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Unterhaltszahlungen bei Geschwistertrennung

 
(@yukarie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
Ich versuche es mal in der Kurzfassung...

Mein Mann hat zwei Kinder aus erster Ehe. Der Junge ( 11 J. ) wohnt bei uns, die Tochter (7 J. ) wohnt bei ihrer Mutter.

Die Ex lebt mit einem neuen Partner zusammen, mit dem sie eine 2 jährige Tochter hat.

Wir einigten uns darauf, dass sich der Unterhalt gegeneinander aufhebt, was allerdings jetzt zum Streit geführt hat, da sie trotzdem noch KU von meinem Mann verlangt.
Also sind wir zum Ja um ebenfalls den Unterhalt, den sie an meinen Mann zahlen müsste, ausrechnen zu lassen.

Sie geht auch arbeiten, aber lt. JA ist sie dazu nicht verpflichtet, da sie ein Kind unter 3 J. im Haushalt hat und darum würde ihr Einkommen nur bedingt angerechnet.

Kann mir jemand sagen, wo genau das steht oder wie hoch in diesem Fall ihr Selbstbehalt wäre?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2015 21:05
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Entschuldige meine Nüchternheit: eine sehr interessante Fragestellung.

Grundsätzlich hat m.E. das JA recht wenn es sagt, dass die KM nicht arbeiten muss bei einem eigenen Kind unter 3 Jahre. Das Gesetz jedoch definiert dies m.E.  auf den eigenen UH-Anspruch ggü. dem KV, und was eine KM dazu beitragen soll (§1615l BGB). Zudem hat die KM einen BU-Anspruch ggü. dem KV des unter 3 Jahre alten Kindes. Mit Blick auf weitere UH-Pflichten der KM könnte durchaus vermutet werden, dass der BU-Anspruch ggü. dem KV des unter 3Jahre alten Kindes, und das eigen Einkommen, zum UH einzusetzen sind. Eventuelles Elterngeld und BU-Anspruch sind dafür zu verwenden, die eigenen Lebenskosten zu bestreiten. Der SB der KM dürfte unter der Annahme des JA auch lediglich beim notwendigen SB für nicht Berufstätige liegen (880€). Dann bekommt das zusätzl. erzielte Einkommen eine ganz andere Bedeutung.

Inwieweit müsste denn prozentual betrachtet das Einkommen der KM herangezogen werden (mit Blick auf erhaltenem BU), damit es zu einer KU-Zahlung der KM kommt? Ich meine also konkrete Angaben zur Einkommenslage und -verteilung

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2015 21:50