Vater zahlt keinen ...
 
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Vater zahlt keinen Unterhalt

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 yero
(@yero)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend,

ich habe nun lange still mitgelesen, weil mich das Thema "Unterhalt" aus mehreren Gründen interessiert. Zum einen, weil ich selbst leiblicher und rechtlicher Papa von meinem Kleinen bin, zum anderen, weil meine Freundin Mutter von eben diesem und noch einem weiteren Mädchen ist.
Hier soll es nun um die Situation zwischen Mädchen,Mutter, Vater und mir gehen.

Die Große sagt seit Ewigkeiten zu mir Papi, das Verhältnis ist gut. Sie sagt dies aus eigenem Wunsch heraus und nach einer fast schon eindringlichen Aufklärung über die tatsächlichen Verhältnisse - sie war damals erst fünf -  ist das für mich auch in Ordnung.
Wir pflegen insgesamt einen aus meiner Sicht guten Umgang zum leiblichen Vater, sind freundlich und ich bin fast schon kumpelhaft mit ihm.
Er kommt donnerstags regelmäßig zum "Kaffeetrinken", um seine Tochter zu sehen. Erst letztes Wochenende schlief sie eine Nacht bei ihm. Dies empfinde ich als äußerst positiv für die Große.

Ich verdiene etwa 2600€ netto pro Monat und finanziere damit die Große, meinen Kleinen und meine Freundin, die selbst kein Einkommen erzielt. Der leibliche Vater zahlt keinen Kindesunterhalt für die Große und legt auch nach mehrfacher mündlicher Aufforderung nicht seine Einkommensverhältnisse offen.

Ich sprach ihn mehrfach auf den Unterhalt an - meine Freundin hat dafür irgendwie nicht "den Arsch in der Hose". Er sagte mir daraufhin erst letzten Donnerstag, er habe nicht genug Geld, da er Verbindlichkeiten i.H.v. etwa 1400€ monatlich zu zahlen habe. Er beziehe ALG I und sei deshalb nicht unterhaltspflichtig. Meine Freundin nickt und ich springe in die Luft.

Ich empfinde es als ungerecht, dass ich für alle Kosten, die die Große betreffen, aufkomme, ohne ein Wort darüber zu verlieren, aber ständig auf Widerstand treffe, wenn ich diese freiwillig getragenen Kosten durch Unterhaltszahlungen seinerseits senken mag. So ist die Situation nun die, dass ich deutlich machte, dass ich von meiner Freundin erwarten werde, dass sie sich um die Einkommensauskunft sowie eine Titulierung bemüht - und trotzdem bewegt sich nichts.

Die Große ist in den vergangenen Wochen eine ganze Nummer in die Höhe geschossen - der ganze Kleiderschrank passt nicht mehr. Ich also mit der Familie los, neue Sachen kaufen und ~300€ ausgegeben.
Ich zahle monatlich rund 90€ für das Mittagessen in der Schule, ich zahle 40€ Leihgebühr für Bücher, ich zahle Bücher, die gekauft werden müssen, ich kaufe sämtliche Klamotten, ich bezahle alles, was im Zusammenhang mit der Großen eben anfällt.

Bitte entschuldigt, dass ich emotional werde. Ich empfinde es als ungerecht. Klar, kann ich einfach den "Geldhahn" zudrehen, aber dies trifft am Ende nicht den, dem es angedacht ist.

Was also tun?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2015 22:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja,

es ist ungerecht. Und du wirst der einzige sein, der das ändern kann.

Ich würde deiner Freundin sehr deutlich sagen, dass der KU ein Recht des Kindes ist und das es ihre Pflicht ist diesen auch einzufordern. Und das du zu nichts verpflichtet bist, was die Große angeht nd das deine Leistungen alle freiwillig sind.

Ich glaube ich würde ihr auch nahelegen sich eine Arbeitstelle zu suchen, damit sie für ihr größeres Kind aufkommen kann, wenn sie den leiblichen Vater nicht damit belasten will.

Vielleicht hilft es auch ihr vor Augen zu führen, was sie an Geld für dieses Kind zur Verfügung hätte, wenn du nicht wärst und das der Staat sich sicher nicht damit vertrösten lässt, dass sie den vater nicht auffordern will.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2015 22:48
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

und herzlich Willkommen.

