Hallo zusammen,
Ich habe einen 5 jährigen unehelichen Sohn, der bei seiner Mutter gemeldet ist.
Er ist jeden Montag, Dienstag und Mittwoch bei mir, also er übernachtet an diesen Tagen auch bei mir. Ich hole ihn Montag nachmittag von der Kita ab und bringe ihn Donnerstag morgen zur Kita. Donnerstag nachmittag holt die KM wieder unseren Sohn von der Kita ab. Das geht jede Woche so. Es kommt allerdings öfters vor, dass ich ihn länger als diese 3 Tage bei mir habe.
Ich habe das komplette Jahr 2023 mal alles dokumentiert. Er war mindestens 12 Tage im Monat bei mir. 17 Tage waren das höchste in einem Monat. Jetzt im Dezember wird er 16 Tage bei mir sein. Mit bei mir sein meine ich immer doe Tage, die er auch bei mir übernachtet.
Dazu kommt, dass ich mit ihm viel unternehme, Freizeitparks, Schwimmen oder irgendwelche anderen kostenpflichtige Aktivitäten. Ich kaufe ihm auch seine Kleidung. Ich habe mit ihm bisher fast alle Arztbesuche gemacht. Ich war auf allen Elternabenden von der Kita. Mein Sohn und ich haben 28 Tage Urlaub im Juli zusammen gemacht. Kindergeburtstage oder andere Aktivitäten außerhalb meiner Umgangstage sind auch oft vorgekommen. Und das läuft eigentlich seitdem er auf der Welt ist so.
Ich bin gerne mit meinem Sohn zusammen, unternehme gerne mit ihm viel, ich kümmere mich um ihn, kaufe ihm gerne Kleidung und Spielzeuge und jetzt kommts...ich zahle trotzdem Unterhalt!!! Ich sehe das nicht mehr ein. Als ich mit der KM darüber gesprochen habe um sich auf was faires mit dem Finanziellen zu einigen, stellte sie sich quer! "Du musst zahlen, so ist das Gesetz" bekam ich als Antwort!
Ich nahm Kontakt mit dem Beistand auf um die Situation zu erläutern. Ihn interessiert das alles aber nicht, so seine Aussage.
Mein Sohn braucht neue Klamotten. Diesmal habe ich sie darauf angesprochen, dass sie bitte was kaufen soll. Daraufhin grinsend ihre Antwort: "ich habe mein Anwalt gefragt und er meinte, dass ich keine Kleidung für ihn kaufen muss".
Meine Frage ist was ich tun kann? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich habe es wirklich satt mich übers Tisch ziehen zu lassen!
Ich danke euch.
Viele Grüße und frohe Weihnachten
Das Gesetz ist zumindest nicht so dass der Unterhaltszahler auch Kleidung kaufen muss. Denn dafür ist der Unterhalt da.
Als alleinerziehend gilt man nach aktueller Rechtsprechung wenn man das Kind 60% der Zeit bei sich hat, es zählt dabei der Tag an dem das Kind morgens aufwacht. 12 Tage sind exakt die 40% die reichen dass die Gutste nicht als alleinerziehend gilt.
Hallo,
was also im Raum steht ist, ob ein Wechselmodell gelebt wird (eher nicht) oder ein erweiterter Umgang. Auch beim erweiterten Umgang kann der Unterhalt um 1 oder 2 Stufen verringert werden.
Das ist zumindest die Theorie. Rein praktisch dürfte es so ablaufen, dass Mama sobald sie mitbekommt, dass Du ein gewisses Recht zur Kürzung des Unterhalts hast, den Umgang einschränken wird und sobald das Kind zur Schule geht, ist das auch relativ einfach möglich.
Ansonsten bringt es Dir gar nichts Dich bei der Mutter zu beschweren, sie wird sich nicht ändern. Das einzige, was Du tun kannst ist nicht mehr für Kleidung zu zahlen.
VG Susi
guten Morgen, vielen Dank für die Antwort.
Was genau heißt das jetzt? Du sagst, dass 60% als alleinerziehend gilt und dann dass 40% nicht ausreicht als alleinerziehende zu gelten.
Viele Grüße..
@susi64 guten morgen, vielen Dank für die Antwort.
Habe ich denn ein Recht auf Kürzung des Unterhalts?
Darf sie das denn, den Umgang mit meinem Sohn gegenüber mir einschränken?! Das ist ja unglaublich!!
Was soll er anziehen wenn er keine Klamotten mehr bei mir hat?
Viele Grüße..
Ich will damit sagen dass du genau an der Kotzgrenze bist. Wenn die Gutste das demnächst auch weiß, wird sie alle alle Hebel in Bewegung setzen um das Beste für das Kind ihre Geldbörse rauszuholen.
Letztlich musst du Nägel mit Köpfen machen und die derzeitige Regelung festschreiben lassen. Da die Gutste an der Stelle offensichtlich keinen Willen zum einlenken hat (wie bei so vielen hier) wird das außergerichtlich wahrscheinlich kaum möglich sein.
@locutus du beschreibst das wirklich so gut, dass das nur für Ihre Geldbörse ist.
Wo lasse ich das festschreiben?
Hallo Ersiees,
Was soll er anziehen wenn er keine Klamotten mehr bei mir hat?
In der Theorie ist es so, dass sie vom Kindesunterhalt die Klamotten kaufen müsste; in der Praxis ist es sinnlos, sich deswegen irgendwelchen Ärger ans Bein zu binden. Daher, auch wenn es zugegebenermaßen ein blödes Spiel ist, aber m.E. spielst du bis auf weiteres am besten das Spiel "Papa-Klamotten vs. Mama-Klamotten":
Wenn Junior also z.B. am Montagnachmittag zu dir kommt, wechselt er aus den "Mama-Klamotten" in die "Papa-Klamotten" (und das kannst du ihm gerne genau so erklären, dass es bei dir halt andere Anziehsachen gibt als bei Mama). Während er bei dir ist, hat er also die Sachen an, die zu "deinem" Kleidervorrat gehören. Das Zeugs von der Mama wäschst du bitte so rechtzeitig, dass er am Donnerstagmorgen in genau den gleichen Sachen wieder in die Kita geht, mit denen er am Montag von dort gekommen ist.
Heißt also: Schickt sie ihn in abgerissenen Klamotten zu dir, bekommt sie ihn in genau diesen abgerissenen Klamotten zurück, also kein Grund zur Beschwerde für Madame - schließlich sind es "ihre" Klamotten. Schickt sie ihn in ordentlichen Klamotten zu dir, okay, dann erhält sie ihn ebenfalls in genau diesen Klamotten zurück - also ebenfalls kein Grund zur Beschwerde, dass du die guten Sachen einbehalten würdest.
Alles, was du brauchst, ist ein gewisser Vorrat an Kinderklamotten. Muss nichts teures sein, muss nicht mal unbedingt neu sein, auch auf Kinderklamottenflohmärkten gibt es ordentliche Sachen für kleines Geld, oder vielleicht hast du im Verwandten- oder Bekanntenkreis sogar jemandem mit einem etwas älteren Kind, wo sich ggf. Kleidung abstauben lässt, aus denen jenes Kind gerade herausgewachsen ist. Soweit zeitlich machbar, kannst du den Junior bei der Klamotten-Einkaufstour auch mitnehmen, damit er da selber mitentscheiden kann.
Das einzige Problem wäre dann noch, wenn es am Donnerstag völlig anderes Wetter ist als am Montag, und er folglich am Donnerstag nicht in den Klamotten vom Montag zurück kann, aber das wird ja nur selten der Fall sein.
