unterhaltszahlungen...
 
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unterhaltszahlungen für die kinder meiner frau aus 1.ehe?????

 
(@christian)
Schon was gesagt Registriert

wer kann mir hier auskunft geben?
ich bin in 2. ehe verh., meine frau brachte 2 kinder mit in diese ehe(tochter jetzt mit 19 jahren, sohn 14 jahre). meine frau ist nicht berufstätig, das haus in dem wir leben gehört ihr (ich zahle es ab). meine frau verzichtete auf ehegattenunterhalt während der trennungszeit, wollte nur den unterhalt für die kinder, weil sie in frieden auseinandergehen wollte,was leider ein trugschluß war.jetzt wollte sie für die kinder (wie es ihr ja auch zusteht, ich muss dies ja auch nachweisen für meinen sohn aus erster ehe) den unterhalt neu berechnen lassen.
ihr ex hat nun gleich mit anwalt reagiert und dieser ist der ansicht, dass meine frau durch mein einkommen einkünfte hat, die ihr anzurechnen seien.
stimmt dies? wird mein einkommen für die unterhaltszahlungen herangezogen? ich tu zwar wirklich alles für die kinder, denn sie sind für mich wie meine eigenen, aber bislang war ich der ansicht, dass ich mit dem unterhalt in dem sinne nichts zu tun habe.
er zahlt bei einem einkommen von 2800€ (netto) 692€ für beide. wir bestreiten sowieso den ganzen rest (er wurde weder für den führerschein noch für sonstige dinge herangezogen, denn die kinder verweigern den kontakt zu ihm)
über antwort würde ich mich sehr freuen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2004 23:11
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo christian,

willkommen auf vatersein.de.

Es geht ja ausschließlich um KU. Und hierfür ist weder dein Einkommen noch das Einkommen der KM maßgeblich, sondern nur das des Unterhaltsverpflichteten. Einzige Ausnahme bildet der KU für auswärtig untergebrachte Kinder. Deren Unterhaltsbedarf ist regelmäßig 600 Euro und es sind beide Elternteile im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit KU-pflichtig.

Bei dem von dir genannten Netto wäre der KV in Stufe 9 der DT einzuordnen, wonach ein KU zu leisten wäre von:

  • Kind 1, 14 Jahre = 455 - 77 (KG) = 378
  • Kind 2, 19 Jahre = 524 - 77 (KG) = 447

Die Frage ist jetzt, ob es einen Titel zum KU gibt und wie dieser ggf. aussieht.

Da bleibt euch wohl nur Gang zum Anwalt.

Deepthought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2004 23:28
(@ein-bischen-mehr-frieden)
Schon was gesagt Registriert

🙂
Hi Christian,bei dir ist es ähnlich wie derzeit bei uns. Auch wir zerbrechen uns den Kopf ob das Gehalt meines Mannes für die Unterhaltsberechnungen meiner Kinder aus 1. Ehe herangezogen werden können. Unsere Situation ist ab August diese mein jüngster Sohn ziehr zu seinem Vater der große bleibt bei uns. Auch mein Ex-Mann ist der Auffassung dass mein jetztiger Mann mir gegenüber Unterhaltspflichtig ist und ich somit von meinem derzeit geringen Einkommen den vollen UH für den Kleinen zahlen muss.
Leider alles sehr ärgerlich, aber wir (mein Mann und ich) versuchen dies in aller Ruhe zu regeln, denn es geht ja doch um unsere Kinder und nicht um die Ex-Beziehung.

Viel Glück
ein bischen mehr Frieden

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2004 14:00
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

die Antwort ist 42. 🙂

Tatsächlich ist es so, daß auch in einer intakten Ehe der nicht berufstätige Ehegatte einen Unterhaltsanspruch gegen den "Alleinverdiener" hat. Dieser ist Unterhaltsrelevant, d.h. er ist sowohl bei Unterhaltsverpflichtung einzusetzen (Stichwort Hausmannsurteil), als auch als UH-relevantes Einkommen nach der Differenzmethode.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2004 18:32
 Uli
(@Uli)

Lieber Xe,

hast Du da einen Pragraphen zur Hand, oder hat sich da in den letzten 10 Jahren etwas geändert?
Habe gerade diesbezüglich ein wenig gegoogelt, bin aber nicht weitergekommen. Ich stand vor gut 10 Jahren vor dem gleichen Problem: ich hatte die die Kinder aus erster Ehe der Exe mit übernommen. Vater der Kinder meinte, 3/7 meines "freien Einkommens" stünden seiner Exe zu und seien unterhaltsrechtlich anzurechnen. Dem war aber damals nicht so!! Ich konnte im BGB nachlesen (und hier fehlt mir jetzt die Stelle), dass ein Ehemann in einer intakten Ehe nur für den Lebensunterhalt seiner Frau und deren Gerichtskosten (hier hat der Staat gleich vorgebaut) aufzukomen hat. Ausnahmen sollten nur bei exorbitant hohen Familieneinkünften bestehen, bei denen anzunehmen sei, dass der Ehefrau ein entsprechend hohes "Taschengeld" zustünde, dass dann unterhaltsrechtlich zu verwerten sei.

