Hallo Leute
Ich habe da mal eine Frage.
Ich streite mit meiner ex um unterhalt. Nach anfänglich geforderten475 euro(mein aw hat 70 euro errechnet) hat die aw meiner frau mir bzw.mein aw ein angebot gemacht, das da lautet ,wenn
es aussergerichtlich geklärt werden könnte , würde meine ex 235 euro ab 1.07.07akzeptieren.Es bedürfte dann keine weiteren auseinandersetzungen.Ich habe bis jetzt monatlich 315 euro gezahlt.
Mein aw ist im Urlaub und kommt am 8.8.07 zurück.Ich muss ja nun wieder zum 1.08.07 zahlen.Welchen betrag meint ihr soll ich überweisen ??
Wenn ich den neuen betrag(235 euro) überweise, zählt es dann als einverstäntnis?? kann ich bei der überweisung unter verwendungszweck "unter vorbehalt" eintragen ??
Ich werde wenn mein aw wieder im land ist ihn natürlich fragen wie er diese trendwende deutet und was er mir rät.
Schon mal ein danke vorweg
lg Flagorett
Hallo Flagorett !
Unterhalt ist nicht meine starke Seite und bei den Beträgen geht
es ja nur um Unterhalt für die Exfrau oder ? Mit Unterhalt für ein
Kinde denke ich, hat da ja nichts zu tun.
Wenn Dein Anwalt, vorausgesetzt es wurde alles berücksichtigt
€ 70,-- errechnet hat dann finde ich ein Gegenangebot in Höhe
von € 235,-- noch immer ziemlich happig. Auch wenn es einem
Eingeständnis gleichkommt, daß die zuerst geforderten € 475,--
eine Unverschämtheit waren.
Ich würde den gegnerischen Anwalt daher schriftlich davon in
Kenntnis setzen, daß Du die vorgeschlagenen € 235,-- termin-
gerecht überweisen wirst um nicht in Verzug zu geraten, dies
jedoch ohne Präjudiz für die Zukunft. Sie werden sich gedulden
müssen bis Dein Anwalt vom Urlaub zurück ist und Du die Ange-
legenheit mit ihm besprechen kannst.
Kein vernünftiger Mensch würde anders handeln und so müßtest
Du für den Moment meiner Meinung nach, auf der sicheren Seite
sein.
Himmel... € 165,-- mehr als das was Dein Anwalt ausgerechnet
hat ist verdammt viel Geld. So mir nix Dir nix wäre ich da nicht
einverstanden. Auch nicht unter dem Gesichtspunkt, daß es um
einiges weniger ist als zuerst gefordert wurde.
Fordern kann man viel - es auch kriegen ist eine andere Sache.
LG Marina
Hallo,
mal abgesehen davon, dass Deine Ex ²mal eben" und aussergerichtlich 240 € weniger akzeptiert, als gefordert, wo sie doch jetzt mehr bekommt, würde mich stutzig machen.
Andererseits würde ich die errechneten 70 € zahlen, den Rest vorsorglich an die Seite legen, mit nem dezenten Hinweis an den Anwalt, dass deiner noch im Urlaub sei und Du erst nach endgültiger Klärung die Zahlungen leistest.
Weiß nicht wie das ist, bei Unterhalt und "unter Vorbehalt" zahlen? Vielleicht kennt sich jemand damit besser aus?
[red]Selig sind die geistig Armen[red]
Hallo Medusalem !
Das könnte so ein Titel besteht ins Auge gehen und zu einer
leider berechtigten Pfändung führen.
Bezahlt Flagorett aber den von der Gegenseite selbst vorge-
schlagenen Betrag, ist er bis zu einer Einigung davor sicher.
Gruß
Marina
Hallo Flagorett,
also die ruhige Nummer wäre: 235€ überweisen (im Vermerk schreiben TU <Monat> <Jahr> in der zweiten Zeile "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht").
Und nächten Monat schauste mal mit deinem RA, was ihr so machen wollt.
Eines muss aber klar sein: Die Kohle, die Du ggf. zu viel zahlst, ist weg. Einigt ihr euch also später doch auf 70€ kannste nicht nachkarten.
Ich mache jeden Monat bis heute per Online-Banking die Überweisungen mit Datumsangabe, weil man bei einem Dauerauftrag kein laufendes Datum einfügen kann.
