Hallo zusammen,
hab hier mal eine Frage zu einem Unterhaltstitel.
man hat einen unterhaltstitel und dann wird man langfristig krank -also man bekommt nur noch krankenGeld- oder man wird Arbeitslos weil die Firma pleite macht.
Jetzt hat man doch weniger Einkommen und kann den Titel nicht mehr voll bezahlen - Wie wird das in der Praxis gehandt habt????
Wer hat solche Erfahrung?
Frank :winkewinke:
Hi,
ich kenne es so, dass man sagt bei Krankheit und Krankengeld sollte man min. 2-3 Monate noch den titulierten Unterhalt zahlen können, sollte es länger sein sollte man den Unterhalt neu festlegen lassen. Bei einer Arbeitslosigkeit würde ich pers. nach Erhalt des Bescheides, diesen sofort mit JA zusenden mit der bitte den Unterhalt neu festzulegen.
vg
Hi,
Krankheit/Arbeitslosigkeit gelten als vorübergehendes Ereignis; es ändert sich zunächst nichts. Ist absehbar, dass die Krankheit länger als 6 Monate andauern wird oder besteht längerfristig Arbeitslosigkeit, musst Du eine Abänderungsklage führen, denn der Titel ist solange weiter zu bedienen, solange er nicht im Einvernehmen mit Deiner Ex oder eben durch ein Gericht abgeändert wurde.
LG,
Mux
Bei einer Arbeitslosigkeit würde ich pers. nach Erhalt des Bescheides, diesen sofort mit JA zusenden mit der bitte den Unterhalt neu festzulegen.
das JA kann keinen Unterhalt "festlegen"; das kann nur ein Gericht.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
und wie lange dauert es bis ein Gericht den Unterhalt ändert?
wird der zuviel bezahlte Unterhalt(ab Arbeitslosigkeit) dann wieder zurückgerechnet?
Moin,
und wie lange dauert es bis ein Gericht den Unterhalt ändert?
dafür gibt es keine pauschale Regelung; das kommt auf die Auslastung des Gerichts an. Manchmal ist es auch sinnvoller, sich mit der UH-Empfängerin privat zu einigen; beispielsweise mit der Zusage, vorübergehend weniger bezahlten Unterhalt später nachzuzahlen.
wird der zuviel bezahlte Unterhalt(ab Arbeitslosigkeit) dann wieder zurückgerechnet?
üblicherweise nicht, weil Arbeitslosigkeit nicht als Dauerzustand, sondern als vorübergehendes Ereignis bewertet wird und der UH-Pflichtige ohnehin verpflichtet ist, alles in seiner Macht stehende zu tun, um wieder Unterhalt in gewohnter Höhe leisten zu können.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
"und wie lange dauert es bis ein Gericht den Unterhalt ändert?"
DAS kann dir niemand Prophezeien. Eher Monate als Wochen, wobei eine 2-stellige Monatszahl nichts außergewöhnliches ist.
"wird der zuviel bezahlte Unterhalt(ab Arbeitslosigkeit) dann wieder zurückgerechnet?"
Da gibt es einen netten Winkelzug unseres schönen Unterhaltsmaximierungsunrechts:
Überzahlter Unterhalt gilt regelmäßig auf Empfängerseite als "verbraucht" - und somit nicht zurückzuzahlen.
Unterzahlter Unterhalt ist natürlich in vollem Umfang nachzuzahlen.
Da gibt es mehr als einen Fall in dem das Gericht den Antrag auf Aussetzung der Vollstreckbarkeit des bestehenden Titels einfach nicht entschieden hat, die UH-Empfängerin das Verfahren um über 1 Jahr verzögert hat, und der UH-Zahler sich am Ende von Richter anhören mußte das sein Antrag von vor 1.5 Jahren völlig berechtigt ist und die UH-Empfängerin keinerlei UH-Anspruch mehr hatte, die Überzahlung jetzt aber leider "verbraucht" sei - und daher kein Rückzahlungsanspruch besteht.
Ich warte seit 2,5 Jahren darauf, dass ein Gericht sich bemüssigt, meinen Titel an die neuen Verhältnisse anzupassen.
Natürlich zuzüglich der vorigen Wartezeit von 6 Monaten, die einem Unterhaltspflichtigen sowieso zugemutet werden.
Aufwärts geht so etwas grundsätzlich in einem Bruchteil der Zeit.
Das ist aber nicht so schlimm wie es klingt, denn das Sozialrecht bietet einem eine schöne Möglichkeit, den Unterhaltsgeiern einen seiner Finger zu zeigen.
Wenn man von eigenen Einkünften (wozu auch ALG1 gehört) titulierten Unterhalt bezahlt und dadurch selbst bedürftig wird, kann man das mit ALG2 wieder auffüllen lassen.
Die Jobcenter bestreiten das zwar regelmäßig aber wenn man gegen die Ablehung klagt, bekommt man von den Sozialgerichten aber durchweg Recht.
Und das sogar innerhalb weniger Tage.
Das gibt einem ein sehr gutes Gefühl wenn man die Rechnung auf diese Weise wieder an den Verursacher zurück geben kann und man sollte nicht vergessen, dieses schöne Prinzip auch den Unterhaltsrichtern mitzuteilen.
Das gibt ihnen das schöne Gefühl, dass ihre Bemühungen, den Pflichtigen zu ruinieren, vergeblich sind. 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.