Ich möchte aber mal betonen, dass meine im Forum geäußerte Rechtsauffassung nicht immer meiner persönlichen Meinung entspricht.
Als Arbeitnehmer bin ich es gewohnt, meine Kohle mit Wertstellung Ultimo auf dem Konto zu haben. Und ich habe durchaus Verständnis dafür, dass Unterhaltsberechtigte ihr Geld am 1. des Monats auf dem Konto haben möchten, um ihren Lebensunterhalt damit zu bestreiten. Das gilt besonders bei minderj. Kindern.
Dann wäre es ratsam, sich ein Konto bei einer richtigen Bank zu besorgen und nicht bei einer Feld-, Wald- und Wiesen Spaßkasse oder Volksbank, diese Herrschaften tun nämlich nach Gutsherrenart so, als wäre das ihr Geld - und behalten es mal gerne eins, zwei Tage. Passt dazu, dass diese Straßenräuber nach Minuszinsen jetzt auch Gebühren für Geldabhebungen verlangen wollen.
An den TO: Dann schlag Deiner Ex doch vor, es ihr über Paypal zu zahlen. Oder zahle es bar auf ihr Konto ein. Zuerst würde ich allerdings tatsächlich auf den 270 verweisen.
Dann wäre es ratsam, sich ein Konto bei einer richtigen Bank zu besorgen und nicht bei einer Feld-, Wald- und Wiesen Spaßkasse oder Volksbank, diese Herrschaften tun nämlich nach Gutsherrenart so, als wäre das ihr Geld - und behalten es mal gerne eins, zwei Tage.
Ich kann mich weder über die Sparkasse noch über meine spätere Bank beklagen. Die letzten Jahre war der Dauerauftrag so eingestellt, dass die Wertstellung zum Ultimo erfolgte. War das kein Werktag, erfolgte die Wertstellung am folgenden Werktag. Jeweils am gleichen Tag erfolgte die Wertstellung beim Empfänger. Gleiche Bank. 🙂 Also alles bestens.
Nun ja, egalo, innerhalb des gleichen Instituts wäre das ja wohl auch zu ofensichtlicher Betrug am Kunden :rofl2: