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Unterhaltszahlung

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(@ersiees)
Schon was gesagt Registriert

@annasophie ich arbeite nur an Wochenenden. Ich hatte der KM eine Wechselmodel ohne, dass ich ihn an Wochenenden nehme, vorgeschlagen. Sie meinte nur "Nö, das möchte ich nicht, entweder ganz oder garnicht". Regelmäßig sind Freunde da und die sehen, dass mein Sohn da ist.

Vielen Dank für die Tipps.

 

Grüße

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Themenstarter Geschrieben : 16.01.2024 21:25
(@ersiees)
Schon was gesagt Registriert

@samson1978 das denke ich auch, dass sie das machen würde.

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Themenstarter Geschrieben : 16.01.2024 21:27
(@ersiees)
Schon was gesagt Registriert
Geschrieben von: @samson1978
Geschrieben von: @malachit

Letzteres dürfte bei dieser Kindesmutter wohl auf ein Verfahren vor dem Familiengericht hinauslaufen, und den Ausgang so eines Verfahrens kann kein Mensch auch nur annähernd vorhersagen.

Denkst du nicht, dass ein FamG im Interesse der Kontinuität das Wechselmodell (wurde ja bisher erfolgreich gelebt) festsetzen dürfte?

Wer bezahlt mir das FamG?

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Themenstarter Geschrieben : 16.01.2024 21:29
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Das zahlt jede Partei für sich, ebenso den eigenen Anwalt. Wenn du Anträge stellst, fallen Gerichtsgebühren an. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert.

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Geschrieben : 16.01.2024 21:37
(@ersiees)
Schon was gesagt Registriert
Geschrieben von: @malachit

Hallo @ersiees,

Geschrieben von: @ersiees

Ich war bei 3 Anwälten und alle 3 haben gesagt, dass ich keine Chance habe. Ich muss bezahlen haben die gesagt.

Haben diese Anwälte eine Begründung geliefert, warum sie denken, dass du keine Chance hast?

Insbesondere, war diesen Anwälten bewusst, dass du hier im Rahmen der Messgenauigkeit die Hälfte der Betreuungsarbeit übernimmst? Hier im Forum waren wir ja zunächst auch davon ausgegangen, dass es eher 40% sind, während es im gerade zu Ende gehenden Jahr offenbar 49,5% gewesen sind.

Ein paar Fragen zum besseren Verständnis der Situation:

  • Habt ihr gemeinsames Sorgerecht, oder ist die Mutter alleinsorgeberechtigt?
  • Besteht ein Titel über den Unterhalt, den du zu zahlen hast - also eine Jugendamtsurkunde, die du unterschrieben hast, oder einen Gerichtsbeschluss, in dem der Unterhalt festgesetzt wurde?
  • Greift die Mutter in irgendwelche Sozialtöpfe (früher Hartz IV, inzwischen wäre das dann wohl Bürgergeld), oder verdient sie ihre eigenen Brötchen?
  • Was ist der Grund dafür, dass du den Junior unter der Woche an drei von fünf Tagen hast, aber die Wochenenden offenbar zumindest im Normalfall der Mutter "gehören"?
  • War es im Jahr 2022 schon so ähnlich wie dieses Jahr, oder hat sich das erst in 2023 ergeben, dass er unterm Strich praktisch die Hälfte der Zeit bei dir ist?

Viele liebe Grüße,

Malachit

 

Als Begründung meinten alle Anwälte, dass eine Vollstreckungsurkunde vorliegt und ich daher keine Chance hätte. Also diese Urkunde was ich damals unterschrieben hatte, dass ich 100% des Unterhalts zahlen werde. Das liegt vor und das müsste erstmal geändert werden. Aber das zu ändern wäre schwierig haben sie mir gesagt. 

Den Anwälten haben ich gesagt, dass mein Sohn immer Montag, Dienstag und Mittwoch bei mir übernachtet. 

Alle Übernachtungen von 2023, also da wo 49,5% herauskommt, habe ich denen nicht vorgelegt. Es war mir auch nicht so bewusst. Erst als Malachit hier danach gefragt hat. Habe ich mal alles zusammengezählt. Ich führe einen Jahreskalender wo ich alles eintrage was mit meinem Sohn zu tun hat. Diesen Kalender habe ich jedes mal bei den verschiedenen Anwälten vorgelegt. Sie haben da nur kurz draufgeschaut und das wars. 

- Wir haben beide das Sorgerecht. 50% sie und 50% ich.

- Ja, so ein Titel besteht. Da musste ich damals zum Jugendamt und es unterschreiben. Hab das Gefühl ich habe damit mein Todesurteil unterschrieben! 