Vielleicht weiß Sky hierzu mehr?!

LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2004 23:52
 sky
(@sky)
Registriert

Guten Abend :),

ich glaube, hier kommt grade einiges durcheinander.

Der "Fall" von "ein bisschen mehr frieden" ist (vorausgesetzt, ein Kind zieht zum Vater) nicht mit dem von "Christian" vergleichbar. Nur seitens des UnterhaltsPFLICHTIGEN kann im Mangelfall das Einkommen des Ehegatten indirekt herangezogen werden. Christian und seine Frau leben mit den UnterhaltsBERECHTIGTEN.

Christian hat weder direkt noch indirekt etwas mit dem Unterhalt der "übernommenen" Kinder zu tun.
Der jetzige Ehemann von "ein bisschen mehr frieden", könnte indirekt etwas mit dem KU zu tun bekommen - wegen Familienunterhalt.
Uli hatte und hat weder direkt noch indirekt etwas mit dem Unterhalt der "übernommenen"
Kinder zu tun.

Freiwillige Leistungen natürlich ausgenommen 😉

Ausnahmen sollten nur bei exorbitant hohen Familieneinkünften bestehen, bei denen anzunehmen sei, dass der Ehefrau ein entsprechend hohes "Taschengeld" zustünde, dass dann unterhaltsrechtlich zu verwerten sei.

Also der Taschengeldanspruch gehört schon zum Familienunterhalt. Aber den kriege ich auch nur mit dem "Fall" "ein bisschen mehr frieden" zusammen :heu:.

Eine Ausnahme gibt es aber schon: Wenn der betreuende Elternteil mehr als das Dreifache des Barunterhaltspflichtige verdient.....

Gruß
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2004 01:45
(@christian)
Schon was gesagt Registriert

:heartpump: hey es ist ja jetzt egal, was und wie falsch aufgefasst wurde ... denk, wenn ich so in die ganzen paragraphen reinblicke als - mmhh soll ich mich jetzt als *laie* bezeichnen??... doch als solcher bezeichne ich mich, denn es ist so schwer mit dem beamtendeutsch darin klar zu kommen (wer stimmt mir da nicht zu???)..ich (gabriela;bin die 2te ehefrau von christian u. der grund warum er hier hilfe suchte - der liebe räuber) werde mich auf jeden fall mir meiner anwältin in verbindung setzen (sie hat wohlverdienten urlaub) ... das ergebnis (falls es andere Betroffene interissieren sollte) werden wir gern zur Verfügung stellen! Eines möchte ich gern noch hier sagen:
a) es ist traurig, dass man solche Seiten gründen muss um zum Recht zu kommen (schade, das die Menschen das Reden und den Respekt voreinander so sehr verloren haben! Einmal die große Liebe,dann alles vergessen)
b) sagenhaft, dass diese Seiten gegründet wurden! *Laien*(Betroffene, die ja so selten anzutreffen sind in der heutigen Zeit ... hab gehört: sie gehören der aussterbenden Spezies an, die die sich scheiden lassen..(o.k. auch nachvollziehbar, wer soll sich bei der Wirtschaftslage noch scheiden lassen,wenn er nicht mehr als wohlhabend ist, oder dem anderen Bereich angehört: wo nichts ist, kann man nichts holen)... Sorry, Sarkasmus laß grüßen!... nein im Ernst jetzt: ich bzw. wir sind froh drüber, dass es Menschen wie Euch gibt, denn trotz aller Anwälte etc. ist man aufgeschmissen! Dafür möchten wir danken!
Liebe Grüße an alle, selbst wenn wir alle Probleme beseitigt haben, werden wir diese Seite immer wieder besuchen!
Gern stellen wir uns aber auch zur Verfügung, für den Fall, dass wir mithelfen können!
Auch wenn wir hier so mithelfen können!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.06.2004 01:00
(@Giesser)

Gabriela und Christian,

diese Seite ist zum Helfen da und genau das möchten wir gern tun.

Es wäre schön, wenn ihr uns unterstützen würdet und eure Erfahrungen hier einfliessen lassen könntet. genausogern helfen wir euch natürlich, keine Frage.

LG

Torsten

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2004 02:26
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

ich muss mich wohl ein wenig korrigieren. Das ältere "übernommene" Kind von Christian ist ja volljährig, somit sind KM und KV unterhaltspflichtig. Damit könnte es tatsächlich zu einer indirekten Berücksichtigung des Einkommens von Christian kommen.

Jetzt kapiere ich auch den Beitrag von Xe überhaupt erst.

Gruß
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2004 01:55
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin Sky,

schon klar, vielleicht hätte ich das etwas stärker herausarbeiten sollen - Tatsächlich ist die Frau von Christian ja ebenfalls barunterhaltspflichtig, da Unterhaltsberechtigter volljährig ist. Wissen wir auch ja beide, daß die Art der Zahlung (Natural oder Bar/Barrente) dem Verpflichteten überlassen ist... 🙂

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2004 13:39