28
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Budo,

im Regelfall geht der KU eh an die KM und niemand sonst hat damit zu tun. Da sie sich wohl direkt Unterstützung beim JA geholt hat, soll halt so sein. Anspruch auf Titel hat sie. Wenn sie dann geht wird auch gezahlt.
Hier können Dir unsere Unterhaltsexperten noch besser weiterhelfen. Wichtig ist die Begrenzung auf das 18 Lebensjahr des Kindes, da es sehr gerne gerade in diesem Alter spannende Probleme mit den KMs gibt, da sie ab dem 18. Lebensjahr auch mit zur Kasse gebeten werden - die Einsicht dafür aber nicht gerade hoch ist;)

Nutzt auch mal die SuFu. Unter Titel müsste schon einiges kommen. Gruß Ingo

Als Anregung: http://www.vatersein.de/Forum-topic-23799.html

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Geschrieben : 19.12.2011 00:53
(@budo76)
Schon was gesagt Registriert

Ingo, danke schon mal! Bin schon am suchen :-).
Reicht es, wenn er den Titel beim Notar alleine unterzeichnet oder muss er mit ihr dort hin? Ich hatte damals einen Ehevertrag unterzeichnet, daher war es bei mir etwas etwas anderes. An die Begrenzung bis zum 18 Lebensjahr hat die notarIN natürlich nicht gedacht..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2011 00:59
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

HI Budo,

ich bin jetzt nicht der Spezialist für Titel hier bei Vatersein, ansonsten mal die anderen Experten vor bitte 😉

Nach meinem Wissen sind die Titel für KU aber immer extra und erwachsen nicht aus dem Ehevertrag, da sich ja zwischendurch auch Einkommen, Kinderstand geändert haben könnte. Den Titel kannst Du oder der Betroffene auf jeden Fall alleine beim Notar gestalten lassen. Diese sind auch dort kostenlos (zzgl. Schreibgebühr). Lass Dir bitte aber vorher noch mal Hilfe von den Experten hier zukommen. Die Begrenzugn mit dem 18. Lebensjahr sollte auf jeden Fall mit in den Titel aufgenommenr werden. Gruß Ingo

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Geschrieben : 19.12.2011 01:12
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ein Titel ist eine einseitige Verpflichtungserklärung. Selbstverständlich reicht es aus, wenn er da alleine hingeht. Oder anders herum - die KM hat dabei garnichts zu suchen. Im Übrigen kann er auch zu einem JA seiner Wahl gehen und den Titel dort kostenfrei aufsetzen lassen - und zwar zu seinen Bedingungen. Auf jeden Fall sollte eine Begrenzung des Titels zum 18. Geburtstag aufgenommen werden.
Apropos Unterhaltsvorschuss. Mich verwundert, dass das JA hier so butterweich daher kommt. Vermutlich hat sich die UHV-Kasse noch nicht eingeschaltet. Denn die ist theoretisch verpflichtet, die Leistungsfähigkeit regelmässig zu überprüfen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 19.12.2011 14:32
(@budo76)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,
sie wohnen in einem Haushalt, sie geht aber zum JA wg. Vorschuss, anstatt ihm einfach mal zu sagen: was denkst, wovon dein Kind ab Januar leben soll..Irre. Er wird natürlich zahlen. Habe heute schon mit dem JA telefoniert - die verstehen es auch nicht, uns sagten er soll entweder bei ihnen oder beim Notar einen Titel unterschreiben und dann beim JA einreichen. Somit wird ihr kein Vorschuss gewhrt werden - wäre ja auch Quatsch..

Also, Titel - statisch, Betrag 225 Euro, Begrenzung bis 18 Jahren. Irgendwo habe ich noch gelesen, dass man den Titel auf 2-3 Jahre zeitlich begrenzen kann - haltet ihr es für sinnvoll?
Er verdient eingentlich nicht schlecht, mit seinem Beruf wird er immer einen Job finden können, daher erscheint mir die Begrenzung auf 2-3 Jahre als sinnlos. Was meint ihr?
Danke vorab!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2011 14:58
(@budo76)
Schon was gesagt Registriert

Ingo, danke auch! ich werde mal einen text aufsetzen und ihn hier reinstellen - zur Prüfung :-)).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2011 14:59
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zusammen

Warum soll er eigentlich einen Titel erstellen lassen solange keiner gefordert wird.

Ich habe mich einfach mit der UHV Stelle Kurzgeschlossen und zahle seither Unterhalt in Höhe von UHV und die sind zufrieden weil keine Arbeit und solange nicht mehr gefordert wird bleibt mir etwas mehr zum Leben.

Das mit der Auskunft hatte sich dann auch erledigt.