Es sind rein formal betrachtet, zwei getrennte Bereiche.
Was die KM (also Deine Frau) im Bezug auf die Große macht, bleibt ihr überlassen. Was Du für die Große machst, ist Deine Sache ... Aber das nur zur Einleitung.

Die KM muss in die Spur kommen. Mit 1400 Kosten und ALGI stehen etwa 320,00 Euro für den Unterhalt zur Verfügung, wenn man sogar vom verminderten SB ausgeht (800 Euro), dann etwa 600,00 Euro. Damit ist der Mindestunterhalt vorhanden.
Wenn er mit dieser Nummer immer so durchgekommen ist und keine Maßnahmen ergriffen werden, dass er sein Einkommen offen legt, dann habt ihr (aus meiner Sicht) selber Schuld. Das Mittel der Wahl ist hier die Stufenklage: Aufforderung zum Mindestunterhalt und Einkommensoffenlegung, dann Klage einreichen, damit er zur Auskunft gewzungen wird.

Andere Mittel gibt es nicht. Und wenn man immer nur freundlich "Erinnert" dann bleibt es ja ohne Konsequentz, wenn er sich nicht rührt.

Meine nächste Reaktion wäre, dass ich ihn nciht mehr ins Haus lassen würde und das finanzielle für die Große "etwas" zurück fahren würde ... damit es spürbar wird.

Alternative könnte aussehen, Du lässt es so wie es ist.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2015 22:53
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Yero,

aus meiner Sicht könnte es noch viel krasser für Dich kommen. Denn das was Du von Deiner Partnerin beschreibst, wirkt nicht gerade sehr engagiert bzw. hat sie es sich mit Dir als Vollzahler bequem eingerichtet. Aus meiner Sicht keine gute Ausgangssituation, falls Eure Beziehung mal in die Brüche gehen sollte.

Wir pflegen insgesamt einen aus meiner Sicht guten Umgang zum leiblichen Vater, sind freundlich und ich bin fast schon kumpelhaft mit ihm

Auch ich bin dafür, mit Nexts ein freundliches Verhältnis zu pflegen, damit der Umgang läuft. Mehr aber auch nicht. Bei Euch scheint es schon ein Ticken too much zu sein. Insbesondere wenn er noch frech Dich alle Kosten bezahlen lässt. Von der Reaktion darauf würde ich es wie Kasper halten.

meine Freundin hat dafür irgendwie nicht "den  **tsts - ID 6** in der Hose"

Wir sind hier halt in einem Forum für getrennte und geschiedene Väter und kennen daher die Verhaltensweisen von manchen KMs ganz gut. Bei einem solchen Verhalten würden bei mir mal ganz deutlich die Warnlampen angehen. Denn es ist ihre Verantwortung, das Geld beim KV einzufordern. Dafür stehen der KM willfähige und kostenlose Helfer in Form des JA zu Verfügung. Da das aber so "anstrengend" ist, lässt sie lieber Dich malochen und noch schön einkaufen gehen. Persönlich würde ich mir so ein Verhalten nicht bieten lassen. Gruß Ingo

P.S. Ich hoffe Du hast nicht nur die rechtliche Vaterschaft sondern auch das GSR für Euer gemeinsames Kind. Oder hatte da die KM auch nicht so Lust drauf? Es würde mich außerdem nicht wundern, wenn für die Große von ihr sehr wohl noch Geld (wahrscheinlich von Dir) auf Seite gelegt wird ("man muss ja für die Zukunft was tun") und Du bei einer evtl. Trennung auch von diesem Geld nichts mehr sehen wirst.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2015 23:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also durch meine Brille gesehen, hast du kein Problem mit dem Anderen und solltest auch keins daraus machen.
Du hast mit dem einfach nichts zu tun.

Wenn du für die Große nicht mehr aufkommen willst, musst du das mit der Mutter klären.

Sie alleine ist dafür zuständig für ihre Tochter zu sorgen. Du nicht.
Sie kann das auf 3 Arten tun: Alleine, mit deiner oder mit seiner Hilfe.

Du kannst ihr dabei helfen, musst es aber nicht. Deine Entscheidung.
Wenn du das willst, mach es, wenn nicht, lass es.

Dann hat sie nur noch 2 Möglichkeiten. Alleine, oder indem sie vom Vater Geld holt.
Ihre Entscheidung. Nicht deine.

Da solltest du dich raus halten.

Der momentane Weg ist für sie ja der bequemste.
Sie muss nicht mit dem Vater zanken und du kommst dafür auf.
Wenn dir das nicht passt, unterbinde das.

Wie alt sind die beiden denn?

Sie könnte natürlich auch dem Vater die Betreuung ganz oder in Teilen überlassen.
Auch ne Option.
Ihre Option.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2015 23:34
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Moin Yero,

vor einigen Jahren war ich in der selben Situation:

- Frau mit Kind von anderem Vater
- Unterhalt KV = NULL
- Einkommen Frau = NULL (da weiteres kleines Kind mit mir)

Geändert hat sich tatsächlich erst etwas, nachdem ich den Geldhahn zudrehte (bzw. zudrehen musste, weil wir gebaut haben).

Tja, ohne Moos nix los ...  hat nicht lange gedauert bis sie beim Anwalt war und eine außergerichtliche Einigung mit dem KV erzielt werden konnte.
Auch zur Aufnahme eines Minijobs war diese Maßnahme durchaus motivierend.

Was macht deine Freundin eigentlich mit dem Kindergeld? Zumindest das hat meine Ex immer in Klamotten für die Kids investiert und nicht in sich selbst.

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2015 23:48
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Was macht deine Freundin eigentlich mit dem Kindergeld?

Das ist genau der Punkt, den ich unter P.S. angesprochen habe. Mich würde es nicht wundern, wenn dieses Geld nämlich nicht in den Gesamthaushalt eingebracht wird (wozu auch, der TO zahlt ja) und für eine Ausbildungsversicherung oder ähnliches von der KM weggelegt wird. Auf dieses Konto hat der TO natürlich keinen Zugriff bzw. vielleicht sogar keine Kenntnis. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2015 00:04
 yero
(@yero)
Schon was gesagt Registriert

Ich danke euch für eure Beiträge, die mich schon etwas nachdenklich lassen werden.

[...]
vor einigen Jahren war ich in der selben Situation:
[...]
Was macht deine Freundin eigentlich mit dem Kindergeld? Zumindest das hat meine Ex immer in Klamotten für die Kids investiert und nicht in sich selbst.
[...]

Ich bin also kein Sonderexemplar - wie gut. 🙂
Wenn ich das mit dem KG so genau wüsste, wäre ich ein ganzes Stück klüger. Bei uns ist es so geregelt, dass sie das Kindergeld, Betreuungsgeld oder wie das heißt, sowie einen festen Betrag von mir auf ihr Konto bekommt. Davon bestreitet sie den Alltag für sich und die Kinder, für mich, wenn ich dann auch Zuhause bin. Ich überweise dafür 500€, wobei wir einst ein Taschengeld zur freien Verfügung von 100€ vereinbarten. Das TG ist in der Überweisung von 500€ enthalten.

Alle Rechnungen wie Mobilfunkrechnung, Miete, Strom, Sport fürs Kind, Versicherungen (Haftpflicht, Unfall, Hausrat, Rechtschutz), Hundesteuer, KFZ-Steuer (nur ich habe ein Auto) und weitere gehen von meinem Konto ab. Das sind so in etwa 1200€.

[...]
Wie alt sind die beiden denn?
[...]

Die Große ist 9, der Kleine wird in wenigen Tagen 2 Jahre.

[...]
Der momentane Weg ist für sie ja der bequemste.
Sie muss nicht mit dem Vater zanken und du kommst dafür auf.
Wenn dir das nicht passt, unterbinde das.
[...]

Definitiv ist das ein sehr bequemer und müheloser Weg. Ich habe auch oft das Gefühl, wenn ich mich dann mal wieder beklage, dass die Situation dann einfach ausgehalten wird, weil ich dann ja wieder eine Weile lang Ruhe gebe. Das geht für mich aber so nicht mehr weiter. Ich habe die Große lieb, aber ich arbeite auch hart für mein Geld, bin tagelang nicht Zuhause und sehe meine Arbeitszeit in Verpflichtungen versickern, die ich rechtlich nicht habe.

[...]
P.S. Ich hoffe Du hast nicht nur die rechtliche Vaterschaft sondern auch das GSR für Euer gemeinsames Kind. Oder hatte da die KM auch nicht so Lust drauf?
[...]

Ich erkannte damals die Vaterschaft an. Für sie war es nicht wichtig, dass ich das GSR bekomme, denn "wir sind ja sowieso eine Familie und da interessiert es ja niemanden". MICH interessiert es aber sehrwohl. Nachdem wir deshalb diverse Male stritten, verblieben wir vor einigen Monaten so, dass wir das machen werden - sicherlich einfach zu erraten, wie der aktuelle Stand in dieser Angelegenheit ist.

[...]
Auch ich bin dafür, mit Nexts ein freundliches Verhältnis zu pflegen, damit der Umgang läuft. Mehr aber auch nicht. Bei Euch scheint es schon ein Ticken too much zu sein.
[...]

Ja, ich werde hier nun spürbar zurückrudern müssen. Ich glaubte lange, ein freundschaftliches Verhältnis wäre das richtige, muss nun aber bekennen, dass dem nicht so zu sein scheint.

[...]
und das finanzielle für die Große "etwas" zurück fahren würde ... damit es spürbar wird.
[...]

Wie genau soll das denn aussehen? Soll ich einfach den mutmaßlich vom KV zu zahlenden Unterhalt von der monatlichen Überweisung einbehalten? So eine Geldkürzung innerhalb einer Familie fühlt sich gemein an, gleichzeitig kann ich mit dieser Ungerechtigkeit nicht länger leben.

[...]
Ich würde deiner Freundin sehr deutlich sagen, dass der KU ein Recht des Kindes ist und das es ihre Pflicht ist diesen auch einzufordern. Und das du zu nichts verpflichtet bist, was die Große angeht nd das deine Leistungen alle freiwillig sind.
[...]

Du hast absolut recht! Und genau das habe ich schon lange Zeit immer mal wieder gemacht, sogar bevor ich dieses Forum fand. Immer wieder waren meine Versuche erfolglos. Sie begründet ihre Untätigkeit damit, dass sie das gute Verhältnis zwischen dem Kind, dem Vater und auch zu ihr selbst nicht zerstören wolle.
Sie sei froh, dass die Große ihren Vater regelmäßig sehe. Letzteres kann ich nur begrüßen! Ich finde es wichtig für die Große.
Bedauerlicherweise bekommt die Große natürlich auch mit, wenn ich dann mal so Sätze fallen lasse wie:"Na, das kann ja der KV dann mal bezahlen.". Ich bin auch nur ein Mensch und finde mein Verhalten da selbst nicht einwandfrei. Es wurmt mich nur so sehr, dass ich nicht mehr weiß, wohin mit meinen Gedanken, mit meinen Gefühlen.

Ich fühle mich ausgenutzt. Vielleicht ist es auch genau so - wer will es wahr haben?
Vielleicht ist es auch so, wie Beppo schreibt: Es ist nicht mein Problem. Aber indirekt wird es das sein, denn wenn das Geld fehlt, leiden alle, die von dem Geld auf ihrem Konto leben.

Grüße,

Andre

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2015 00:47
(@kruemel2)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Yoro ,

War euer gemeinsames Kind geplant?  Wie habt ihr euch denn vorgestellt wie es nach der Geburt läuft?

Wenn ihr , was ich ja nicht weiß, entschieden habt dass sie zu Hause bleibt...nun dann finanzierst du deine Freundin. ..wer auch sonst?

300 Euro für Kinderkleidung?  Vielleicht sollte man eher mal schauen wie das günstiger geht .

Ich finde es befremdlich wie du die Kinder trennst ,  angenommen der Vater der Großen würde viel Unterhalt zahlen dürfte dann dein Kind davon nichts gekauft bekommen?

Wird dann das Essen im Kühlschrank beschriftet?  

War dir diese Tatsache im Vorfeld bekannt?  

Ich selbst beziehe auch keinen KU und kein Next dieser Welt könnte mich dazu zwingen?

Was jetzt aber nicht heißen soll dass ich das Verhalten vom Vater der Großen gut heiße.

Vielleicht solltest du in Ruhe das Gespräch mit der Mutter suchen,  aber letztendlich kannst du nur für dich eine Entscheidung treffen.

Gruß Kruemel2

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2015 01:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Natürlich schreibt sich das für mich erheblich leichter, als es sich für dich ausführen ließe.

Das hier
Sie begründet ihre Untätigkeit damit, dass sie das gute Verhältnis zwischen dem Kind, dem Vater und auch zu ihr selbst nicht zerstören wolle.
Sie sei froh, dass die Große ihren Vater regelmäßig sehe. Letzteres kann ich nur begrüßen! Ich finde es wichtig für die Große.

Ist wirklich eine Menge wert, man muss es sich nur leisten können und im Moment lässt sie dich dafür bezahlen.

Du sagst, ihr habt getrennte Konten und du füllst das Haushaltskonto, was in ihren Händen liegt auf.

Der Betrag ist dir aber zu hoch.

Was passiert denn auf deinem Konto?

Ist das Problem so groß, dass du selbst auf deinem Konto immer tiefer ins Minus rutscht oder würdest du dir einfach gerne etwas mehr "Luxus" wünschen?
Ist es also ein existenzielles oder doch eher ein Luxusproblem?

Im ersteren ist ein ernstes Gespräch mit ihr über die Alternative, Geld zu fordern oder arbeiten zu gehen unabdingbar.

Im zweiten Fall wäre das nicht ganz so zwingend.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2015 01:08




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

die Große ist 9 Jahre alt, da besteht theoretisch ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Eine Möglichkeit wäre diesen zu beantragen und dann klärt die UHV-Kasse, wozu Deine LG nicht in der Lage ist.
Oder hat sie schon mehr als 72 Monate UHV bezogen?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2015 01:10
 yero
(@yero)
Schon was gesagt Registriert

Das gemeinsame Kind war geplant und wir haben uns entschieden, dass sie es bis max. zum Schulalter Zuhause betreut. Natürlich bezahle ich die Lebenskosten für meine Freundin aufgrund dieser Entscheidung.
In der hohen Summe für Kleidung waren auch einige Schuhe enthalten, da die Große nicht nur länger wurde, sondern auch gleich die Schuhe "sprengte".

Ich trenne die Kinder grundsätzlich nicht, kruemel. Das wäre einfach falsch. Hier wird nichts beschriftet und alles hat seine Ordnung. Vielleicht lässt sich das Problem auch so beschreiben: Meine Freundin kann ohne großes Zutun monatliche Einnahmen haben, nimmt diese aber nicht war, weil es ihr zu unbequem ist, diese zu erstreiten. Hierbei macht es für mich keinen Unterschied, ob es nun Arbeitslohn wäre, für den sie monatlich arbeitet und ihn nicht erhält, oder - wie in diesem Fall - eben Unterhalt seit mehreren Jahren. Es scheint ihr einfach unwichtig, denn sie hat ja adequaten Ersatz.

Mir war im Vorfeld nicht bekannt, dass der KV keinen Unterhalt leistet. Da bin ich irgendwie so "reingerutscht" und dachte mir irgendwann:"Moment, fehlt da nicht etwas?"

Ich muss ehrlich zugeben, dass das Problem tatsächlich nicht so groß ist und für einige (für mich aus einem anderen Blickwinkel sicherlich auch) unter Luxusproblem fällt. Ich habe jedoch auch ein starkes Gerechtigkeitsempfinden und das regt sich immer wieder.
Also: Nein, wir hungern deshalb nicht ansatzweise. Er könnte sicherlich mehr als nur den Mindestunterhalt leisten, trotzdem wäre ich mit dem allein schon zufrieden. Es geht vielleicht auch eher ums Prinzip, um die symbolische Geste.

Unterhaltsvorschuss ist nicht möglich, da wir gemeinsam in einer Wohnung wohnen. Dies hätte ich sicherlich erwähnen sollen.

Grüße,

Andre

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2015 01:18
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgähn,

Unterhaltsvorschuss ist nicht möglich, da wir gemeinsam in einer Wohnung wohnen. Dies hätte ich sicherlich erwähnen sollen.

