Hi,
m.E. sprechen zwei Gründe gegen die volle Anrechnung der Vollzeitbeschäftigung. Erstens befindet Ihr Euch (noch) im ersten Jahr der Trennung, zweitens gilt eine Vollzeitbeschäftigung mit einem Kind von 12 Jahren als nicht zumutbar.
Die Düsseldorfer Leitlinien sagen dazu:
17.1 Die Erwerbsobliegenheit des Ehegatten bei Betreuung eines oder mehrerer Kinder bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles. Betreut er nur ein Kind, besteht in der Regel keine Verpflichtung, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, wenn das Kind noch nicht 8 Jahre alt ist. Nach der Grundschulzeit wird im Allgemeinen eine Teilzeitarbeit zumutbar sein. Hat das Kind das 16. Lebensjahr vollendet, ist in der Regel eine Vollzeittätigkeit aufzunehmen. Von dieser Regel kann insbesondere bei der Betreuung mehrerer Kinder abgewichen werden.
17.2 In der Regel besteht für den Berechtigten im ersten Jahr nach der Trennung keine Obliegenheit zur Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit.
Die Forderung mag aber an der Leistungsfähigkeit scheitern bzw. diese einschränken.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo!
Was hier gemacht wurde ist doch folgendes:
Es wurde verlangt, eine Urkunde (Titel) zu unterschreiben - hat der KV unwissentlich, dass Mangelfall vorliegt, gemacht. Und da den Regel-KU-Satz unterschrieben - "freiwillig!" Was KM NETTO verdient, entzieht sich unserer Kenntnis. Gehe mal davon aus, dass man 840.- recht schön runterrechnen kann -
Ein Mangelfall liegt dann vor, wenn man KU und TU/ EU - Anspruch nicht aufbringen kann. Also Anspruch KM bei Arbeit 900.- KU- Anspruch 389.- laut Tabelle. Geht man davon aus, das KM arbeitet und netto 400.- verdient:
Anspruch (runtergerechnet) KM 500.- plus KU 389 .- (auch bei annahme KU bis 288.- wäre immer noch MAngelfallberechnung vorzunehmen!)
Dein Einkommen 1412.-
wären 1412.- - 500.- - 389 .- (288.-) = 523.- (624.-) ist weniger als Selbstbehalt, also MANGELFALL. Berechnung mit Einkommen KM 400.- folgt. Ist etwas kompliziert und gerade deshalb sollte man nie einfach mal so Urkunden/ Titel unterschreiben.
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Berechnung:
Annahme: KM bereinigtes Einkommen 400.-, K1 12-17J Einkommen KV netto 1412.-
Anspruch KM: 900.- - 400.- = 500.-
Anspruch K1: 389.-
Mangelfall Verteilermasse: 412.-
KM: 500.- / 889 * 412 = 231,72
K1: 389/ 889 * 412 = 180,28 + 100.- (Aufstockung bis SB = 900 erreicht ist!) = 280,28.-
macht in Summe: 512.-
Alles andere ist Vereinbarungssache.
Grüße *nichtaufgeber*
Zusatz: Was ich jetzt ausser acht gelassen habe, ist die Eigenheimzulage. Hier kenne ich mich net aus. Kann diese voll angerechnet werden? Welche Abzüge können da seitens KM vorgenommen werden?
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Moin,
Zusatz: Was ich jetzt ausser acht gelassen habe, ist die Eigenheimzulage. Hier kenne ich mich net aus. Kann diese voll angerechnet werden? Welche Abzüge können da seitens KM vorgenommen werden?
Nur, wenn die EHZ fest im Tilgungsplan aufgenommen ist, stellt sie keine Einnahme dar.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Leute !
einfach mal so Urkunden/ Titel unterschreiben
Einfach mal so ist mir schon klar,ich weis auch genau was so ein Titel bedeutet ,das erstmal vorweg. Ich habe diesen Titel auf anraten meines Anwalts unterschreiben. Die gegenseite hatte dies gefordert. Mein Anwalt hat es nur noch nach unten korrigiert.
seit der Trennung bis März nichts gefordert und auch nichts bekommen hat
Das ist richtig. Die AW meiner EX hat mir ende Oktober 06 mittgeteilt ,dass sie prüfen will ob und in wieweit ich zu Unterhalt verpflichtet bin.Am 23.3.2007!! hat sich dann die AW wieder gemeldet und wollte das ich 475€ TU zahle. Ich habe vom Tag der Trennung bis zum 1.04.07 keinen TU gezahlt. KU habe ich immer bezahlt!!
Auf ein Angebot in höhe von 315€ ist die AW nicht eingegangen,sonder setzte mich auf Verzug ab den 1.1.07.
