Hallo zusammen,
leider hat es meine lange Beziehung mit Kindeswunsch erwischt. ;( Muss / möchte mich jetzt Notgedrungen in das Thema einarbeiten, welches mich - sollten wir nicht wieder zusammenfinden - lange verfolgen wird. Bis dato läuft die Kommunikation sehr sachlich, ruhig und pro Kind (3) ab. Beistand hat sie sich geholt. Werte ich jetzt aber erstmal nicht negativ, da ich selber auch keinen Plan habe.
Aktuell brühte ich über der Berechnung des KU um mir zumindest einen kleinen Wissenvorsprung zu verschaffen und komme mit dem bereinigtem Netto nicht klar. Habe mich zwar schon ein paar Seiten durchgelesen, aber nicht wirklich die passende Antwort gefunden. Auch wenn die Preisgabe so persönlicher Daten äußerst komisch ist, habe ich mal die letzte Abrechung von 2014 angefügt, mit der Bitte mir da einmal (natürlich ohne Gewähr) unter die Arme zu greifen:
https://mega.nz/#!sUhX2QbK!tSKJHY0_KP5LMEkFY-0qv4HGrNrWsdSdiIIo1K4huuM
Berechnung nach Leitlinien wahrscheinlich OLG Hamm? (Kreis MS):
- 4% Altervorsorge bekomme ich nachweislich voll (4% vom Jahresbrutto / 12 und dann vom gesetzl. Netto abziehen).
- Evtl. Berufsbedingte Aufwendungen mit 3km Arbeitsweg in eine Richtung (gerechnet aufs Jahr / 12 und dann vom gesetzl. Netto runter). Mehr habe ich hier, glaube ich nicht. Wird das aktzeptiert?
- bewohne Mietwohung (kein Wohneigentum o.ä.)
- keine anrechenbaren Kapitaleinkünfte
Ab hier wackel ich: KV kann ich ja auch abziehen, oder?! Also von der KV-Gesamtsumme den AG-Anteil abziehen und ebenfalls vom gesetzl. Netto runter. Ist das so korrekt? Also zumindest mal auf einen Monat gesehen? Oder kann ich noch mehr abrechnen? Interessant an diesem Monat ist noch eine einmalige Erfindungsvergütung. Was mache ich mit sowas?
Auf die errechnete Summe nach Lohnzettel müsste ich dann wahrscheinlich die Rückerstattung noch als 1/12 drauf rechnen?
Wäre echt super, wenn hier vielleicht jemand helfen könnte. Ich könnte ggf. auch eine Steuererklärung vom entsprechenden Jahr bereitstellen. Am liebsten aber per PN, wenn das erlaubt ist bzw. sich jemand bereit erklärt.
Danke
Stefan
Hallo,
es reicht nicht nur den Lohnzettel zu nehmen sondern vorallem die Steuererklärung. Dort findest Du auch solche Dinge wie Jahresbrutto, dass Du mit den Zahlen für KV bereinigen kannst.
Außerdem wären Steuererstattungen auch Einkommen.
Wenn Du die Zahlen überschlägst hast Du eine Vorstellung was Du zahlen müsstest. Wenn es eine Beistandschaft beim JA gibt, dann wird das JA rechnen und solltest die Rechnung überprüfen bzw. hier überprüfen lassen.
Das ist einfacher als selbst rechnen.
Im Prinzip kannst Du mit Deinem Netto anfangen davon berufsbedingte Auswendungen (Arbeitsweg) und Altersvorsorge (wenn Du eine hast) anziehen, dann in die Düsseldorfer Tabelle schauen und eine Stufe höher gehen, da Du nur 1 unterhaltsberechtigte Person hast (die DDT ist für 2 unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt, deshalb die Höherstufung).
Bei der Unterhaltshöhe noch beachten, dass sich der Zahlbetrag erst nach Abzug des hälftigen Kindergeldes ergibt.
VG Susi
Hi,
ergänzend zu Susi64:
wenn Du Dir die DDT anschaust, siehst Du, dass der Range innerhalb einer Einkommenstufe 400 € beträgt.
