Hallo zusammen,
Zuerst möchte sagen, das ich ein großer Freund des Forums bin. Ihr konntet mir schon das ein oder andere mal mit Informationen zur Seite stehen, ohne dass ich selbst ein neues Thema eröffnen musste.
Damit ihr mein Anliegen besser verstehen könnt möchte ich euch kurz etwas zu meiner Vorgeschichte erzählen.
Vor etwa 3 Jahren ist meine Tochter geboren. Zu diesem Zeitpunkt war bereits die Beziehung zu meiner Ex-Freundin beendet und das Verhältnis leider recht angespannt.
Nach anfänglichen Schwierigkeiten aufgrund des angespannten Verhältnisses zu meiner Ex hat sich allerdings alles zum Guten entwickelt. Ich habe regelmäßigen Kontakt zu meiner Tochter und genieße jede Minute, die ich mit ihr verbringen kann.
Auch das Verhältnis zu meiner Ex ist seit geraumer Zeit besser, nachdem sie verstanden hat, wie wichtig eine Vater-Tochter Beziehung für unsere Tochter ist.
Ich selbst habe dieses Jahr meine neue Lebensgefährtin geheiratet. Wir und ihre beiden Kinder aus ihrer ersten Ehe führen eine schöne und harmonische Beziehung.
Aufgrund der anfänglichen Schwierigkeiten zwischen mir und meiner ex-Freundin, hat sie sich seiner zeit an den Landkreis gewand um ihren Unterhaltsanspruch einzufordern.
Seitdem zahle ich jeden Monat regelmäßig den Betreuungsunterhalt direkt an den Landkreis und den Kindesunterhalt an das Jugendamt.
Da meine Tochter in diesem Monat 3 Jahre alt wird, möchte ich den Betreuungsunterhalt an den Landkreis einstellen.
Meine Ex bezieht seit einigen Monaten Bafög und deckt die Betreuung unserer Tochter über ihre Eltern ab.
Nun zu meiner Frage:
Kann ich die Zahlung an den Landkreis einfach einstellen, oder muss ich ein Schreiben an den Landkreis aufsetzen, in dem ich begründe, warum die Zahlung eingestellt wird?
Vielen Dank für eure Antworten.
Schöne Grüße
Chev
Moin ChevChelios
Herzlich Willkommen
Seitdem zahle ich jeden Monat regelmäßig den Betreuungsunterhalt direkt an den Landkreis und
Kannst Du das bitte näher erläutern? Es ist ungewöhnlich, dass der BU über den Landkreis fliesst.
1. Oder bezieht Deine Ex ALG2 ?
2. Auf welcher Grundlage wurde der BU festgelegt,
3. wer hat das getan und
4. wer hat die Höhe des BU's errechnet?
5. Gibt es einen Titel darüber? Wenn ja, was steht da drinne?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
Vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung.
Meine ex hat ALG2 bezogen. Ab Januar bezieht sie offiziell bafög.
Der Landkreis hat mich damals angeschrieben und sämtliche unterlagen für die Berechnung einfefordert.
Später hat mir der Landkreis die Höhe des zu zahlenden BU mitgeteilt.
Seit dem zahle ich direkt an den Landkreis.
Einen Titel gibt es nicht.
Nur die Aufforderung zur Zahlung seitens des Landkreises.
In dem Schreiben stehen auch die Bedingungen. Unter anderem mit Bezug auf die jeweiligen passagen im Gesetzbuch, dass der Unterhalt bis zur Vollendung des dritten lebensjahres zu zahlen ist.
Gruß
Chev
Moin
Wenn das Kind im Dezember 3 Jahre alt wird ändert sich zwar vom Grundsatz her nicht zwingend die Anspruchsgrundlage (wegen Betreuung), allerdings muss dann begründet werden, warum weiterhin BU fliessen soll. Von daher ist es völlig richtig, nach dem 3. Geburtstag des Kindes im darauffolgendem Monat die BU-Zahlungen einzustellen, wenn ab da weder gefordert wurde noch ein Titel dazu verpflichtet. Dazu musst Du die Stelle beim Landkreis nicht vorab informieren. Solange Du keinen Titel oder eine sonstige und zwingende Verpflichtung hast, ist alles bisher eine Einigung im gegenseitigen Einverständnis. Maximal kommt auf Dich zu, die Beträge nachzuzahlen.
Ob weiterhin BU gefordert werden kann, sollte jetzt nicht Dein Problem sein. Ausserdem dürfte sich dieser wegen Bezug von Bafög ändern. Es ist die Pflicht des Berechtigten (Landkreis in Vertretung der KM), den zum UH Verpflichteten über eine Änderung der Bedürftigkeit und einer Veränderung der eigenen Einkommenslage zu informieren. Vor allem dann, wenn sich an der Berechnung und Höhe der geleisteten Unterhaltshöhe etwas ändert. Lass Dich also einfach überraschen und lege sicherheitshalber das Geld für die nächsten 3 Monate beiseite.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin!
