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bei mir haben sich zeitnah gleich 2 Änderungen ergeben:
-Mein 14 Jahre altes Kind lebt jetzt bei seiner Mutter und Ihrem neuen Ehemann.
-Mein Arbeitgeber hat mir nun auch noch meinen Arbeitsvertrag ordentlich gekündigt.
Ich war bisher zusätzlich zur Angestellten-Tätigkeit als Freiberufler selbstständig und plane dies nun z.B. als nicht beherrschender angestellter Geschäftsführer einer noch zu gründenden GmbH zu meiner hauptberuflichen Tätigkeit zu machen.
Die Gewinne werden sich im Vergleich zu den beiden Vorjahren aufgrund verschlechterter Auftragslage reduzieren. Auch weil ich jetzt alle Sozialversicherungen und eine private Altersvorsorge selbst zahlen muss. Zudem muss ich Rücklagen für Zeiten mit schlechterer Auftragslage und Investitionen bilden.
Den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle kann ich aber aufbringen.
Es gibt jetzt also massive Änderungen in meinem Einkommen bzw. Gewinn. Das Vorjahreseinkommen sagt überhaupt nichts mehr über mein jetziges Einkommen aus.
Kennt sich hier jemand aus, was ich unterhaltsrechtlich bei meiner Selbstständigkeit beachten soll?
Wie ich gelesen habe, sollte ich kein beherrschender Geschäftsführer sein. Mehrheitlicher Anteilseigner könnte zum Beispiel meine Mutter sein. Dann kann eine Ausschüttung von nicht ausgezahlten GmbH-Gewinnen nicht von mir verlangt werden. Ich wäre also frei in der Festlegung meines Einkommens aus der GmbH. Oder muss es unbedingt eine Holding sein?
Und wenn mein Sohn dann mit der Schule fertig ist und keine Unterhaltsansprüche mehr bestehen, kann ich die Gewinne ausschütten. Oder sie auch vorher schon für Investitionen wie zum Beispiel die Schaffung von Geschäftsräumen, etc. nutzen.
Zudem könnten auch Gewinne an andere Gesellschafter ausgezahlt (und versteuert) werden, die mir das Geld dann geben.
Oder kennt jemand einen Kontakt, das mich hierzu beraten kann? (Ein Anwalt oder Steuerberater)
Vielen Dank für eure Hilfe!
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