Unterhaltszahlung
 
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Unterhaltszahlung

 
(@ralf5119)

Hallo, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich bekomme z. Zt. ALG in Höhe
von 740€. Jetzt hat meine Ex-Frau beim Jugendamt Unterhalt für meine Tochter
nach dem Unterhaltsvorschussgesetzt beantragt, was ja auch i. O. ist. Das
Arbeitsamt will nun von meinem ALG was ja meines Wissens nach der
Mindestbedarf ist, noch Geld an das Jugendamt abführen. Ist denn eine
weitere Senkung meines Arbeitslosengeldes überhaupt noch möglich?? Vielen
Dank für mögliche Informationen. ralf

Zitat
Geschrieben : 02.06.2004 00:17
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Ralf,

der SB beträgt 730 € (West) bzw. 675 € (Ost).

Das Probelm shee ich für dich ganz woanders: Sollte ein Titel bestehen, hätte deine Ex die Möglichkeit der jederzeitigen Vollstreckung, egal wie hoch dein Einkommen nun ist. Dem kannst du nur durch Unterhaltsabänderungsklage mit vorläufigem Vollstreckungsschutz entgegenwirken.

Du unterliegst einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit (1 Bewerbung pro Tag) und musst ggf. Nebenjobs annehmen (im Rahmen des Zulässigen für Erwerbslose).

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2004 09:02
 sky
(@sky)
Registriert

Moin zusammen,

ich ergänze mal: Wenn das Arbeitsamt "abführen" will, dann entweder die 10Euro bis zum Selbstbehalt oder es liegt eine PfÜB wegen erweiterter Pfändung vor. Gepfändet werden kann dann bis zum ortsüblichen Sozialhilfesatz bzw. dem Sozialhilfebedarf.

Gruß
sky

So, jetzt funzt der Link hoffentlich.

[Editiert am 2/6/2004 von sky]

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2004 11:06