Hallo, ich hab mal eine Frage: Das Jugendamt bezahlt für mich z.Z. den
Unterhalt für meinen Sohn, weil ich derzeit eine Ausbildung mache. Er ist
jetzt 4,5 Jahre alt. Wieviel sind das monatl.? Wieviel muß ich davon
zurückzahlen? Gibt es einen Selbstbehalt? Ich weiß nämlich noch nicht, ob
ich beruflich gleich unterkommen werde. Drängen die einen darauf, daß so
schnell, wie möglich zu zahlen? Ich bin mir irgendwie nie sicher, wie meine
Rechte überhaupt sind. Und was ist, wenn ich nur Teilzeitarbeit bekomme, zahlen die dann weiter?Vielen Dank im voraus.
Und vielen Dank an Deep thought, es hat geklappt...
Liebe Grüße, Lucas
Hallo Lucas,
schön, von dir nun im Forum zu lesen 😉
Unterhaltsvorschuss wird für max. 72 Monate oder bis zur Vollendung des 12. Lj. des Kindes geleistet und ist nur dann zurückzuzahlen, wenn der Unterhaltsverpflichtete zwar leistungsfähig aber nicht leistungswillig ist. Dies dürfte in deinem Falle nicht greifen. Das JA wird sicherlich zur Vermeidung des Unterhaltsvorschusses dich zur schnellen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit anhalten.
Die Staffelung ist wie folgt:
- 0 bis 5 Jahre: 111 Euro West, 97 Euro Ost
- 6 bis 11 Jahre: 151 Euro West, 134 Euro Ost
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
dann zurückzuzahlen, wenn der Unterhaltsverpflichtete zwar leistungsfähig aber nicht leistungswillig ist.
Das heißt dann Überbrückungsleistung oder eben Ausfallleistung ;).
@Lucas
Den Dir zustehenden Selbstbehalt kannst Du den entsprechenden OLG-Leitlinien entnehmen. Dieser ist keine feste Größe, beträgt aber i.d.R. für Erwerbstätige 840Euro (West) und 775 Euro (Ost). Für nicht Erwerbstätige 730 Euro (West) und 675 Euro (Ost).
Mit den Begriffen "Erwerbsobliegenheit" und "verschärfte Unterhaltspflicht" wirst Du Dich irgendwie "anfreunden" müssen, dazu liest Du Dich am besten mal durchs Forum und durch "Aufsätze, Urteile". Zur Teilzeitbeschäftigung z.B. hier.
Gruß
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
*ganzvergessenhab*
Ab 01.07.2003 wird Unterhaltsvorschuss in folgender Höhe gezahlt:
für Kinder bis 5 Jahre alte Bundesländer 122 EUR / Monat
für Kinder bis 5 Jahre neue Bundesländer 105 EUR / Monat
für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren alte Bundesländer 164 EUR / Monat
für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren neue Bundesländer 145 EUR / Monat
Gruß
sky
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2 Posts über dir schreibt Deep Thought aber was anderes was ist denn nun richtig ?
Hallo mr999,
2 Posts über dir schreibt Deep Thought aber was anderes was ist denn nun richtig ?
Deep Thought hat ausversehen die Daten von vor dem 01.07.2003 genommen.
Ansonsten: Bitte lese Dich bezüglich Deiner Anfrage erstmal durch das Forum. Über die Suchmaschine klappt das wunderbar. Stichwort: Erwerbsobliegenheit, verschärfte Unterhaltspflicht, §1603 BGB.
Gruß
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Ja mache ich schon die ganze Zeit, jedoch habe ich noch eine Frage:
Und zwar wenn ich jetzt umziehe ab dann wird ja gleich UVG gezahlt an meine Ex, weil ich nicht zahlen kann momentan.
Und die vom Jugendamt prüfen ja auch dann bestimmt dann mein Konto und alles.
Ich wollte nämlich noch meinen Lohnsteuerausgleich von vor 2 Jahren machen von 2002 als ich arbeiten war. Da bekomme ich noch ca. 600€ wieder.Wird das dann als Einkommen angerechnet ? Oder wie ist das dann genau ?
Behalten die das dann gleich ?
Oder darf ich die 600€ dann behalten, weil ich ja auch erstmal Möbel und so weiter kaufen muß.Ich habe ja nix außer einen Kleiderschrank und Schreibtisch was ich mitnehmen kann aus der Wohnung hier.
Hallo,
Steuererstattungen sind in der Regel in dem Jahr, in dem sie anfallen, als Einkommen zuberücksichtigen (In-Prinzip).
Und Steuererstattung ist pfändbar.
Gruß
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo nochmal,
das würde ja heißen, daß sich die bis dahin angefallenen Kosten (Die Schule geht noch ca 5 Mon, es werden ca 2000 €) nicht erstatten müßte. Und da ich ja schon angefangen hab Bewerbungen zu schreiben, werde ich wohl hoffentlich bald wieder selber dafür aufkommen können. Wie argumentiere ich denn dann mit denen? Ist das gesetzlich festgelegt? Muß man da Anträge stellen? Und wie ist das überhaupt, wenn man Gespartes hat, und dann arbeitslos wird. Dann müßte man ja theoretisch erst das aufbrauchen, und dann erst würden die dann zahlen, ist das richtig? Und wie sieht das bei Dauerstudenten aus? Wenn die 12 Jahre studieren...? Und was ist der Titel, von dem man immer liest?