Was KM NETTO verdient, entzieht sich unserer Kenntnis
840€ Netto / Monatlich
Das Verstehe ich nicht . Wieso hat meine EX einen anspruch von 900€ ,das ist ja extrem.
Wieso kommt denn mein Anwalt auf 70€ ??.
Vollzeitbeschäftigung mit einem Kind von 12 Jahren als nicht zumutbar
Hey sie macht das freiwillig!! Keiner hat sie dazu genötigt ,sie war ja lange zeit beschäftigt auf 400€ Basis.Da ich aber wusste das die Cheffin ihr mehrstunden auf die hand gezahlt hat ,wollte ich das sie sich bei der berechnung 600€ anrechnen lässt. Mein Anwalt hat dieses ilegale sache problematisiert . Die Cheffin und meine EX hben kalte füsse bekommen und so wurde sie ganz schnell fest eingestellt auf vollzeit. Auf ihrer abrechnung steht -- Beschäftigt seit dann und dann 2004. Ist schon komisch, oder ?
kann eine Teilzeitbeschäftigung der Mutter verlangt werden
Muss diese halbtagstelle denn auf steuerkarte sein oder reicht ein sogenanter 400€job aus.Un kann ich darauf bestehen ,dass sie halbtagsarbeitet und nicht Vollzeit??
Ich hoffe ich habe keinen vergessen zu antworten ,und nochmal danke für eure TiPPS
lg flagorett
Hi,
Das Verstehe ich nicht . Wieso hat meine EX einen anspruch von 900€ ,das ist ja extrem.
einfach mal in die Unterhaltsleitlinen gucken, unter B.Ehehattenunterhalt.
Wieso kommt denn mein Anwalt auf 70€ ??.
Weil er der Meinung ist, dass Du für mehr nicht leistungsfähig bist. Unterhalt richtet sich nach dem Bedarf des Berechtigten und der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen.
Hey sie macht das freiwillig!! Keiner hat sie dazu genötigt ,sie war ja lange zeit beschäftigt auf 400€ Basis.
Und? Deshalb wird es trotzdem nicht angerechnet.
Muss diese halbtagstelle denn auf steuerkarte sein oder reicht ein sogenanter 400€job aus.
"Zugemutet" bedeutet, dass sie sich um eine Teilzeitstelle bemühen muss, ansonsten kann fiktiv angerechnet werden. Aus was für einer Beschäftigung (Minijob oder Teilzeit) das Einkommen erzielt wird, ist m.E. unwichtig.
Un kann ich darauf bestehen ,dass sie halbtagsarbeitet und nicht Vollzeit??
Nein.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo zusammen
Also ich bin echt gespannt was mein AW sagt. Nachdem was ich gelesen habe ist das angebot der gegenseite gar nicht so übel.Ich käme dann auf 547€ komplett
KU und TU.
Dann hätte ich ca1100€ zum leben.
Und was kommt nach der scheidung ? würde es bei diesen beträgen bleiben ?
lg flagorett
Hallo!
Ich verstehe Dich net so ganz. Einmal gibst Du Dein Einkommen netto abzgl. Aufwend, etc. als 1412.- an. Davon aus meiner Berechnung 512.- abgezoegn ergibt 900.- und keinen cent mehr.
Du ziehst jetzt 547.- ab und kommst auf 1100.- ?! Wie machst denn des?
Dein Anwalt dachte ich sagte 70.-
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Hallo
Ich verdiene ca 1650 € . Mein einkommen schwankt bissl. wenn ich nun davon den KU und den geforderten TU abziehe komme ich auf 1103€.
Die aufwendungen ziehe ich noch nicht ab .Für mich zählt erstmal was unterm strich auf meinem Konto ist.
Wenn ich natürlich meine Aufwendungen abziehe dann ist das was du schreibst rechnerrisch richtig.
Mein Anwalt hatte mir gesagt 70€ TU mehr ist nicht drin. Was er zu dem neuen Angebot sagt (235),werde ich natürlich sofort posten .
gruß flagorett
Hi Flagorett,
Deine Herangehensweise hat einfach nicht die richtige Rehenfolge, um zu erfahren, was netto auf Deinem Konto verbleibt. Da musst Du Dich schon an die Rechtssprechung halten.
Zuerst nimmst Du alle Deine Einnahmen der letzten 12 Monate und teilst sie durch 12 - das ist dann Dein Monats-Netto. Dieses bereinigst Du zuerst gegenüber dem KU, also 5%-Pauschale (max 150,-) arbeitsbedingte Aufwendungen (nicht gemeint ist der sog. Arbeitsanreiz, der gilt hier nicht) und bis zu 4% Deines Bruttoeinkommens für eine private Altersvorsorge nach dem Riester-Modell (natürlich nur, wenn Du eine hast und auch in dieser Höhe). Hierbei gibt es aber verschiedene unterhaltsrechtliche Leitlinien und damit Rechtssprechungen bei den OLG's.
