Unterhaltsvorschuss...
 
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Unterhaltsvorschuss Rückzahlung die 2.

 
(@mr999)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich mußte einen neuen Topic starten, weil ich bei dem anderen nicht antworten konnte.
"anonymes schreiben ist nicht erlaubt"

So zum Thema:
eine Trennung steht bevor, ich ziehe aus der Wohnung meiner Ex Freundin aus.

Sie lebt weiterhin mit unserem gemeinsamen Sohn der 2 Jahre alt wird hier dann weiter.
Hmm ist es überhaupt auch mein Sohn ? Ich zweifel da immer noch, er hat ganz helle blaue Augen und Blonde Haare, ich habe dunkle Haare und braune Augen :cul:
Sie als Mutter hat Rote Haare und grüne Augen, schon komisch das er dann ganz helle blaue Augen hat, so wie der Typ mit dem Sie mich mal betrogen hatte... 😡

Na ja:

Ich bekomme 16,74€ täglich Arbeitslosenhilfe und würde gerade so über die Runden kommen mit Wohngeld das ich dann noch beantragen muß.

Wie sieht es jetzt wegen Unterhalt für meinen "angeblichen" Sohn aus, wieviel muß ich da zahlen.Muß ich überhaupt was zahlen momentan ?

Meine EX meinte das Jugendamt zahlt Ihr dann den Unterhalt "UVG" 122€ und ich müßte wenn ich Arbeit gefunden habe alles zurückzahlen !!!
Das kann ja in die Zehntausende EURO dann gehen und ich will keine Schulden haben/machen!

Auch wenn ich demnächst wieder arbeit habe, würde ich nur so ca. 1000 € Brutto verdienen d.h. 780€ Netto, davon dann noch Miete 250€+Strom+Gas, Auto+Steuern+Versicherung+Benzin um zur Arbeit zu kommen, u.s.w.

Da ich auch keinen Beruf erlernt habe, werde ich immer so wenig Geld verdienen.
Der derzeitige Stundenlohn liegt bei den arbeiten die ich bisher gemacht habe bei 6,25€ 160 Std im Monat also 1000€ Brutto.
Und es wird bestimmt noch weniger werden, durch die Zeitarbeitsfirmen die die Löhne ja noch mehr drücken, dazu kommt dann noch die tolle EU-Osterweiterung....

Na ja wie ist das nun wird sich da echt ein Schuldenberg von mehreren Zehntausend Euro aufhäufen über die Jahre ?

[Editiert am 6/6/2004 von mr999]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2004 14:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin mr999,

ich denke, deine Fragen bzgl. Unterhaltsvorschuss sind hier recht ausführlich beantwortet. Ich entdecke zumindest keine Fallunterschiede.

Naja, wegen der Vaterschaft musst du letztlich wissen, was zu tun ist. Hast du einen Verdacht, so kannst du ab Kenntnis innerhalb von 2 Jahren die Vaterschaft anfechten. Ist nicht leicht und du musst wirklich sehr gute Argumente haben.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2004 15:53
(@mr999)
Rege dabei Registriert

Naja kein gutes Verhältnis, da ich Ihn nicht wollte und Sie einfach hinter meinem Rücken die Pille abgesetzt hatte...so etwas sollte bestraft werden finde ich!

Nicht immer sind die Frauen die schwachen das achso arme schwache Gechlecht, da kennt Ihr meine EX nicht, Sie ist auch einige Jahre älter als ich 😀

Ein Umgangs und Sorgerecht will ich auch gar nicht, weil ich mich nicht als Vater sehe.Ich gebe es offen und Ehrlich zu, ich fühle mich noch nicht so alt um für ein Kind zu sorgen.Außerdem spüre ich das es nicht mein Sohn ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2004 16:12
(@selbstschuld)
Schon was gesagt Registriert

hallo mr999,
wenn du meinst es ist nicht dein sohn ist es am einfachsten ein vaterschaftstest machen zu lassen..... das mit der pille finde ich übel, da sind die frauen uns über....

hoffe du findest eine einigung.

tschaui....

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2004 20:20
(@mr999)
Rege dabei Registriert

Selbst in deinem Alter sollte man wissen, dass gewisse Handlungen auch Konsequenzen tragen! Außerdem gehört männlicher Verhütungsschutz auch zum verantwortlichen Handeln!

Tja, um auf diesem Niveau zu meckern und zu jammern, haste dir aber das falsche Forum ausgesucht

:mad2:

ich will nicht meckern und jammern nur wollte ich damit ausdrücken, das es auch nicht richtig war von Ihr.
Na ja nun ist es ja egal, man kann eh nichts mehr machen.

Danke nochmal werde dann wohl erst die Vaterschafstanerkennung anfechten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2004 21:02
(@selbstschuld)
Schon was gesagt Registriert

Selbst in deinem Alter sollte man wissen, dass gewisse Handlungen auch Konsequenzen tragen! Außerdem gehört männlicher Verhütungsschutz auch zum verantwortlichen Handeln!

Tja, um auf diesem Niveau zu meckern und zu jammern, haste dir aber das falsche Forum ausgesucht

:mad2:

ich will nicht meckern und jammern nur wollte ich damit ausdrücken, das es auch nicht richtig war von Ihr.
Na ja nun ist es ja egal, man kann eh nichts mehr machen.

Danke nochmal werde dann wohl erst die Vaterschafstanerkennung anfechten.

hi mr999,
das wird nicht billig glaube ich und wenn es nach hinten losgeht was dann ??? meinst du es läuft dann besser ??? rede´erst mal ausführlich mit ihr wenn es möglich ist.

tschaui....

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2004 21:07
(@mr999)
Rege dabei Registriert

reden bringt nicht viel, aber dann habe ich wenigstens gewissheit obs meiner ist oder eben nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2004 21:09
(@mr999)
Rege dabei Registriert

Also ich habe eben mit dem Jugendamt gesprochen, die sagte meine EX muß einen Antrag auf Unterhaltsvorschuß beantragen dann bekommt sie 122,-€, die ich nicht !!! zurückzahlen muß, weil ich so wenig Einkommen habe!
Erst wenn ich arbeit habe, und Geld verdiene und dann nicht zahlen will !!! sammelt sich ein Schuldenberg an!

Wäre ja auch ein Ding, das ich gleich mit Schulden ins Leben starte! :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2004 11:26
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallöle

Also du kannst noch ein Vaterschaftstest machen lassen. zur Zeit brauch die Mutter auch noch nicht bescheid zu wissen. Erstmal! Es gibt glaube ich auch Vaterschaftstest die keine 2000 Euro kosten. ich hab mal was von 180 Euro gelesen und seriös. Also mach dich schlau. Die rechtliche lage ist zur Zeit glaub ich noch so das du das darfst, wollen sie aber ändern. komm aus der Hefe, wenn´wirklich zweifel an der Vaterschaft besteht.

bis denne und viel Erfolg

PS ich finde es traurig das du keine Beziehung zu deinen Kind hast bzw aufbauen kannst. Wenn es dein Kind sein sollte überleg mal was du dem Kind damit antust. Kann mir auch nicht vorstellen das man nach 2 Jahren keine Beziehung zum Kind entwickelt hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2004 22:54