Weiterhin, dass der KU ~ 20 € pro Stufe höher ausmacht. Mann kann also ganz gut den zu zahlenden KU
abschätzen, auch ohne der Profi im Unterhaltsrecht zu sein. Denn die ganze Fein-Klein-Rechnerei bringt oft
nichts, da man innerhalb der Einkommensstufe bleibt.
Berufsbedingte Aufwendungen kannst Du pauschal mit 5 % abziehen. Wenn Du mehr hast, sind diese konkret
darzulegen.
Alles was Du verdienst (also auch einmalige Bonuszahlungen, Steuernachzahlungen, Zinsen, Erfindungsvergütungen etc.)
zählt zu Deinem Einkommen und erhöht Dein unterhaltsrelevantes Einkommen.
Soweit erstmal. Hier melden sich bestimmt noch die Profis.
LG,
Mux
Hallo,
Berufsbedingte Aufwendungen kannst Du pauschal mit 5 % abziehen. Wenn Du mehr hast, sind diese konkret
darzulegen.
Ist das beim OLG Hamm tatsächlich so?
Notwendige berufsbedingte Aufwendungen von Gewicht mindern das Einkommen, soweit sie konkret dargelegt werden. Werden fiktiv Erwerbseinkünfte zugerechnet, kann für beruflichen Aufwand pauschal ein Abzug von 5 % des Nettoeinkommens vorgenommen werden.
Ich verstehe das so, dass prinzipiell die Aufwendungen konkret dargelegt werden müssen (keine Pauschale). Die 5 % sind nur bei fiktiven Einkommen anzuwenden...
Grüße
Chili
Hi,
sieht so aus, dass sich die Rechtsprechung seit meiner letzten Unterhaltsberechnung geändert hat :redhead:
Habe aktuell gefunden, dass die 5% Regel nur noch in Ausnahmefällen angewendet wird und die Aufwendungen i.d.R.
konkret darzulegen sind, wie z.B. bei dem allseits beliebten OLG Hamm...
Danke Chili für den Hinweis.
LG,
Mux
Hallo,
ja, Mux, die Dinge werden immer enger. Bei OLG Hamm (<a href="http://www.dfgt.de/resources/LL_Hamm_2015_II.pdf>Unterhaltsleitlinien</a>)" steht unter 10.2.1 genau das Zitat von Chill, d.h. berufsbedingte Auswendungen sind darzulegen.
Ist eine anderes OLG zuständig (abhängig, wo das Kind wohnt, bei E. würde ich auf Thüringen/Erfurt tippen, <a href="http://www.thueringen.de/mam/th4/olg/content/leitlinien/thueringer_tabelle_01.08.2015.pdf>Thüringer" OLG</a>).
Dort steht unter 10.2.1: Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind vom Einkommen abzuziehen. Bei entsprechenden Anhaltspunkten kann
– auch bei fiktiven Einkünften – eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens – mindestens 50 EUR, bei geringfügiger Teilzeitarbeit auch weniger, und höchstens 150 EUR monatlich – geschätzt werden. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, sind sie in voller Höhe konkret darzulegen.
VG Susi
Moin Stefan,
Also von der KV-Gesamtsumme den AG-Anteil abziehen und ebenfalls vom gesetzl. Netto runter. Ist das so korrekt?
Da Du freiwillig versichert bist, sieht das in der Abrechnung auch etwas verwirrend aus ...
Im Grunde ist Dein Netto der Überweisungsbetrag plus 120 EUR Altersvorsorge (die Du wiederum als Altersvorsorge abziehen darfst).
Ist aber das gleiche wie: "Gesetzliches Netto" plus "AG-Zuschuß KV/PV" abzüglich "volle KV/PV".
Einmalzahlungen sind in Summe 5.256 EUR, da ist sicher noch Weihnachts-/Urlaubsgeld mit enthalten.
Wenn Du mit der Spalte Jahreswert rechnest, solltest Du auf Dein Gesamt-Netto kommen (Gesamt-Brutto minus Gesetzliche Abzüge minus Gesamt-KV - das dürften 4.605 EUR (Monatswerte x 12) sein).
Überschlägig landest Du ziemlich deutlich in EK-Stufe 4 nach DDT (2.500 "normal" + 200 Einmalzahlungen abzgl. AV).