Nicht, dass meine Kohle mal gepfändet wird und ich dann Probleme habe, die Geldeingänge nachzuweisen. 😉
Lass dich nicht treiben,
Gruß,
Michael
Hallo und Danke für Eure Tipps
dass Deine Ex ²mal eben" und aussergerichtlich 240 € weniger akzeptiert, als gefordert
Ja das macht mich auch sehr stutzig! Die Anwältin wollte auf biegen und brechen 475 euro TU hat auf angebote meines Anwalts nicht reagiert.Und jetzt auf einmal
sowas.Ist schon seltsam weil sie vor ca.5 wochen noch mit Gericht gedroht hat
also die ruhige Nummer wäre: 235€ überweisen (im Vermerk schreiben TU <Monat> <Jahr> in der zweiten Zeile "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht").
So werde ich das machen! ist die einfachste Lösung denke ich.
lg flagorett
Hallo Leute!
€ 165,-- mehr als das was Dein Anwalt ausgerechnet
hat ist verdammt viel Geld. So mir nix Dir nix wäre ich da nicht
einverstanden.
Ja das ist viel geld! Ich habe mir überlegt ,dass ich in Zukunft 70€ +30€ Bonus zahlen werde.Die 70€ hat ja mein Anwalt ausgerechnet. Ich habe es wirklich satt ewig dieses hin und her geschreibe, das geht ja dann noch monate oder so. Ich denke wenn ich das o.g. zahle und meine Frau und Ihre Anwältin meint das sei
zu wenig müssten die ja Klage vorm Familiengericht erheben oder sie sind einverstanden. Ich denke jedoch das ich wenn es vor gericht geht,weniger als 235€ zahlen muss. Mein Anwalt kommt ja bald aus dem Urlaub zurück mal sehen was der dazu sagt .
lg Flagorett
Hallo!
Sind bei der Berechnung deines Anwalts sehr strittige "Abzugs-Netto-Einkommens-Posten" zu Deinen Gunsten berücksichtigt worden? Ansonsten ist, wenn nicht ein Titel oder Gerichtsurteil existiert, gegen die Zahlun´g von 100.- Eurons nix einzuwenden. Aber warum zahlst Du mehr als Dein Anwalt berechnet? Gründe?
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Moin Flagorett,
ein Anwalt verzichtet niemals "einfach nur so" auf die Hälfte der geforderten Summe, wenn es nicht wenigstens den Hauch einer Chance gibt, mehr rauszuholen. Ich vermute einmal sehr stark, dass die Berechnung Deines Anwalt sehr nahe an der Wahrheit ist.
Die reglung mit dem Bonus finde ich sehr gut. 70 + 30 .... da gibt es nichts zu meckern.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo und Danke für das feedbak !
Aber warum zahlst Du mehr als Dein Anwalt berechnet
Vorweg: ein Titel oder GU besteht nicht. Für KU besteht ein Titel hat ja aber nichts mit dem Unterhalt für meine noch frau zu tuen.
Das kommt daher,daß mein Aw Ihr im März ein Angebot von 315€ Tu unterbreitet hat. Sie hat zu dem Zeitpunkt ein 400€ job gehabt.Seit April Arbeitet Sie vollzeit
38,5 St. 6 Tage Woche.Ihre Anwältin war ,ist der Meinung dies sei Überobligatorisch und wollte 455€. Mein Sohn ist rund um die Uhr betreut von den Großeltern die
im selben Haus wohnen.Mein Aw meint Überobligatorisch ist nicht gegeben. Als weiteren grund, mein Netto einkommen hat sich bissl verschlechtert im durschnitt verfüge ich 1621,51 € Netto.
Folgende Rechnung hat mein Aw erstellt(Pragmatisch)
Durschnitt netto : 1621,51€
KU (Bedarf ) - 353,00€
Fahrtkosten - 33,00€
Erwerbst.Bonus 1/7-176,50€
verbleiben 1.059,00
Leistungsfähigkeit nur in gerigstem Umfange über dem großen Selbstbehalt.
Es wird eine Zahlung von 70 € monatlich vorgeschlagen.
Die Reaktion war dann halt der vorschlag ob mann sich auf 235€ (statt 455€) aussergerichtlich einigen könne.
lg Flagorett
Hallo Flagorett !
Können tut man einiges, müssen.... naja, manchmal muss man
halt......... und wollen, das kommt auf die Umstände an.
KU ist wenn ich das richtig herausgehört und gelesen habe,
kein Thema für Dich. Wenn Mama aber Vollzeit arbeitet und das
scheinbar kann, sehe ich keinen Grund ihr Gehalt egal ob voll-
ständig oder teilweise als überobligatorisch anzuerkennen.