- Die Mutter bezieht Frührente, wegen psychischen Problemen. Sie ist 39 Jahre alt. 

- Ich habe ihn immer unter der Woche, da ich nur an Wochenenden arbeite. Manchmal kommt es vor, dass ich mal unter der Woche arbeiten muss. Dann frage ich die KM ob sie übernehmen kann. Ich gleiche das aber meistens mit anderen Tagen dann aus. Dann nehme ich mein Sohn z.b. Dienstag, Mittwoch und Donnerstag. 

- Eigentlich war es im Jahr 2022 ähnlich. Da habe ich aber nichts gesagt, weil ich einfach kein Stress wollte. Aber im Mai 2023 habe ich sie angesprochen, dass das so nicht mehr geht und wir eine Lösung finden müssen.

 

Anderes Thema was vor kurzem war. Ich habe die KM gebeten, dass sie bitte neue Oberteile für unseren Sohn kaufen oder mitgeben soll, weil vieles für ihn zu klein geworden ist. Nach einer Woche habe ich sie nochmal drauf angesprochen, weil nichts von ihrer Seite aus kam. Dann meinte sie grinsend, dass sie mit ihrem Anwalt gesprochen und er ihr gesagt hätte, dass sie nicht verpflichtet ist Kleidung für ihn zu kaufen oder mitzugeben. 

Ich bins wirklich Leid, dass sie alles tun und machen kann was sie will! Worum gehts hier denn???!!! Was soll das alles?!! Auf der einen Seite ist es mein Sohn und ich möchte mich um ihn kümmern und die Zeit verbringen, auf der anderen Seite sage ich mir warum muss ich zahlen obwohl ich mich so viel um ihn kümmere. Ich stehe dazwischen!! manchmal denke ich darüber nach einfach meinen Sohn dann nur in der Woche 1 - 2 mal zu nehmen. Aber dann denke ich mir, das kanns ja auch nicht sein. Es ist ne schlimme Situation für mich. Ich weiss einfach nicht was ich tun kann. Ich muss mir einen neuen Anwalt suchen. Es ist so schwer einen guten zu finden. Soll ich zuerst versuchen die Tage in denen er bei mir übernachtet schriftlich festlegen zu lassen? oder erst den Unterhaltstitel abändern lassen? Welche Schritte ich zuerst gehen soll, welche Reihenfolge usw...

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Themenstarter Geschrieben : 16.01.2024 21:54
(@ersiees)
Schon was gesagt Registriert

Ich danke allen, die ihr geschrieben haben! Und entschuldige mich für die späte Antwort. Mich hats kurz vor Silvester schwer erwischt und lag über eine Woche im Bett. 

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Themenstarter Geschrieben : 16.01.2024 21:55
(@ersiees)
Schon was gesagt Registriert
Geschrieben von: @samson1978

Das zahlt jede Partei für sich, ebenso den eigenen Anwalt. Wenn du Anträge stellst, fallen Gerichtsgebühren an. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert.

und das sind tausende von euro die dann da anfallen. und dann ist es noch nicht mal sicher, sprich es kann sein, dass ich am ende soviel geld los bin und habe trotzdem nichts erreichen können.

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Themenstarter Geschrieben : 16.01.2024 22:02
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @ersiees,

Geschrieben von: @ersiees

- Ja, so ein Titel besteht. Da musste ich damals zum Jugendamt und es unterschreiben. Hab das Gefühl ich habe damit mein Todesurteil unterschrieben! 

Nun, Todesurteil ist vielleicht doch zu starker Tobak, aber in gewisser Weise ist dieser Titel dein Hauptproblem hinsichtlich des Unterhalts, weil du diese Urkunde beim Jugendamt "freiwillig" unterschrieben hast. In Anführungszeichen deshalb, weil die Jugendämter gerne den Eindruck erwecken, sie hätten die Macht, den Unterhalt festzusetzen, und es wäre reine Formsache, dass du das unterschreibst - in Wirklichkeit hätte aber nur das zuständige Familiengericht diese Macht gehabt!

