Urkunde nicht befri...
 
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Urkunde nicht befristet!

 
(@hallgrim)
Rege dabei Registriert

Mein LG hat für seine ältesten 2 Kinder Urkunden erstellen lassen. Diese sind jedoch nicht befristet.  :knockout: (Hätt der Anwalt ja auch sagen können!!!!)
Kann man dies nachträglich ändern lassen beim Amt?
Wir streben zudem eine Abänderung der Urkunden an.
Ist es dann möglich in diesem Schritt die Besfristung eintragen zu lassen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2006 13:45
 Uli
(@Uli)

Hallo Hallgrim,

die Urkunden lassen sich nur durch eine Abänderungsklage ändern (es sei denn, die Ex gibt ihre Zustimmung zur Abänderung). Diese Abänderungsklage kann man ja auch dann führen, wenn es an der Zeit wäre. Im Moment ginge eine Klage ohnehin nur, wenn sich die Einkommenssituation gravierend (> 10%) geändert hat. Ausserdem ließe sich der Richter nicht vorrschreiben, was er dann in seinen Beschluss reinschreibt.

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2006 15:44
(@hallgrim)
Rege dabei Registriert

Ja, Gespräche mit der KM sind schon geführt... und wir werden das Thema nocheinmal genauer besprechen. Sie weiß, dass er seit über 8 Monaten mehr zahlt als sien gehalt hergibt, da die Unterhaltsforederungen für das dritte Kind dazugekommen sind. entweder sie gibt ihr Einverständnis oder wir werden direkt vor Gericht gehen müssen. Aber man kann zusätzlich eine Befristung auf 18 beantragen? Ob der Richter dann mitspielt oder nicht kann man ohnehin nicht beeinflussen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2006 15:52
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,
ich glaube, die Änderung hat gute Chancen, die Begrenzung könnte aber schwierig wenn nicht unmöglich sein.
Aber welchen Sinn sollte sie haben? Unterhaltspflichtig bleibt dein Männe eh. Und falls das Kind keine Ausbildung macht, auszieht, oder wasweisich, dann könnt ihr auch dann noch klagen. Würde so oder so darauf hinauslaufen; nur dass ihr mit dem Titel den schwarzen Peter habt, das anzuschieben.

Beantragen kannst du im übrigen fast alles.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2006 16:01
(@hallgrim)
Rege dabei Registriert

Hallo Michael,

ja, eigentlich hast du recht. ob nun das Kind klagt oder der Vater ist im Prinzip das Gleiche.
Nur beruhigt es unheimlich zu wissen, man ist auf der anderen Seite.  :puzz:
Die Abänderung müsste eigentlich klappen. Er ist zwar ohnehin Mangelfall aber die Urkunden sind bisher auf 125 Euro pro Kind (also 2x) ausgestellt. Das dritte Kind erhält nun berechnete 120 Euro.
Wären 370 Euro. Sein Verdienst. rund 1100 Euro Netto abzüglich 370 Euro sind 730 Euro.
Also deutlich unter dem SB. Und die 6 Monate-Frist haben wir somit auch schon überstanden.

Wenn nun Madame mitmacht wird es wohl mehr oder weniger ohne Streit ablaufen.. ich hoffe nur Gutes!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2006 16:07
(@gamebit)
Schon was gesagt Registriert

:question:

Hallo!

Wie und in welcher Form muss eigentlich die Befristung für den Titel vom JA eingetragen werden.

Wir da ein vollständiger Satz wie etwa "gilt bis zum 18 Lebensjahr" eingetragen?

LG

Gamebit

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2006 10:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Gambit,

z.B.:

Die Unterhaltspflicht endet am xx.xx.xxxx (dem 18. Geburtstag des Kindes)

steht so in der JA-Titel meines Mannes

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2006 11:05
(@vaterklaus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

zur Befristung noch eine Ergänzung:
Diese sollte im Vormonat vor dem 18. Geburtstag ablaufen, da ja die neue Situation als Volljähriger sich auf den gesamten Monat auswirkt.

MfG
Klaus

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2006 12:58