Außerdem - ich dachte es gibt kein überobliga..... usw. mehr.
Nur mehr diesen Betreuungsbonus !?!
Aber auch den will ich nicht wirklich einsehen - warum auch ?
Entweder es geht oder es geht nicht. Den Arbeitswillen der
Frau Mama sozusagen unter Denkmalschutz zu stellen und
zu versüßen- oder zu verzuckern...nein, das seh ich nicht ein.
Und wenn Madame Tussi aus reiner Bosheit jetzt nicht arbeitet
um Papa und Ex eins auszuwischen, na gut... dann kommt sie
selbst halt auch nicht vom Fleck und bleibt unterschichtig - mir
soll es recht sein und meine Verachtung ist ihr sicher.
Arm genug, wenn das alleine ihr Ego aufbaut.
Himmel... kann nicht endlich jeder für sich sorgen und für das
oder die Kind/er gemeinsam. Ist das tatsächlich so schwer zu
begreifen ?
Gruß
Marina
Hi!
Vorweg: ein Titel oder GU besteht nicht. Für KU besteht ein Titel hat ja aber nichts mit dem Unterhalt für meine noch frau zu tuen.
Bei mir streiten sich die Anwälte auch noch über die Höhe des TU. Nach anfänglich 745 €, durch nachweisliche Rechenfehler dann reduziert auf 409 € sind wir mittlerweile bei einer dritten Variante von 290 €. Ach ja, nicht zu vergessen, daß ein Angebot schon beim zweiten Mal kam, sich doch außergerichtlich auf 200 € zu einigen.
Die Story geht seit Anfang des Jahres...
Mein Vorgehen:
- Seit Januar keinen TU mehr gezahlt (Bin zwar seit November 06 in Verzug, hab das Geld und etwas mehr aber zur Seite gepackt)
- die nächste Berechnung des TU abgewartet und diese dann genüßlich zerpflückt und als nicht korrekt zurückgewiesen. Ziel ist unter anderem, Zeit zu gewinnen...
- mich an der wachsenden Summe auf dem Sparkonto gefreut 😉
Ganz wichtig, um Deep mal die Predigt abzunehmen: Keine Vergleiche!!!
Schau mal, es gibt keinen Titel. Wenn Du also die Zahlung gänzlich einstellst, muß Ex auch klarkommen bis zu einem Urteil, weil so schnell ist kein Titel im Lande. Außerdem ist dann die Gegenseite genötigt, sich ernsthafte und reale Zahlen einfallen zu lassen. Somit kommst Du einer korrekten Berechnung immer näher und einem Ende dieses Hickhacks (Zumindest temporär...). Und Ex arbeitet, verdient also auch Geld. Ist sie denn dann überhaupt noch bedürftig...?
Wie Dein Anwalt 70 € ausgerechnet hat (Mir würden noch die Altersvorsorgekosten in Höhe von 4 % Deines Nettos fehlen, nur so als Tip...), erscheint mir nicht unbedingt so gratwanderisch, sollte also schon Bestand vor Gericht haben.
Das erkennt aber auch die Gegenseite. Und versucht, mit dem Angebot wenigstens noch mehr als das real Zustehende zu bekommen. Ex muß doch auch ihr Einkommen und ihre Bedürftigkeit nachweisen. Schließlich ist der Einkommenssprung von 400 € auf Fulltimejob sicher auch finanziell bemerkbar. Da dieses Einkommen eben mit angerechnet wird in der ganzen Unterhaltsberechnung und wenn Du ganz viel Glück hast, kommst Du vielleicht gänzlich um den TU/EU herum. Das sollte Ziel sein, nicht noch irgendwelche Bonuszahlungen an eine Frau zu leisten, mit der Du sonst nichts mehr gemeinsam hast (Das Kind mal außen vor, klar.)!
Somit ist ein klärendes "Gespräch" vor Gericht sicher nicht so problematisch, wie Du es siehst.
Wie gesagt, in meinen Augen und nach Deiner Schilderung ist fraglich, ob Ex überhaupt noch etwas von Dir bekommt. Und um das zu forcieren, war mein Weg der Einbehalt des TU...
Ich hoffe, ich hab nichts überlesen und bin nicht zu ausufernd geworden. Erinnert mich aber eben so an meinen Ärger...
Vati_73
Man steckt immer in der Sch...e, nur die Tiefe ändert sich!