Und dann heißt es einfach abwarten, bis ihr die Lust vergeht, bei den Kinderklamotten irgendwelche Machtspielchen zu spielen.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo zusammen,
Als alleinerziehend gilt man nach aktueller Rechtsprechung wenn man das Kind 60% der Zeit bei sich hat, es zählt dabei der Tag an dem das Kind morgens aufwacht. 12 Tage sind exakt die 40% die reichen dass die Gutste nicht als alleinerziehend gilt.
Aber sind wir hier dann wirklich genau an der 40%-Grenze? Zurück zum Eingangsbeitrag:
Er ist jeden Montag, Dienstag und Mittwoch bei mir, also er übernachtet an diesen Tagen auch bei mir. Ich hole ihn Montag nachmittag von der Kita ab und bringe ihn Donnerstag morgen zur Kita. Donnerstag nachmittag holt die KM wieder unseren Sohn von der Kita ab. Das geht jede Woche so.
Das Kind wacht also jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag beim Vater auf, also an drei von sieben Wochentagen, und das sind nach Adam Riese bereits mehr als 42%. Das obige Zitat geht aber noch weiter:
Es kommt allerdings öfters vor, dass ich ihn länger als diese 3 Tage bei mir habe.
Also sind wir bereits deutlich jenseits von 42%, und zwar:
Ich habe das komplette Jahr 2023 mal alles dokumentiert. Er war mindestens 12 Tage im Monat bei mir. 17 Tage waren das höchste in einem Monat. Jetzt im Dezember wird er 16 Tage bei mir sein. Mit bei mir sein meine ich immer doe Tage, die er auch bei mir übernachtet.
@ersiees - kannst du dann bitte mal zusammenzählen, wie viele Übernachtungen es insgesamt im Jahr 2023 gewesen sind? Ich habe zumindest mal den Anfangsverdacht, dass die Frau Mama bei diesen Zahlen zumindest nicht mehr völlig eindeutig als "alleinerziehend" durchgeht. Wobei es natürlich schon stimmt: Sobald sie das mitbekommt bzw. von dir damit konfrontiert wird, könnte es durchaus sein, dass es mit den drei Übernachtungen pro Woche ganz, ganz schnell vorbei ist.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo zusammen,
Als alleinerziehend gilt man nach aktueller Rechtsprechung wenn man das Kind 60% der Zeit bei sich hat, es zählt dabei der Tag an dem das Kind morgens aufwacht. 12 Tage sind exakt die 40% die reichen dass die Gutste nicht als alleinerziehend gilt.
Aber sind wir hier dann wirklich genau an der 40%-Grenze? Zurück zum Eingangsbeitrag:
12 Tage sind bei einem 30 Tage Monat exakt 40%.
Wenn die Gutste nun unter fadenscheinigen Gründen festlegt dass das Kind eine Woche 2 Tage und in der nächsten Woche 3 Tage bei ihm ist, dann erreicht er die 40% nicht mehr und Frau Mama gilt als alleinerziehend. Mit allen Vorzügen.
12 Tage sind bei einem 30 Tage Monat exakt 40%.
Ich wollte darauf hinaus, dass es wahrscheinlich bereits mehr als 40% sind, nämlich zwölf Tage je vier Wochen, plus gelegentliche Extrazeit - und somit in einem Bereich, wo ein wohlwollender Familienrichter vielleicht sogar auf die Idee kommt, dass dies ja wohl eher ein Wechselmodell ist als das handelsübliche "einer betreut, einer bezahlt".
Wenn die Gutste nun unter fadenscheinigen Gründen festlegt dass das Kind eine Woche 2 Tage und in der nächsten Woche 3 Tage bei ihm ist,
Ist mir klar, dass sie das versuchen kann und mit einiger Wahrscheinlichkeit auch wird. Hatte ich in meinem vorangehenden Beitrag ja auch schon bestätigt, dass es dann mit den drei Übernachtungen pro Woche vorbei sein könnte.
dann erreicht er die 40% nicht mehr und Frau Mama gilt als alleinerziehend. Mit allen Vorzügen.
Nun ja, das ist aber genau der Status quo: Im Moment hat sie tatsächlich alle Vorzüge, nämlich vollen Unterhalt, obwohl sie kaum mehr Betreuung leistet als der Vater.
Die Frage, die @ersiees nur für sich selbst beantworten kann, lautet: Alles so lassen wie es ist, d.h. sich über relativ viel Zeit mit dem Kind freuen und sich nicht mehr als nötig über das zu zahlende Geld ärgern - oder den Versuch unternehmen, aus diesem Beinahe-Wechselmodell ein offizielles Wechselmodell zu machen. Letzteres dürfte bei dieser Kindesmutter wohl auf ein Verfahren vor dem Familiengericht hinauslaufen, und den Ausgang so eines Verfahrens kann kein Mensch auch nur annähernd vorhersagen.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
++ Zitat gekürzt!! ++@ersiees - kannst du dann bitte mal zusammenzählen, wie viele Übernachtungen es insgesamt im Jahr 2023 gewesen sind? Ich habe zumindest mal den Anfangsverdacht, dass die Frau Mama bei diesen Zahlen zumindest nicht mehr völlig eindeutig als "alleinerziehend" durchgeht. Wobei es natürlich schon stimmt: Sobald sie das mitbekommt bzw. von dir damit konfrontiert wird, könnte es durchaus sein, dass es mit den drei Übernachtungen pro Woche ganz, ganz schnell vorbei ist.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Hallo,
2023 sind es (einschließlich jetzt der Dezember) 153 Übernachtungen + 28 Tage Urlaub im Juli.
2 Geburtstage außerhalb meiner Umgangstage.
2 Elternabende in der Kita + 1 persönliches Kind-Entwicklungsgespräch in der Kita.
5 Arztbesuche, alle in meiner Umgangszeit.
ca. 1500 EUR für Kleidung und Spielsachen. Die Unternehmungen inkl. Unternehmungen und Verpflegung im Urlaub sind nicht mit einberechnet.
Wie kann sie das denn verbieten, dass es mit den 3 Tagen dann vorbei ist? Darf sie das? Haben wir denn als Väter garkeine Rechte!? Ist es eine Bestrafung, dass man ein Kind bekommen hat oder sollte das etwas Schönes, etwas Glückliches sein?
2023 sind es (einschließlich jetzt der Dezember) 153 Übernachtungen + 28 Tage Urlaub im Juli.
Also 181 von 365 Tagen? Dann sind wir hier aber bei 49,5%, also m.E. ein ziemlich klares Wechselmodell!
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
@malachit Frage ist jetzt nur, wie beweise ich die ganzen Übernachtungen? bzw. was sind die nächsten Schritte? Ich war bei 3 Anwälten und alle 3 haben gesagt, dass ich keine Chance habe. Ich muss bezahlen haben die gesagt. Ich weiss wirklich nicht mehr weiter! Ich weiss nicht wohin!
Ich muss irgendwie die Tage schriftlich festlegen lassen, in denen mein Sohn bei mir übernachtet. Wenn ich diese Aktion jetzt aber starte, dann ist meine Vermutung, dass sich die KM da querstellen wird. Und was mache ich dann, wenn sie sich querstellt?
Hallo,
machst du an den Tagen, wenn Junior bei dir ist eher Feierabend? Oder kommst später? Dann wäre das eine Begründung, warum du das schriftlich brauchst.
machst du eigentlich auch die kinderkranktage? Wenn ja, dann würde ich ihr sagen, dass der Arbeitgeber das gern hätte, weil du diese Tage ja ansonsten auch auf die Mutter übertragen könntest.
regelmässig Besuch einladen, damit gesehen wird, dass Junior bei dir ins Bett geht oder andere Kinder nach der Kita zum Spielen mitnehmen etc. Oder aber auch ein essenstagebuch oder erlebnistagebuch führen. Was habt ihr gemacht, was gekocht, was hast du zum einschlafen vorgelesen etc.
sophie
Wie kann sie das denn verbieten, dass es mit den 3 Tagen dann vorbei ist? Darf sie das? Haben wir denn als Väter garkeine Rechte!? Ist es eine Bestrafung, dass man ein Kind bekommen hat oder sollte das etwas Schönes, etwas Glückliches sein?