Hatte ich mir genauso vorgestellt. Ich gehe auch nicht davon aus, dass sie über das dritte Lenbensjahr meiner Tochter hinaus Anspruch hat.
Meine Tochter ist kern gesund und die Betreuung ist augenscheinlich abgedeckt, da sie ja schließlich arbeitet/lernt und dafür 800€ Bafög bekommt, welches angerechnet wird. Mit ALG2 hat sie ja auch nicht mehr gehabt...
Sie hat auch das Amt bereits über ihre geänderte Einkommenslage informiert und lediglich den Beistand bei JA für die Zahlung des KU beantragt (was m.E. nach total überflüssig ist, weil ich den Unterhalt regelmäßig und gern zahle, aber egal...)
Jedenfalls vielen Dank für Deine Rückmeldung.
VG
Chev
Nun zu meiner Frage: Kann ich die Zahlung an den Landkreis einfach einstellen, oder muss ich ein Schreiben an den Landkreis aufsetzen, in dem ich begründe, warum die Zahlung eingestellt wird?
Kommunikation schadet nie, kostet nix und vermeidet Missverständnisse. Z.B. bei der Frage, was der letzte Monat ist (da kann man sich schonmal um eine vertun).
Sie hat auch das Amt bereits über ihre geänderte Einkommenslage informiert und lediglich den Beistand bei JA für die Zahlung des KU beantragt (was m.E. nach total überflüssig ist, weil ich den Unterhalt regelmäßig und gern zahle, aber egal...)
Und die werden einen total überflüssigen KU-Titel einfordern, wogegen Du Dih kaum wehren kannst. Aber bevor Du unterschreibst, frag hier nochmal nach. Und Du wirst ggf. Dich an Kindergarten-Gebühren beteiligen müssen.
Und noch was: Du kennst doch §33a EStG (Exen-Unterhalt als aussergewöhnliche Belastung in besondern Fällen). Wenn nein, mach Dich schlau, Du wärst nicht der erste, der dem Fiskus tausende Euros aus Unkenntnis in den Rachen schmeisst.
Hallo zusammen,
wie erwartet hat meine Ex nun die Anwartschaft Beistandschaft für meine Tochter beantragt.
Das Jugendamt hat nun die Prüfung meiner Unterhaltsverpflichtung mittels eines Fragebogens eingefordert.
Ich hätte dazu ein paar Fragen.
Ich bin seit September 2012 verheiratet. Meine Frau hat kein eigenes Einkommen.
Sie erhält lediglich das Kindergeld sowie den Mindestsatz an Kindesunterhalt von Ihrem Ex.
Mein Einkommen beläuft sich monatlich auf ca. 3.500 € netto (inkl. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, usw.)
Meine laufenden Kredite belaufen sich auf ca. 550 € monatlich.
Miete ca. 620 € warm
Da meine Frau kein eigenes Einkommen hat, bin ich Ihr gegenüber ja quasi auch Unterhaltspflichtig.
Könnt ihr mir sagen, wie sich in meinem Fall der Kindesunterhalt errechnen wird?
Besten Dank bereits im Voraus!
Gruß
Chev
Moin Chev,
bis zum 3. Geburtstag Deines Kindes war Deine Ex unterhaltsberechtigt (egal, ob sie Unterhalt bekommen hat); seit Deiner Heirat ist es Deine Ehefrau. Für das Kind Deiner Frau bist Du nicht unterhaltspflichtig. Du hattest und hast also zwei zählbare Unterhaltsberechtigte. Am Zahlbetrag laut DDT ändert sich daher vorhersehbar nichts.
Grüssles
Martin
***edit-PS: Bei einem Netto von 3.500 EUR ergibt sich unter diesen Voraussetzungen für den Kindesunterhalt ein Zahlbetrag von 314 EUR. Kredite und Miete sind dabei keine Abzugspositionen; höchstens Fahrtkosten zur Arbeit und private ALtersvorsorge (sofern vorhanden).
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin
Meine Ex bezieht seit einigen Monaten Bafög ...
BU dürfte ab dem 3. Geburtstag des gemeinsamen Kindes absolet sein. Wer dann als UH-berechtigte KM (=Ex) in Ausbildung ist, hat jedenfalls keinen UH-Anspruch ggü. dem KV des gemeinsamen Kindes. Das soll nicht heissen, dass die Arge/JC es trotzdem versuchen.
Zum KU selbst hat @brille 007 bereits genug gesagt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.