Hallo Vati_73
Ich bin voll deiner meinung. Ich bin seit 1.9.06 von meiner frau getrennt. Ende Oktober habe ich das erste mal was von der Anwältin meiner Frau bekommen ,wollte
Verdienstabrechnungen für das ganze jahr. Mitte MÄRZ ! ! kam dann der brief in dem die AW mir mitteilte ich solle 316€ für mein sohn und 475 € für meine Frau Zahlen.Absolut nicht machtbar für mich . Mein Aw hat dann der gegenseite vorgeschlagen315€ zu zahlen.Um dieses angebot zu unterstützen solle ich doch ab 1.4.07 TU zahlen.Was ich auch gemacht habe .Zu diesem Zeitpunkt wussste aber keiner das meine Frau mittlerweile vollzeit in dem laden wo sie schon 3 jahre auf 400€ basis gearbeitet hat ,arbeitet. Mein Aw hat darauf hin die berechnung erneut gemacht und kam zu den ergebniss ich müsse 70€ TU zahlen.
Irgendetwas ist da faul. Noch vor paar wochen hat die AW voll die Welle gemacht und mir mittgeteilt , wenn ich nicht bis dann und dann verbindlich
zusage das ich den von ihr errechneten TU von 455€ Zahle wird Sie klage einreichen. Und was ist passiert ?? NICHTS !! stattdessen möchte sie ja nun
die angelegenheit aussergerichtlich Klären und bietet mir 235€ an.
Wie ich schon gepostet habe werde ich ab 1.9.07 70€ TU und 30€ Bonus zahlen .Was meine noch Frau dann macht werden wir ja sehen.Ich gehe davon aus ,daß
wenn es vor gericht geht ich auf alle fälle weniger wie 235 € zahlen muss.
Damit mich keiner falsch versteht. Ich bin gerne bereit Unterhalt zu zahlen wenn der empfänger wirklich bedürftig ist und nicht in der lage ist sein lebensunterhalt zu erarbeiten.
Bei meiner noch Frau trifft dies aber absolut nicht zu. Sie ist nicht alt,kern gesund ,hat arbeit , und das Kind ist rund um die Uhr betreut .
lg flagorett
N' Abend Flagorett,
ich bin ein wenig unschlüssig zu Deinen Angaben, ohne jetzt alle Berechnungen in Frage stellen zu wollen. Als erstes stellt sich mir die Frage, ob Dein Netto bereinigt wurde, und zwar sowohl bezüglich KU als auch bei TU - da gibt es unterschiedliche Ansätze. Lt. Deiner KU-Angabe (353,-) schliesse ich, dass Dein Kind zw 12-17J. alt ist - eine Bestätigung bzw. Korrektur wäre hilfreich. Auch ein Hinweis, ob - und wenn seit wann - Du eine private Altersvorsorge (ebenso die Höhe) hast, spielt eine Rolle.
Der KU von 353,- ehrt Dich, aber mehr auch nicht. Alles über den gesetzlich Betrag ist eine freiwillige Leistung von Dir und spielt bei späteren Berechnungen z.B. TU keine Rolle. Auch ein freiwilliger Bonus an Deine Frau von 30,- kann eher dazu führen, dass Du ja doch 'leistungsfähig' bist. An Deiner Stelle würde ich das Geld auf Sparkonto zu Gunsten Deines Kindes - vefügbar ab dem 18. LJ - einzahlen. Denn Deine Frau scheint ja mehr fordern zu wollen als ihr zusteht, sie ist nun mal verantwortlich für die Aktionen ihres AW. Was mich stutzig macht ist die Forderung des gegnerischen AW von 475,-, jetzt auf einmal 235,-. Wie schon gesagt wurde, das tun die nicht einfach so. Scheinbar sind selbst die 235,- überzogen. Die Rechnung Deines AW klingt noch am ehesten plausibel.
Beantworte bitte meine Fragen bzgl Netto, Vorsorge etc, dann kann eine überschlagsmäßige Rechnung gemacht werden. Sonst bleiben alle Beispiele vage, zumal Du evt mit Deinem Einkommen auf der Kippe stehst bzgl KU.
LG oldie
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Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo!
Also Berechnung MAngelfall:
Annahme: Einkommen bereinigt 1412.-, 1 Kind 12-17j, KM ohne Einkommen
K1 zustehend lt DDT: 389.-
KM 770.-
Berechnung: Kind1: 389*412 / 1159.- = 138,28 (hier werden nach Berechnung noch 100.- aufgeschlagen (Aufstockung bis 312.- möglich), bis Dein Selbstbehalt von 900.- erreicht ist)
Berechnung: KM: 770.- * 412 / 1159.- = 273,72
Es müssen die Einnahmen der KM herangezogen/ ermittelt werden über Auskunftspflicht!