Ich bin auch der Meinung, dass es sehr nahe am Wechselmodell ist. Wenn sie mitbekommt, dass aufgrund des Wechselmodells bzw. einer Anpassung des Unterhaltes ihre Einnahmen zurückgehen werden, ist damit zu rechnen, dass sie Gründe inszeniert um den Umgang einzuschränken. Und zwar auf das Maß was weiterhin deine Zahlungen rechtfertigt.
Natürlich darf sie das nicht und ist auch nicht im Interesse des Kindes. Die Ideen einiger KM um die Umgänge der Kinder mit den Vätern zu reduzieren sind zahlreich, teilweise schwer nachweisbar und sind (sofern finanzielle Interessen dahinter stecken) falsch und nicht kindeswohldienlich.
Letzteres dürfte bei dieser Kindesmutter wohl auf ein Verfahren vor dem Familiengericht hinauslaufen, und den Ausgang so eines Verfahrens kann kein Mensch auch nur annähernd vorhersagen.
Denkst du nicht, dass ein FamG im Interesse der Kontinuität das Wechselmodell (wurde ja bisher erfolgreich gelebt) festsetzen dürfte?
Denkst du nicht, dass ein FamG im Interesse der Kontinuität das Wechselmodell (wurde ja bisher erfolgreich gelebt) festsetzen dürfte?
Als ich das schrieb, ging ich noch von ca. 40% aus, und nicht von ca. 50%.
Trotzdem: Die Gegenseite würde hier vsl. erst mal bestreiten, dass das Kind tatsächlich praktisch die Hälfte der Zeit beim Vater ist, und behaupten, dass es nur knapp 40% sind - und dann ist halt die Frage, wer kann was in welcher Form glaubhaft machen, und was macht dann der betreffende Familienrichter daraus.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo @ersiees,
Ich war bei 3 Anwälten und alle 3 haben gesagt, dass ich keine Chance habe. Ich muss bezahlen haben die gesagt.
Haben diese Anwälte eine Begründung geliefert, warum sie denken, dass du keine Chance hast?
Insbesondere, war diesen Anwälten bewusst, dass du hier im Rahmen der Messgenauigkeit die Hälfte der Betreuungsarbeit übernimmst? Hier im Forum waren wir ja zunächst auch davon ausgegangen, dass es eher 40% sind, während es im gerade zu Ende gehenden Jahr offenbar 49,5% gewesen sind.
Ein paar Fragen zum besseren Verständnis der Situation:
- Habt ihr gemeinsames Sorgerecht, oder ist die Mutter alleinsorgeberechtigt?
- Besteht ein Titel über den Unterhalt, den du zu zahlen hast - also eine Jugendamtsurkunde, die du unterschrieben hast, oder einen Gerichtsbeschluss, in dem der Unterhalt festgesetzt wurde?
- Greift die Mutter in irgendwelche Sozialtöpfe (früher Hartz IV, inzwischen wäre das dann wohl Bürgergeld), oder verdient sie ihre eigenen Brötchen?
- Was ist der Grund dafür, dass du den Junior unter der Woche an drei von fünf Tagen hast, aber die Wochenenden offenbar zumindest im Normalfall der Mutter "gehören"?
- War es im Jahr 2022 schon so ähnlich wie dieses Jahr, oder hat sich das erst in 2023 ergeben, dass er unterm Strich praktisch die Hälfte der Zeit bei dir ist?
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.