Das heißt bei Dir:
1650,00 Nettoeinkommen
- 82,50 arbeitsbedingte Aufwendungen
- 120,00 priv. Altersvorsorge (wenn anerkannt und bei 3000,- Bruttoeinkommen)
= 1447,50 KU-bereinigtes Netto
Somit wärst Du bei der DT erstmal in Stufe 2, da aber nur zwei Unterhaltsberechtigte (Kind und Frau), eine Gruppe höher, also Stufe 3. Nach Kindergeldverrechnungstabelle sind das 312,- .
Diese ziehst Du von Deinem bereinigten Netto ab - das sind dann 1135,50. Hier kannst Du eventuelle Kosten für Fahrten zur Arbeit abziehen. Dein Selbstbehalt gegenüber Deiner Frau beträgt 1000,-.
Nach dieser Rechnung verbleibt eine TU von 135,50. Ich an deiner Stelle würde mich darauf einstellen. Oder anders gesagt, auf Deinem Konto sind 1000,- Euro. Wenn Deine Frau mehr als die besagten 900,- selber verdient, fängt eine neue Rechnung an. Genauso kann ein guter Anwalt vielleicht mehr raus holen.
Tschau oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie
Ja ok das kann sein das ich da falsch ran gegangen bin.
1000€ auf mein konto da könnte ich noch mit leben. Was wird denn nach der scheidung wird das so übernommen oder wird wieder neu gerechnet.
Und wenn ich nach der scheidung mehr verdiene? z.b. weil ich viele Überstunden mache? Oder darf ,brauch ich den rest meines lebens keine überstunden
mehr machen?
Ich meine ich kann doch nicht nur wegen meine ex auf weiterbildung und damit verbundene gehaltserhöhung usw verzichten.Das steht nämlich bald an.
Der gedanke das jedesmal wenn ich mehr verdiene sollte meine ex 3/7 oder so ab bekommen sollte macht mich krank. Da würde ich nicht mit klar kommen :knockout:
lg flagorett
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Naja, ganz so schlimm ist es nicht. Zur Scheidung sollte der nacheheliche Unterhalt festgelegt werden. Der bemisst sich nach den eheprägenden Einkommen von Euch beiden. Bist Du nicht zahlungsfähig wegen Mangelfall, so werden Einkommensverbesserungen sicherlich herangezogen den EU zu bedienen. Aber dann ist Schluss. Solltest Du Dich dann irgendwann finanziell verbessern, hat Deine dann Ex nichts davon (ausser es war in der Ehe bereits absehbar und es wurde zeitnah darauf hin gearbeitet - ist sehr schwammig).
Bei KU profitiert das Kind dagegen immer von Deinen Einkommensverbesserungen, daher die alle zwei Jahre stattfindenen Überprüfungen der JA's - sollte auch selbstverständlich sein.
Tschau oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie
Da bin ich ja bissl erleichtert.
Was den KU betrifft , wenn ich nun mehr verdiene und ich zb. eine stufe höher rutsche wird dann auch die Jugendamtsurkunde dahingehend geändert?
Und schreibt mich das JA an wenn die die abrechnungen haben wollen?
lg flagorett
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Hi Flagorett,
na sicherlich werden die sich spätestens alle zwei Jahre bei Dir melden. Entweder sie rufen an und Du sollst vorbeikommen oder sie schicken gleich ein Formular, wo dein Arbeitgeber dann die letzten Monatseinkommen von Dir eintragen soll. So war es jedenfalls bei mit gewesen. Wenn die alles zusammenhaben erfolgt eine Neuberechnung und ggf. Anpassung, leider nicht nach unten. Habe einen ganzen Sack dieser Scheine hier.
Mal 'ne Frage: Ist der KU-Titel befristet z.B. 18. Geburtstag oder hat er keinen Vermerk zur Laufzeit? Weil da wird auch die KM barunterhaltspflichtig und die Berechnung erfolgt nach Eurem zusammengerechneten Einkommen.
Schönen Abend noch
Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie
Ich habe immer gedacht ,daß das Jugendamt das nur macht wenn die ex es dem Jugendamt übergeben hat. Die Personen die das JA "betreut " werden doch auch benachrichtig sobald sich was ändert an der DT. So ist es zumindest bei einigen Kolegen von mir. Ich selber habe vom JA noch nie was erhalten.