Grüsse Gerhard

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2011 15:11




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Habe heute schon mit dem JA telefoniert

ich werde mal einen text aufsetzen und ihn hier reinstellen - zur Prüfung

warum hängst DU Dich da so in eine fremde Trennung rein? Ist Dein Bruder ausserstande, sich hier selbst anzumelden, eine Suchmaschine zu bemühen oder ein Telefon zu bedienen? Führst Du auch die Verhandlungen mit seiner Noch-Partnerin?

Ratlos
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 19.12.2011 15:23
(@budo76)
Schon was gesagt Registriert

Martin,

mein Bruder ist zu nichts in der Lage, auch wenn du es nicht glauben kannst. Sowohl er, als auch seine Freundin sind ...sagen wir mal in ihren Gadnakengängen "eingeschränkt" was Behörden betrifft. Solche Menschen gibt es, glaube es mir.
Ich habe die Wahl ihn alles alleine machen zu lassen (und er wird null machen), oder ihm zu helfen - und natürlich nehme die zweite Variante.
Nein, die Verhandlungen miteinander führen sie selber - 🙂 so, dass sie den Unterhaltsvorschuss beantragt hat, ohne ihm einfach mal zu sagen, dass er für sein Kind aufkommen muss.

Ebenfalls ratlos
Dennis

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2011 21:07
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

wenn sie auszieht mit dem Kind, muss er zahlen. Das ist ja schon mal Fakt.  Er kann sich doch genauso mal beim JA beraten lassen (auch hinsichtlich Titel) und dann könnt ihr doch mal weitersehen. Macht doch als nächste Aktion dort mal nen Termin für den Januar. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2011 23:34
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Budo,

auch wenn der letzte Beitrag schon wieder ein paar Tage alt ist, ich klink' mich trotzdem mal ein. Meine Meinung: Einen Titel über Kindesunterhalt unterschreibt man dann, wenn man ultimativ dazu aufgefordert wird (d.h. wenn man sowieso nicht mehr darum herum kommt) - aber keine Sekunde früher.

In diesem Falle empfehle ich, ab Januar schlicht und ergreifend die 225 Euro Mindestunterhalt an Madame zu überweisen und das Jugendamt von dieser Tatsache in Kenntnis zu setzen. Das bedeutet:

  • Das Jugendamt weiß, dass Unterhalt in ausreichender Höhe fließt, und kann die UHV-Akte gleich wieder schließen. Diese Sportsfreunde sollten an und für sich hochzufrieden sein, dass sie mit so wenig Arbeit aus dem Spiel heraus sind 😉
  • Madame sollte eigentlich zufrieden sein, denn statt der erwarteten 133 Euro vom JA gibt's sogar 225 Euro, und sie braucht sich nicht mit den ungeliebten Behörden herumzuschlagen.
  • Dein Bruder kann auch zufrieden sein, so lange dieser Zustand andauert, denn wenn er auch nur annähernd leistungsfähig ist, kommt er normalerweise eh' nicht mit weniger als dem Mindestunterhalt davon.

Wichtig ist: Auf jeder Überweisung das Zauberwort "Kindesunterhalt", den Namen des Kindes, und den Zeitraum angeben. Also beispielsweise "Kindesunterhalt für Mäxchen Müller, Januar 2012". Also kein Dauerauftrag, sondern Einzelüberweisungen, damit aus dem Verwendungszweck glasklar hervorgeht, für welchen Monat die Zahlung ist.

Aber mal 'ne andere Frage: Wenn Madame vorher nicht gearbeitet hat und dies vermutlich auch weiterhin nicht vorhat, wovon genau lebt sie? Nur so als Hinweis - wenn Madame z.B. wegen Hartz IV bei der ARGE anfragt, dann wird die ARGE postwendend bei deinem Bruder anfragen ... und zwar nicht nur wegen Kindesunterhalt, sondern außerdem wegen Betreuungsunterhalt für Madame!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2011 01:42
(@budo76)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit,

danke für deine ausführliche Antwort! Im Moment hat er sich mit ihr auf 225 Euro monatlich geeinigt. Noch "schreit" sie, dass sie von ihm garnichts haben will - und er glaubt es ihr auch noch..
Mir ist klar, dass das Amt bei ihm klingeln wird - sie hat ab sofort ihre eigene Wohnung und zieht dort ein. Sie  betreut den Kleinen und arbeitet natürlich nicht. Hatte auch nie besonders viel Lust zu arbeiten, muss man sagen.

Ich schätze die Briefe vom AAmt werden demnächst ankommen, und dann wird er sicher auch BU zahlen müssen.
Danke noch mal!!!
Frohes Neues Jahr!
Dennis

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2011 00:25