Überobligatorisch kommt nur in Betracht, wenn KM Kleinkinder zu betreuen hat und nicht arbeiten gehen muss.
Du musst aufpassen, dass jetzt nicht für die KM etwas "ausgehandelt" wird, sie großzügig verzichtet und Du hintenrum wieder den KU voll bezahlen musst. Was zahlst Du denn im mom für Kind - habs trotz mehrmals durchlesen net gefunden?
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
@ aufgeber:
Was wäre so schlimm daran, wenn die EX auf den EU verzichtet und er dann in der Lage ist den vollen KU zu zahlen. Solange ihm dabei der SB ist das doch ok.
Tina
Hallo!
Geht so klar i.O. - deswegen wollte ich wissen, was er KU zahlt, eventuell kann er sich einiges an weiteren Auseinandersetzungen zwecks Berechnungen durch Anwälte ersparen, da das, was der KM abgezogen wird, dem KU zugerechnet wird. Durch den Mangelfall zahlt er wahrscheinlich weniger KU als Mindest ... KU 312.-
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Hallo und erstmal danke für eure Tips und anregungen.
Ich fange mal mit einem Zitat an
Was wäre so schlimm daran, wenn die EX auf den EU verzichtet
dass wird Sie niemals nie machen ,da bin ich mir ganz sicher.
So und nun paar Zahlen .Mein Sohn ist 12 Jahre,KU zahle ich 312 € eine Jugendamtsurkunde (hat die AW meiner ex drauf bestanden) besteht , 121% der Regelbeträge ,Gr.lV unterhaltsrechtliche leitlinien 353€ -37€ =316 € (vormals)
( Wurde ja zum 1.7.07 minimal gekürzt)nun 312€
Mein durschnittliches netto beträgt 1621,51 € ,bereinigt habe ich laut meines anwalts 1059,00€. Es wurden abgezogen KU, Fahrkosten, Erwerbstätigenbonus (1/7 von 1235,51€)-176,50€ verbleiben 1059,00 netto für mich .
Dem stehen 840 € einkommen meiner Frau gegenüber. Sie erhält auch Eigenheimzulage in höhe von ca.1400 € für Ihr halbes Haus.Die andere hälfte habe ich an Ihre Eltern Verkauft. Eigenheimzulage kann so glaube ich auch als einkommen gerechnet werden (Leitlinien vom OLG)
Ich denke ein Mangelfall liegt bei mir nicht vor ich kann ja den KU zahlen. Meine frau hat doch Ihr eigendes Einkommen.
Das mit dem Sparkonto ist eine gute idee,werde ich so machen.
Wenn ihr noch weitere infos braucht , sagt mir das bitte ich schreibe dann umgehend .
Gruß Flagorett
Hallo....
ganz sattelfest bin ich in Unterhaltsfragen auch nicht, aber zu ein paar Dingen kann ich schon was sagen... 🙂
Stichwort "Überobligatorisch"
Grundsätzlich ist es sicherlich so, dass eine vollzeitige Beschäftigung nach Erreichen des 12. LJ des jüngsten Kindes zugemutet werden kann, zumal hier offenbar eine umfassende Betreuung vor Ort (im selben Haus) durch die Großeltern gesichert ist. Allerdings gilt in den meisten Leitlinien (wenn nicht sogar überall), dass im Trennungsjahr jede über die eheprägende hinausgehende Beschäftigung überobligatorisch ist. Lediglich bei Mangelfällen wird davon wohl abgewichen.....
Stichwort "sonderbares Anwaltsverhalten"
Das kommt mir allerdings auch ziemlich spanisch vor....vor allem eines: sehe ich das richtig, dass deine Frau seit der Trennung bis März nichts gefordert und auch nichts bekommen hat (außer natürlich KU)? Und auch bis jetzt hat sie keinen TU von dir erhalten? Dann spricht ja einiges dafür, dass sie über mehr Geld verfügt, als dir vielleicht bekannt ist....
Gruß
Matthias
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Kleine Korrektur:
Mit Beendigung der Grundschule bzw. ab dem 12. Lebensjahr kann eine Teilzeitbeschäftigung der Mutter verlangt werden, eine Vollzeitbeschäftigung erst ab dem 16. Lebenjahr.
Dann wird der KM ein Betreuungsbonus anerkannt, der Begriff überobligatorisch wird,soweit ich weiß, nicht mehr so gerne benutzt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen