Varianten Kindesunt...
 
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Varianten Kindesunterhalt?

 
 Ijob
(@ijob)
Schon was gesagt Registriert

Leute, ich bräuchte mal eure Hilfe.
Die momentane Situation meiner Trennung habe ich bereits in einem anderen Thread geschrieben, hier soll's jetzt mal speziell um die wahrscheinlich zu erwartende Unterhaltsgeschichte gehn. Und da herrscht momentan Brainstorming bei mir. Folgende Situation:

Seit 11 Jahren verheiratet, 3 Kinder (6,10,11), gemeinsames Haus (Elternhaus der KM), wir stehen beide im Grundbuch.
Monatliche Belastung durch gemeinsame Kredite sind ca. 150€ Zinsen und ca. 400€ ansparen in Bausparer.
Zusätzlich existiert noch ein Autokredit über 150€ für mein Auto, den die KM aber mit unterschrieben hat. Kaufvertrag läuft auf mich.
Die Wohnfläche beträgt ca. 150qm, wovon ca. 50qm eine eigene Wohnung sind, in der die Oma (92 Jahre) der Kindsmutter lebt. Interne "Miete" durch die Oma liegt bei 200€.
Der Mietspiegel der Gemeinde liegt ca. bei 4,50€/qm.
Mein Nettoeinkommen beträgt ca. 1800€, dass der KM ca. 1100€. Das Kindergeld bekommt sie auch.
Eine Meditation ist geplant.
Wie könnte man das mit der Unterhaltsvereinbarung auf eine vernünftige Bahn bringen? Wie könnte die Rechnung grob aussehen? Gibt es verschiedene Varianten mit besonderen Vor- bzw. Nachteilen für die Beteiligten? Wie berechnet sich das mit der Nutzungsentschädigung bzw. Miete für meine Haushälfte?
Angeblich hat die KM noch eine " Einnahmequelle" in der Hinterhand. Ob durch Aufstockung ihrer Arbeitszeit, Zuwendungen ihrer Familie oder miteinzug ihrer Freundin, weiß ich nicht.
Das die Oma wahrscheinlich auch nicht mehr das ewige Leben hat, ist mir bewußt, auch wenn sie noch ganz rüstig ist.

Ich danke euch schon mal

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2016 06:13
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Siehe meine Hinweis in deinem anderen Thread.  Warum verfällt duschen in diese devote Haltung? Deine Frau arbeitet auch, hatungefähr 0%deines Einkommens, so dass ichdavonausgehe, dass sie mindestens 60-80 % Anstellung hat.

Wie war die Betreuungssituation bishergeregelt.

Wenn Du sobeim Familiengerechte auftrittst, dann kann der Richter doch nur annehmen, dass dies auch Deinen eigener Wunsch ist und selbst wenn im Antrag nachher etwas anderes steht....Richter sind auch nur Menschen und versuchen jeden Fall so schnell wie möglich abzuarbeiten undeinen Kompromiss zwischen den beiden Parteien herzustellen. Das was du jetzt schon anbietest ist fürden Richter nicht bereits ein wohlwollendes entgegenkommen en von dir,nein,seist deine Ausgangssituation und wen die Forderungen deiner Ex weit darüber liegen (und das gilt jetzt nicht nurfürdie finanzielle Dinge) dann trifft manisch eben in der Mitte.....

Also denke nochmal im eigenen Interesse über Deine Haltung nach und was du erreichen möchtest

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2016 09:49
 Ijob
(@ijob)
Schon was gesagt Registriert

Das verstehst Du jetzt falsch. Mich interessiert nur, mit was ich in diesem Falle rechnen müßte und wie diese Rechnung funktioniert.
Die reine Kinderbetreung vorher würde ich mal mit ca.35% bei mir angeben. Wenn sie arbeiten war, habe ich betreut und umgekehrt. Nur hat sie auch 25% weniger Arbeitszeit als ich. Sie rühmt sich halt mit dem Haushalt, der geschätzt vielleicht bei 75% bei ihr lag. Aber bei ihren "Chaos" überall, kam man manchmal schnell an seine Grenzen  :exclam:
Das es für mich auch noch Haus und Hof gab, wird bis jetzt von ihr ignoriert.
Und natürlich will ich auch später mehr für meine Kinder da sein, als nur zwei WE im Monat. Aber dazu will ich trotzdem erstmal die Gepräche vor und während der Metditation führen.
Momentan scharrt sie die Kinder regelrecht um sich. Sie ist ja krank geschrieben und ich geh brav auf Arbeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2016 10:16
 Ijob
(@ijob)
Schon was gesagt Registriert

Ich muss jetzt nochmal nachfragen.
Wie verhält es sich denn mit einer eventuellen Nutzungsentschädigung und Kindesunterhalt. Würden die auf das Netto mit draufgeschlagen oder rechnet sich das anders?
Mieteinahmen rechnet man ja auch aufs Netto mit darauf.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2016 21:19
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie schon gesagt, die Nutzungsentschädigung ist Einkommen, dazu wird dann aber die Darlehenskosten berücksichtigt.
Bei dir.

Bei der Ex wird der Wohnwertvorteil abzgl. Darlehenskosten berücksichtigt.
Die Nutzungsentschädigung würde ich als Miete sehen.

Damit steigt dein Einkommen um die Nutzungsentschädigung minus das Darlehen.

Ihr Einkommen steigt um den Wohnwertvorteil minus das Darlehen.

Der Kindesunterhalt wird beim Empfänger nicht als Einkommen gerechnet, da es Geld fürs Kind ist.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2016 19:19
 Ijob
(@ijob)
Schon was gesagt Registriert

Danke. Also währe eine theoretische Rechnung mein Netto + Nutzungsentschädigung (bzw. Miete) - Kreditrate.
Und dann schaun, wo man steht lt. DST.
Also konkret 1800 + 337,5 - 275=1862,5 €
Ergibt 864 € KU und Mangelfall. Nun bekomm ich ja noch die Nutzungsentschädigung. Geb ich die wieder ab bis zum Selbstbehalt? Und was wäre mit den Aufwendungen für die Arbeit im Mangelfall?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2016 21:08
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Nutzungsentschädigung ist Einkommen und die berufsbedingten Aufwendungen können abgezogen werden.
Nun gibt es aber im Mangelfall die Möglichkeit Dich auf öffentliche Verkehrsmittel zu verweisen und es gibt auch die Möglichkeit des fiktiven Einkommens, d.h. Du wirst verpflichtet Dir einen Nebenjob zu suchen. Die Verpflichtung dazu wird aus der gesteigerten Erwerbsobliegenheit hergeleitet. Den Nebenjob musst Du Dir nicht suchen, aber bei der Berechnung des KU wird das Einkommen (fiktiv) angerechnet und schon reicht es für den Mindestunterhalt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2016 21:22
 Ijob
(@ijob)
Schon was gesagt Registriert

Ok, aber ich merke gerade, dass ich mit der Nutzungsentschädigung Quatsch geredet habe. Bekomme sie ja nur einmal.
Wenn man schon 40 std/Woche als 3 Schichter arbeitet, wie soll man das noch machen mit Nebenjob? Vor allem, wenn's dem Arbeitgeber nicht gefällt? Mit Überstunden ist z.Z. nichts, ganz im Gegenteil, es soll sogar auf 2 Schichten umgestellt werden. Und der verdienst ist für die Region gar nicht so schlecht. Na mal schaun, wie ich mich mit der KM einigen kann.
Will und soll ja die Kinder auch betreuen, wenn sie auf Arbeit ist.
Ich Danke erstmal für die Hilfe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2016 21:48