Was deine Anwälte vermutlich meinen, ist ungefähr dieses hier:

  • Du hast dich damals also "freiwillig" zu Unterhaltszahlungen in Höhe von 100% des Mindestunterhaltes verpflichtet. Daher würde ein Gericht bei deiner Abänderungsklage mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit sagen: "Wenn du es dir inzwischen anders überlegt hast, dann ist das allein dein Problem."
  • Da du gegenüber den Anwälten von "Montag, Dienstag, Mittwoch" geredet hast, sind die von einer Drei-Siebtel-Betreuung deinerseits ausgegangen, also ca. 42%, und das wäre dann der Grenzbereich, wo ein unwilliger Richter schon mal auf die Idee kommen kann, dass das ja gar kein richtiges Wechselmodell ist.
  • Außerdem zahlst du sowieso "nur" den Mindestunterhalt, sodass ein richterlicher Kompromiss der Art "na dann zahlt er wegen erweitertem Umgang halt ein oder zwei Stufen weniger" auch nicht in Frage kommt, eben weil du sowieso schon an der unteren Grenze bist.

Also gleich dreifach schlechte Karten ... und auch wenn es sich für dich wahrscheinlich seltsam anhört, aber in gewisser Weise waren diese Anwälte durchaus fair, indem sie dich nicht in ein nach ihrer Ansicht weitgehend aussichtsloses Verfahren haben laufen lassen (an dem der Anwalt übrigens auch im Fall deiner Niederlage verdient hätte).

Rückblickend betrachtet wäre es damals womöglich besser gewesen, die Unterschrift zu verweigern und dir vom Jugendamt eine Klage vor dem Familiengericht einzufangen, was dir wahrscheinlich ebenfalls "100% des Mindestunterhalts" ans Bein geheftet hätte - du hättest dann aber jetzt argumentieren können: "Liebes Gericht, die Umstände haben sich seit eurem Beschluss geändert, also bin ich wegen einer Abänderung wieder hier."

Da zieht dann nämlich das Argument mit dem "freiwillig unterschrieben" nicht mehr, eben weil es keine freiwillige Unterschrift unter einer Jugendamts-Urkunde war, sondern ein Gerichtsbeschluss, der auch ohne deine Zustimmung gültig ist. Wobei man sogar vor Gericht noch aufpassen muss, dann auch wirklich auf einen Beschluss zu bestehen und sich nicht auf einen gerichtlichen Vergleich einzulassen, aber das ist wieder ein anderes Thema.

 

All dieses ist jetzt allerdings: vergossene Milch. Der Titel ist nun mal in der Welt, und ich fürchte, den wirst du so schnell nicht mehr los. Wenn die Kindesmutter nicht freiwillig mitspielt, dann geht eine Titeländerung nur vor Gericht - und ich vermute, neben den drei bereits genannten Problemen wird sie dann wegen diesem hier auch noch die Karte "armes, bedauernswertes Hascherl" aus dem Ärmel zaubern:

Geschrieben von: @ersiees

Die Mutter bezieht Frührente, wegen psychischen Problemen.

Womit ich dann allerdings auch gleich bei dem Punkt bin, warum die Situation für dich bei einem offiziell anerkannten Wechselmodell möglicherweise auch gar nicht viel besser werden würde. Es ist ein verbreiteter Glaube, dass beim Wechselmodell grundsätzlich keine Unterhaltszahlungen mehr fällig werden - das ist aber nicht so. Die Berechnung ist kompliziert, aber im Endeffekt läuft es immer darauf hinaus, dass derjenige, der (deutlich) besser verdient, einen überproportional großen Teil des Geldbedarfs zu leisten hat.

Gehe ich recht in der Annahme, dass ihre Frührente geringer ist als dein Einkommen, womöglich sogar deutlich geringer? Dann ist es gut möglich, dass du bei einer sauberen Wechselmodell-Unterhaltsberechnung trotzdem noch ähnlich viel zahlen müsstest wie es nach der aktuellen Regelung der Fall ist.

Geschrieben von: @ersiees

Ich muss mir einen neuen Anwalt suchen.

Du bist offenbar bereits bei mehreren Anwälten gewesen, und alle haben abgewunken - wenn du also einen Anwalt findest, der die Sache für dich auskämpfen möchte, dann sollte der dir allerdings vorher gut begründen können, warum er die Sache anders als seine Kollegen für aussichtsreich hält.

Kein Anwalt findet es lustig, wenn er einen Prozess verliert, aber wie schon gesagt: Sein Geld bekommt er auch im Fall einer Niederlage. Wenn du also das Pech hast, an einen Anwalt zu geraten, der hier zwar ebenfalls wenig Erfolgsaussicht sieht, aber an akutem Kundenmangel leidet, dann passiert vorhersehbar genau dieses:

Geschrieben von: @ersiees

und das sind tausende von euro die dann da anfallen. und dann ist es noch nicht mal sicher, sprich es kann sein, dass ich am ende soviel geld los bin und habe trotzdem nichts erreichen können.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2024 23:37
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