Wer hat dir denn das erzählt?

UHV gäbe es nur nicht, wenn ihr verheiratet wärd.

Du hats dir ja ein nettes Exemplar gesucht. Frage sie doch mal, ob sie im Falle einer Trennung von dir auch so zuvirkommens wäre und auf den KU für euer Kind verzichten würde, da das ja euer Verhältnis und deines zu eurem Kind unnnötig belasten würde  :knockout:

Ich rate mal ins Blaue. Wenn du ihr den Geldhahn enger drehst und auf das GSR für euer Kind bestehen wirst, dann ist ihr Liebe wahrscheinlich nicht mehr ganz so groß und sie wird mit Trenung drohen. Ihr Argeument wird u.a. sein, dass es ihr dann finanziell viel besser gehen wird, als mit deinen "Almosen"

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2015 07:41
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

für mich liest sich das so, wie wenn Du an ihrer Angel zappelst ... und es nicht ändern willst.

KU für ein Dir fremdes Kind ... Du meckerst, sie hält es aus, da sie weiß, es passiert nichts ... GSR ... Du meckerst, sie ist untätig ... es passiert ja nichts und Vereinbarungen werden in die Zukunft geschoben, ohne das sich etwas ändert.

Merkst Du was?

GSR würde ich jetzt beurkunden, es gibt keinen Grund dieses länger aufzuschieben. Und wenn Sie Dir mit trennung droht, dann hast Du zumindest die Gewissheit.

KU für die Große: Reduzier Deine Überweiung um die Hälfte des MindestKU der Großen. Und sag Deiner LG dass Du in drei Monaten den Gesamtbetrag weniger bezahlst ... sie soll in die Puschen kommen.

Und wenn Du das dann nicht machst, dann hast Du selber Schul, wenn sich nichts ändert.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2015 10:46
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Wie genau soll das denn aussehen? Soll ich einfach den mutmaßlich vom KV zu zahlenden Unterhalt von der monatlichen Überweisung einbehalten? So eine Geldkürzung innerhalb einer Familie fühlt sich gemein an, gleichzeitig kann ich mit dieser Ungerechtigkeit nicht länger leben.

Das ist nun denkbar einfach.

Hatte, bzw. habe eine ähnliche Situation, nur das mein Grosser nicht der von meiner aktuellen Partnerin ist.
Vor der Geburt unserer Kleinen im letzten Jahr war es so, das ich ALLE gemeinsamen Ausgaben aufsummiert, und davon 2/3 gezahlt habe, für den Grossen, und für mich.

Nach der Geburt der Kleinen, und einer gewissen Übergangszeit sieht es so aus, das von der Summe der gemeinsamen Kosten, jetzt für 4 Nasen, ich 2,5 Teile trage, und meine Partnerin 1,5 Teile.
Alles was jeder für sich darüberhinaus an Kosten hat ist Privatvergnügen. Einfacher geht's nun wirklich nicht.

Wie jeder seine finanzielle Belastung stemmt, bleibt ihm Überlassen. Und ja, wenn einer mal in Schieflage gerät, kann man selbstverständlicherweise unterstützen, das kann aber nur zeitlich begrenzt sein.

Ich kenne auch die andere Seite des Alleinunterhalters. Meine Ex war so ein sich zurücklehnendendes Exemplar. Was ich mir durch die aktuelle Regelung, und trotz Unterhaltszahlungen in den letzten vier Jahren leisten konnte, davon habe ich zu Ehezeiten nur geträumt.

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2015 12:07
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du kannst ja mal aufsplitten, was von den anfallenden Kosten du sowieso hättest und was gemeinsame Kosten sind.

Miete, Strom, Telefon - gemeinsam
Lebensmittel - gemeinsam
kfz-Steuer - gemeinsam
Haftpflicht
Hausrat
Rechtsschutz
Handy
Versicherung

und dann schauen wie das aufgeteilt ist.

Wobei ich sagen muss 400 € für Lebensmittel entsprechen 100 € pro Woche. Da dürfte nicht viel bei übrig bleiben oder?

Und die Frage ist ja auch, deine Freundin hätte zur Zeit noch Anspruch auf Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt von dir, wenn man mal die Kosten genau auflistet.
Wie hoch würde der Betreuungsunterhalt ausfallen?