Was macht Deine Ex ? So sie selbst bedürftig ist (wegen der Betreuungssituation nicht Vollzeit arbeitet), könnte auch sie einen Anspruch auf Unterhalt haben (dann entfiele die von Susi erwähnte Hochstufung).
Gruß
United
Hallo zusammen,
...
Bis dato läuft die Kommunikation sehr sachlich, ruhig und pro Kind (3) ab. Beistand hat sie sich geholt. Werte ich jetzt aber erstmal nicht negativ, da ich selber auch keinen Plan habe.
...
Danke
Stefan
Inerpretiere ich das falsch?
Ich gehe davon aus das @StefanKM für 3 Kinder unterhaltspflichtig ist und dann eher mit einerA bstufung gerrechnet werden muß
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
die Frage ist berechtigt, ist es 1 Kind von 3 Jahren oder 3 Kinder?
Bei 3 Kindern muss eine Herunterstufung geben (3 Unterhaltsberechtigte), auf der anderen Seite kann es dann aber auch in eine Mangelfallberechnung gehen, da das Einkommen für 3 mal Mindestunterhalt nicht ausreicht.
(1 Kind 0-5, 2 Kinder 6 -11 --> 966 Euro Mindestunterhalt-Zahlbetrag)
VG Susi
Äähhmm mir schwant da etwas:
wie es scheint sollt Ihr mit der 1 Kind-annahme recht behalten (und ich liege falsch...):
" ....Die Diskussion läuft ruhig und pro (für das) Kind ..." (gemeint also im Zusammenhang von "Pro und Kontra")...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Wow, soviel Antworten. :thumbup:
Sorry, dass ich die Konfusion bzgl. Anzahl der Kinder so lange hab stehen lassen müssen ... die Arbeit. Versuche mal alle Kommentare irgendwie zu erfassen.
Also, es handelt sich um ein Kind. Eltern unverheiratet. Ich möchte (aktuell) nicht um jeden Euro feilschen. Will mir nur ein Bild machen und möglichst gut vorbereitet sein. Bzgl. der 5% berufsbedingten Aufwendungen habe ich das dann wohl richtig verstanden. Keine Pauschale Möglichkeit mehr. Einstufung am Ende 1 hoch wegen einem Kind (sorry nochmal 🙂 ). Letzteres hatte ich mir auch schon herauslesen können. Altersvorsorge bekomme ich, wie geschrieben, die 4% voll.
Im Grunde genommen eigentlich kein spektakulärer Berechnungsfall. Mir geht es nur einmal um das richtige Prinzip des herauslesens. Also Steuererklärung (wofür brauchen die dann eigentlich die Monatsabrechnung?) und dann eine "Formel". Ich habe mir aus Susis Beitrag für meinen Fall aus der Steuererklärung ~2800€ hergeleitet. Liegt irgendwie weiter von euren Angaben (natürlich ohne Gewähr) weg. Infos von mir sind aber auch zu ungenau gewesen. Ich habe jetzt doch mal die passende ESt-Erklärung angehangen, weil mir das keine Ruhe lässt:
Seite 1: https://mega.nz/#!gEZWHAiK!VR9wh80HaZV3ilEg1a_C00Dx8RPWRFH5_F8Alv_uARg
Seite 2: https://mega.nz/#!FBp0zBKK!Tlz5hPVAao8Kgmdw-5v5YDhZkdFXKQJefLdcdIM5BKs
Danke
Stefan
Moin Stefan,
Ich habe mir aus Susis Beitrag für meinen Fall aus der Steuererklärung ~2800 hergeleitet. Liegt irgendwie weiter von euren Angaben (natürlich ohne Gewähr) weg.
Überschlägig landest Du ziemlich deutlich in EK-Stufe 4 nach DDT (2.500 "normal" + 200 Einmalzahlungen abzgl. AV).
2.700 + (1.000/12) (Steuererklärung) = ca. 2.780
Ich finde das nicht weit weg.
Gruß
United
Hallo United,
vielen Dank fürs drüberschauen. :thumbup:
Hatte dann wohl Susis Beitrag nicht ganz richtig gedeutet. Jetzt habe ich ein wenig mehr Klarheit.
lg
Stefan