KU-Titel
Ob der befristet ist kann ich dir nicht sagen. Ich weiß jetzt das ich darauf achten hätte müssen.Das eine befristung überhabt möglich ist habe ich erst hier im Forum erfahren. Auf dem JA hat man mir mittgeteilt, daß ich eine durschrift des titels bekomme.Die unterzeichnung ist schon eine ganze weile her, bekommen habe ich noch nichts.
Der Ku-Titel macht mir auch keine sorgen , habe nie vor gehabt mal nicht zubezahlen. Die AW´in meiner ex war da anderer meinung und bestant wehemend auf
die unterzeichnung des titels.
Der knackpunkt ist die unterhalts forderung meiner ex. Es bleibt abzuwarten welche stategie sich mein anwalt einfallen lässt. Ich habe zeitweise das gefühl,daß die anwälte an einander vorbei schreiben. Auf fragen ,angebote von meinen AW wird nicht eingegangen und anders rum genauso.
Die von dir errechneten 135 € sind in der summe genau das was ich auch so gedacht habe. Nur die AW möchte 235€.
Wie ist es deiner meinung nach zu werten,daß die AW meiner ex nun gerne aussergerichtlich eine einigung herbeiführen will.
Ich möchte noch einmal erwähnen ,daß die AW noch vor 2 Monaten von mir verlangte, daß ich verbindlich mitteilen soll ob ich den von ihr geforderten TU (455€ / Monat) zahle oder nicht. Wenn nicht wird sie klage bei gericht einreichen.
gruß flagorett
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Hi Flagorett
Uups, sorry. Weil Du den Titel beim Jugendamt unterschrieben hast bin ich davon ausgegangen (tu es eigentlich immer noch), dass die KM eine Beistandsschaft für das Kind beantragt hat. Und dann kommt eigentlich alles automatisch. Schau mal auf die Urkunde von wem der Schein ist - nur ein Notar oder ein Amt.
Na klar will der gegn. AW eine aussergerichtliche Einigung, wenn eigentlich viel weniger zu holen ist. Das nennt sich dann Vergleich. Da kommst Du nur raus, wenn Du undKM es wollen oder eine Befristung drinne steht. Nix mit Gericht und Abänderungsklage, selbst wenn Du HartzIV bekommst. Gelle?? Als Finger weg davon (oder einigt euch auf 1Cent). Selbst wenn da 135,- drinne stehen - keinen Vergleich. Irgendwann muss nämlich auch die KM wieder arbeiten gehen und so ein Vergleich klebt Dir dann immer noch an der Backe.
Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hey oldie
Das ging ja fix 🙂
KM eine Beistandsschaft für das Kind beantragt hat
Nein meine ex war noch nie beim JA. Ihre AW wollte diese Urkunde.
ps.Ich habe mich ganz zu anfang darum bemüht das mit dem KU zu regeln, habe kontakt aufgenommen mit dem JA. Mit dem ergebnis , daß das JA mir sagte
"wir geben keine beratung für Unterhaltspflichtige" da muss ihre frau selber kommen . Also habe ich mich selbst schlau gemacht und KU nach besten wissen und gewissen gezahlt. Im märz bekam ich dann das schreiben von ihrer AW ,und erst da wusste ich was ich zahlen muss.
Finger weg davon
Ich hatte mir schon gedacht das da ein haken an der sache ist. Werde mich nicht auf ein vergleich einlassen !
Irgendwann muss nämlich auch die KM wieder arbeiten gehen
Das macht sie schon jetzt mit wachsener begeisterung. Es gibt bei Ihr zu Haus große interessens konflickte.(Ihre Eltern sind ja bei ihr mit ins haus gezogen und haben oma gleich mitgebracht" Das Haus ist viel zu klein und es gibt da richtig zoff.
Nun, und da geht meine ex lieber arbeiten und hat ihre ruhe. Und mein sohn ? dem geht es richtig schlecht da ist total unzufrieden. Mein sohn kann absolut nicht mit dem Opa. Und zu guter letzt kommt noch dazu das sich die eltern meiner ex auch ständig in der wolle haben.
Ich hoffe das mein sohn irgendwann die kraft und den mut hat zu mir zu ziehen.
gruß flagorett
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Was ist das wie eine Urkunde? Ein AW kann nix beglaubigen (keine Urkunde, nur 'ne schriftl. Vereinbarung), das muss schon ein Notar sein. Kenne mich bei Schriftstücken (ausser Titel) nicht aus. Aber KU ist ja nicht das Thema.
Mit Deinem Sohn wünsche ich Dir maximalen Erfolg. Sei ihm ein toller Vater und ein noch besserer Freund, bei seinem Alter wird er den bald zu schätzen wissen. Und dann...
Viele Grüsse oldie
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Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.