Unterhaltsvorschuss...
 
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Unterhaltsvorschuss zahlen vor Vaterschaftsanerkennung?

 
(@vatersein2014)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Mamas und Papas,

in welcher Form bekommt man Aufforderung Unterhaltsvorschuss zu zahlen? Hab eine Mitteilung über die Erhöhung ab 2020 im Briefkasten aber keine dort erwähnte Rechtswahrungsanzeige!

Sollte nicht erst die Vaterschaft anerkannt werden und dann alles weitere folgen wie es mir zum Umgangsrecht immer wieder vom Amt vorgehalten wird?

Viele Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2019 03:09
(@wasserfee)
Registriert

hallo,

du kannst nur aufgefordert werden UNTERHALT zu zahlen bzw. dein Einkommen offen zu legen, woraus dann der Unterhalt berechnet werden kann.

UnterhaltsVORSCHUSS zahlt das Amt, kann aber natürlcih zurückgefordert werden von dir, sobald deine Vaterschaft feststeht.
Du bekommst dann ein Schreiben der Unterhaltsvorschusskasse mit der Info, dass die Mutter UHV beantragt hat.

Parallel wird auch ein Anwalt oder eine Beistandschaft auf dich zukommen und nach deinen Einkommensverhältnissen fragen. .

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2019 10:37
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

solange Du nicht der rechtliche Vater bist gibt es keinen Grund Unterhalt zu zahlen. Erst in dem Moment, wo die Vaterschaft anerkannt wurde bist Du der rechtliche Vater.
Du solltest aber das Unterhaltsgeld zurücklegen, weil solange die Vaterschaft nicht anerkannt ist zwar kein Unterhalt gefordert werden kann, wenn die Vaterschaft aber anerkannt ist, dann kann rückwirkend der KU ab Geburt gefordert werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2019 11:38
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @Vatersein2014

Hallo Mamas und Papas,

in welcher Form bekommt man Aufforderung Unterhaltsvorschuss zu zahlen? Hab eine Mitteilung über die Erhöhung ab 2020 im Briefkasten aber keine dort erwähnte Rechtswahrungsanzeige!
Sollte nicht erst die Vaterschaft anerkannt werden und dann alles weitere folgen wie es mir zum Umgangsrecht immer wieder vom Amt vorgehalten wird?
Viele Grüße

Wie schon von @Wasserfee dargelgt: Unterhaltsvorschusss zahlt das "Amt"(=Unterhalstvorschusskasse). Du kannst also nicht dazu aufgefordert werden Selbigen zu zahlen.
Falls allerdings die Unterhaltsvorschusskasse schon Unterhaltsvorschuss für eines Deiner Kinder zahlt, könnte es nat. sein, dass Du diesen zurückzahlen mußt...

Aus Deinem Beitrag geht nicht so recht eindeutig hervor, um welches Deiner beiden Kinder es geht.
Von wem kam denn das Schreiben über Mitteilung "über die Erhöhung ab 2020", und ging es da nur um Erhöhung des Unterhaltes?

Grundsätzlich sollte schon erst die Vaterschaft geklärt (und in Folge anerkannt) werden/ worden sein, bevor offiziell Unterhaltszahlungen fließen.
Allerdings, wenn klar sein sollte, dass Du der Vater des - hier gemeinten - Kindes bist, wäre es zumindest klug Geld zurückzulegen (siehe auch # von @Susi64).

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2019 12:00
(@vatersein2014)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kakadu59, Hallo Leute,

es geht um das zweite Kind. Wir haben keine Erklärungen zu Vaterschaft und Sorgerecht vor Geburt abgegeben. Nach positivem Vaterschaftstest kommt die Vaterschaftsanerkennung. Ich habe auch ein Schreiben dazu bekommen das, warum auch immer, nach der Änderungsmitteilung an mich versendet wurde. Eine Aufforderung Unterhalt zu Zahlen habe ich nicht. Aber die Aufforderung Gehaltsnachweise zu besorgen und die Vaterschaft anzuerkennen.

Jetzt ist für mich wichtig zu wissen ab wann die Vaterschaftsanerkennung tatsächlich wirksam für den Unterhalt wird. Wenn ich alleine Zugestimmt habe oder erst wenn die Mutter auch zugestimmt hat?

Bitte auf die Frage eingehen, nichts weiter! Danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2019 21:35
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

gültig ist die Vaterschaftsanerkennung, wenn die Mutter zugestimmt hat.
Aus den Gehaltsnachweisen und der letzten Steuererklärung wird dann der Unterhalt berechnet, dabei spielen auch weitere Kinder eine Rolle, so für sie Unterhalt gezahlt wird.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2019 22:10
(@vatersein2014)
Schon was gesagt Registriert

Dankeschön

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2019 22:26