Der unterhaltsberechtigte Sohn ist bereits volljährig und wird, so Gott will, in den kommenden Wochen seine gymnasiale Ausbildung beenden. Theoretisch endet dann ja wohl auch meine Unterhaltsverpflichtung, es sei denn...ja, es sei denn.
Kontakt zur Mutter und zum Kind gab es nicht und ist von meiner Seite auch nicht erwünscht. Jeglicher Schriftverkehr lief 19 Jahre lang über das Jugendamt und später dann über Anwälte. Ich habe daher im Moment keinerlei Kenntnis, was das Kind nach der Schule machen will (Studium, Ausbildung, soziales Jahre, Faulenzen...). So weit ich die Rechtslage / Rechtsprechung verstanden habe, müsste ich zwar Studium und ggf. auch Ausbildung (teilweise) finanzieren, ein soziales Jahr oder die berühmte Weltreise wohl eher nicht (außer der ebenfalls berühmten "Orientierungsphase".)
Im Moment habe ich vor, sollte ich bis dahin nichts Gegenteiliges hören, zum 01.08. (die Schulbescheinigung endet zum 31.07.) die Unterhaltszahlungen einzustellen (ein Titel existiert zum Glück nicht mehr). Die Gegenseite wird sich spätestens dann melden und mir mitteilen, was der Zukunftsplan ist. Oder bin ich etwa verpflichtet, nach dem 31.07. weiterzuzahlen und selbst nachzufassen, wie dieser Plan aussieht.
Ok, nehmen wir mal an, ich erfahre dann im August, dass das Kind zum Oktober ein Studium oder eine Ausbildung beginnen möchte. Ob er das dann tatsächlich auch macht, weiß ich natürlich nicht. In diesem Fall würde ich trotzdem solange keinen Unterhalt zahlen, bis ich zumindest mal eine Immatrikulationsbescheinigung oder die Kopie eines Ausbildungsvertrags erhalte. Ich schätze mal, dass das nicht rechtens wäre, aber ich war 19 Jahre lange derjenige auf der falschen Seite des "Recht haben heißt nicht Recht bekommen" Spruchs. Soll er Klage einreichen; bis die angenommen / verhandelt würde, hätte das Semester längst begonnen. Oder seht Ihr das komplett anders (juristisch, nicht moralisch)?
Danke für die Antworten
Da du keinen Titel hast, kannst du den Unterhalt einstellen. Und da der Sohn erwachsen ist, musst du nicht aktiv werden.
Bei einem Erwachsenen ist stets davon auszugehen, dass er selbst für seinen Unterhalt sorgt. Dies gilt nicht, wenn er bedürftig ist. Das wäre er zB in der Ausbildung welcher Art auch immer. Er muss dann also
a) dem Grunde nach seine Bedürftigkeit belegen (Ausbildungsnachweis) und
b) der Höhe nach seine Bedürftigkeit belegen.
Hierbei muss er seine eigenen Einkünfte offen legen, als Student einen Bafögantrag stellen und zur Berechnung der Unterhaltsquote die Einkünfte des anderen Unterhaltspflichtigen belegen.
Für dich heißt es: Letzte Überweisung für Juli und schauen, was passiert.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi @ice,
wenn Du höflich sein willst, könntest Du das Kind anschreiben und mitteilen, dass Du die Unterhaltszahlung zum Datum x einstellst.
Juristisch ist das nicht notwendig.
Dein Sohn wäre sowieso mit Volljährigkeit verpflichtet gewesen, Dir seine Bedürftigkeit darzulegen (aber darüber zu befinden ist jetzt "vergossene Milch...-insofern...)
Der Rest siehe @Lausebackesmama.
Obwohl ich eher für August plädiere, was die letzte Überweisung betrifft....
Edith: Nachtrag gelöscht
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
#Kakadu: Warum sollte er im August zahlen?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
der Unterhaltsanspruch endet erst mit dem Ende der ersten beruflichen Ausbildung und nicht mit dem Ende der Schulausbildung. Zwar kannst Du die Zahlungen einstellen, da es keinen Titel gibt, aber der Anspruch besteht nach wie vor.
Richtig ist aber, dass das volljährige Kind sich um seinen Unterhalt selbst kümmern muss und seine Bedürftigkeit nachweisen.
Das Kind ist Dein alleiniger Ansprechpartner, die Mutter hat hier nichts mehr (offiziell) zu sagen, der Unterhalt sollte auf ein vom Kind benanntes Konto überwiesen werden.
VG Susi
#Kakadu: Warum sollte er im August zahlen?
LG LBM
Ich meine, mich erinnern zu können (muß da tatsächlich in meinen Unterlagen nachschauen), dass ich für die Tochter - nach Gymnasialabschluß - bis August den "Privilegiertenunterhalt" zahlen mußte...
Ab September(?) hatte die Tochter ja dann ein bezahltes Praktikum begonnen und da wurden dann in Sachen Zahlbeträge die Karten(zunächst) neu gemischt.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Da du meine moralische Sicht nicht willst:
du kannst zwar einstellen und gucken was passiert, der Glaube, dass du im Falle einer Klage Geld sparst, ist falsch. Du wirst ab dem Zeitpunkt der Auskunftsforderung durch deinen Sohn nachzahlen müssen (und die kann ohne Probleme im August liegen). Wenn du Pech hast, hast du danach einen Beschluss als Titel an der Backe. Vielleicht würde es (auch ohne moralische Gründe) Sinn machen deinen Sohn zu bitten seine Bedürftigkeit nachzuweisen, da du sonst davon ausgehst, dass er dies nicht mehr ist und du so den Unterhalt einstellen wirst.