Oh Gott, schon wieder so viele Fragen (rot werd...)
Liebe Grüße von Lucas
Hallo Lucas,
Nö, wie man argumentiert, ist (Hosianna, Amen) gesetzlich nicht festgelegt;).
Wenn Leistungsfähigkeit in absehbarer Zeit vorliegt, wäre ich auch etwas vorsichtig mit dem "nicht zurück zahlen müssen". Wurde vom JA für diese Zeit die Leistungsunfähigkeit festgestellt ?
Ein Antrag braucht nicht gestellt zu werden. Das JA wird sich nach Deinen Einkommensverhältnissen erkundigen. Es macht allerdings immer einen guten Eindruck, dort freiwillig vorzusprechen. Erkläre es halt so wie es ist. Du bist z.Z. noch in der Ausbildung. Evtl. wird Dir eine Unterhaltsurkunde zur Unterschrift vorgelegt. Dann solltest Du Dir genau überlegen, ob und in welcher KU-Höhe Du diese unterschreibst.
Über Arbeitslosigkeit, Dauerstudenten usw. könnte ich jetzt seitenweise schreiben - die Anzahl der Zeichen pro Beitrag hat aber sicher eine Begrenzung (bitte, bitte);). Solange der Unterhalt nicht tituliert ist, macht das wenig Sinn.
Ein Titel ist eine Zahlungsverpflichtung, die es in Form einer Urkunde vom Jugendamt (kostenfrei) oder Notar (kostenpflichtig), oder durch ein Urteil vom Familiengericht gibt. Der Gläubiger (also das Kind) hat ein Recht auf einen Titel. Nur titulierter Unterhalt kann gepfändet werden.
Gruß
sky
[Editiert am 7/6/2004 von sky]
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo Sky,
also es war so:Die Ausbildung geht vom 28.4.03-27.10.04. Also noch ca 4 Monate. Als ich letztes Jahr all mein Geld verbraucht hatte, sind meine Ex und ich zusammen zum JA gefahren. Dort hab ich dehnen erzählt, wie es aussieht, daß mein Geld alle ist, und die für mich einspringen müssten (so in etwa). Dann haben die mir ne Frist gesetzt (wie´s dann halt so ist), um all mein Vermögen darzulegen. Aber da ist ja nix. Und da die Schule 322,50 € kostet, ich keinerlei Unterstützung (außer seitens meiner Eltern) bekomme, und die Schule auch noch einen etwas größeren Lehrnaufwand erfordert, konnte ich ja von nix den Untetrhalt bestreiten. Ich hab das erzählt, und in ähnlicher Weise auch nochmal geschrieben (weil man ja alles schriftl. fixieren muß). Das ganze ist jetzt fast ein Jahr her. Seitdem habe ich nix mehr gehört. Aber da die mich ja dort kennen, und ein ordentliches Bild von mir haben (ich hab mich bisher immer gut verhalten und alles zu deren zufriedenheit erledigt), will ich ja bald wieder hin, um das ganze zu klären. Zumindest die weiteren Unterhaltszahlungen ab Novermber. Weil da gehts ja wieder (hoffentlich). Stehen meine Chancen jetzt besser? Ich war ja Zahlungswillig, aber nicht fähig. Na ja bis dahin erstmal vielen Dank, und einen sonnigen Tag heut noch...
Liebe Grüße Lucas
Hallo Lucas,
Ich gehe mal davon aus, dass der Unterhaltsvorschuss nicht zurückgezahlt werden muss. Es scheint ja schon am jeweiligen Sachbearbeiter zu liegen, denn manche JA?s bestätigen die Leistungsunfähigkeit sogar schriftlich.
Gruß
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo, insbesondere Deepthought,
Das ist hochinteressant: "ist nur dann zurückzuzahlen, wenn der Unterhaltsverpflichtete zwar leistungsfähig aber nicht leistungswillig ist."
Wie ist das geregelt? Und vor allem wo?
Gibt es dazu Gerichtsurteile? Wie steht es damit, wenn ein Unterhaltstitel vorhanden ist?
Ich habe noch ca 10000 € UVG-Schulden, die während meines Studiums angefallen sind. Damals war ich natürlich nicht leistungsfähig. Mir war bekannt, daß UV nicht in jedem Fall zurückzuzahlen ist. Allerdings verwerte mir die Behörde Auskunft über anzuwendende Regelungen und ein Anwalt konnte mir auch nicht helfen. Angeblich kam ich um die Rückzahlung nicht herum wg. des Titels.
Gibt es hier vielleicht noch weitere, die vor diesem Problem stehen?
Gruß,
Stefano