Klar, Unterhaltsvorschuss sollte sie beim Jugendamt beantragen, am besten auch eine Beistandschaft einrichten. Dann ist das kein Thema zwischen den Eltern sondern nur zwischen Vater und Amt.
Im Vorfeld könnt ihr ihn ja auffordern, ab 01.07. zumindest den Betrag des Unterhaltsvorschusses zu überweisen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2015 12:20
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Wobei ich sagen muss 400 € für Lebensmittel entsprechen 100 € pro Woche. Da dürfte nicht viel bei übrig bleiben oder?

Hääääääähhhhh?!?!?
Den gleichen Betrag setzen wir auch für Lebenshaltung pro Monat und 4 Nasen ein, und das langt dicke.
I.d.R. bleiben sogar 20-50€ übrig, nen Draufleger haben wir nur selten.

Aber es muss ja auch nix übrig bleiben, wenn doch - gut -, wenn nicht - auch gut -!

Vor der Geburt der Kleinen waren von diesen 400€ regelmäßig 100€, wovon wir im letzten Jahr zum Teil unseren schicken Urlaub bezahlt haben.
Man muss halt einfach mal schauen, wofür man wieviel Geld ausgibt.

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2015 12:37
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

deswegen meinte ich ja, dass wenig übrig bleiben wird, woraus die Große noch gesponsort werden könnte.

Wir liegen aber auch ungefähr bei diesem Betrag, wobei bei uns Weizenmehlunverträglichkeit beachtet werden muss und viel Obst und Gemüse verzehrt wird. Rein für Obst und Gemüse gebe ich zwischen 20-40 Euro pro Woche aus, je nachdem was gekocht wird. Dann kommt noch das Dinkelmehl, Roggenbrot und weizenfreie Nudeln dazu, die im Regelfall das doppelte bis dreifache des normalen kosten.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2015 12:55
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Moin,

Bei uns ist es so geregelt, dass sie das Kindergeld, Betreuungsgeld oder wie das heißt, sowie einen festen Betrag von mir auf ihr Konto bekommt. Davon bestreitet sie den Alltag für sich und die Kinder, für mich, wenn ich dann auch Zuhause bin. Ich überweise dafür 500€, wobei wir einst ein Taschengeld zur freien Verfügung von 100€ vereinbarten. Das TG ist in der Überweisung von 500€ enthalten.

Dann rechnen wir doch mal zusammen: 150€ (Herdprämie) + 368€ (KG) + 100€ (Taschengeld)  = 618€
Du überweist 500€. Woher kommt die Differenz?

Wenn du Bewegung in die Sache bringen möchtest, würde ich als erstes die Sonderausgaben zurückfahren. Auf den Unterhaltsvorschuss wurde ja bereits hingewiesen.

Als zweiten Punkt würde ich vorschlagen, das Kind zukünftig (vielleicht wenn er 3 wird oder die Herdprämie wegfällt) zumindest halbtags in der Kita betreuen zu lassen.
Damit wäre der Weg dafür frei, dass sich deine Freundin ihr Taschengeld selbst verdient - was dann sukzessive ausgebaut werden sollte.

Wir liegen aber auch ungefähr bei diesem Betrag, wobei bei uns Weizenmehlunverträglichkeit beachtet werden muss und viel Obst und Gemüse verzehrt wird. Rein für Obst und Gemüse gebe ich zwischen 20-40 Euro pro Woche aus, je nachdem was gekocht wird. Dann kommt noch das Dinkelmehl, Roggenbrot und weizenfreie Nudeln dazu, die im Regelfall das doppelte bis dreifache des normalen kosten.

Nicht zu vergessen die Kosten für den Biervorrat ... wobei diese natürlich den dadurch eingesparten Mahlzeiten gegengerechnet werden müssen.  🙂

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2015 13:39
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@storm

Der Posten Alkohol ist bei uns vernachlässigenswert. Das muss sozusagen extra beantragt werden. In diesem Jahr haben wir, glaube ich genau 12 Flaschen Bier bisher getrunken. Und das bei drei volljährigen Haushaltsmitgliedern. Evtl. ist aber noch eine Flasch da, da müsste ich schauen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2015 13:42




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