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Vater zahlt keinen Unterhalt mehr

 
(@the-poooh)
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Hallo!

Wie ist folgender Sachverhalt geregelt  :erstaunt039::

Das Kind ist 12 in 2013 geworden und wohnt bei der Mutter.
Beim Vater wurde 2012 die Höhe der Unterhaltszahlungen geprüft und ein dynamischer Titel erstellt über den Mindestunterhalt.
Seit 01.07.2012 ist er arbeitslos.
Nun geht es ab 01.07.2013 ins Hartz IV.

Für Juni wurde kein Unterhalt gezahlt.

Was sollte die Mutter nun tun um die Ansprüche des Kindes einzufordern?  :phantom:

Danke für Eure kompetenten Antworten!!

The Poooh

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2013 16:39
(@habakuk)
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Den Titel vollstrecken lassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2013 18:56
(@der-trauernde)
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Hallo habakuk,

Den Titel vollstrecken lassen.

Sagen wir einfach mal der Mindestbedarf laut Düsseldorfer Tabelle für ein 12 Jähriges Kind liegt bei 334 Euro!
Der Hartz IV Regelsatz liegt bei 382 Euro pro Monat und um Hartz IV zu erhalten musst du schon dein eventuelles Vermögen bis zum Freibetrag verwertet haben!

Kind hat nach der Vollstreckung 334 Euro Unterhalt + 184 Euro Kindergeld, macht einfach mal 518 Euro im Monat und Papi hat noch 48 Euro im Monat zum leben!

Natürlich bekommt die Mutter keinen Unterhaltsvorschuss mehr, da das Kind ja schon 12 Jahre alt ist, aber eines sollte man nicht vergessen, ihr bleiben immer noch die 184 Euro Kindergeld. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, 1995 gab es nur 50 DM (ca. 25 Euro) Kindergeld und jetzt gibt es 184 Euro Kindergeld! Mein Sohn ist 1994 geboren, aber obwohl es nur umgerechnet ca. 25 Euro Kindergeld gab, ist er nicht verhungert. Das zum Thema „ Ich komme nicht klar, obwohl ich Kindergeld bekomme“

Menschen die schon am Boden liegen, tritt man nicht noch ins Gesicht!

Mit freundlichen Grüßen
Der Trauernde

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2013 21:09
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

schaut mal http://sozialberatung-kiel.de/tag/hartz-iv-unterhalt/ hier. Allerdings muss der Vater selbst tätig werden und einfach wird es auch nicht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2013 21:37
(@the-poooh)
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Hallo und Danke für die Antworten!

Die Mutter möchte vorerst nicht den Weg der Vollstreckung gehen, da sie um den Umgang bangt.

Der Junge soll weiterhin seinen Vater besuchen, und sie ist der Meinung dass der Vater nach einer Vollstreckung dann wohl kaum mehr den Umgang wahrnehmen wird.
War bisher immer schon schwierig - diverse Termine hat er in diesem Jahr schon gecancelt ohne sie Nachzuholen.
Bisher haben die Eltern den Umgang immer einvernehmlich vorab geplant.

Kann das JA helfen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.07.2013 13:47
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

die Mutter soll das Kind 50 % vom Vater betreuen lassen. Umgang und Kontakt scheint ja regelmäßig stattzufinden, zudem hat er Zeit dafür da er nicht mehr berufstätig ist. Es gibt dann keine Barunterhaltspflicht mehr.

Positiver Nebeneffekt: Die Mutter hat damit viel Zeit sich in einem Beruf selbst zu verwirklichen und Karriere zu machen ganz ohne Quoten. Sie ist so auch ein sehr gutes Vorbild für das Kind.

Das ganze ist eigentlich nur logisch, da Frauen ja schon seit Jahren die Bildungsgewinnerinnen sind und sich dass für die Volkswirtschaft endlich mal auszahlen muss.

Just simple.

Grüße,

Lullaby

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2013 13:58
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo Lullaby,

prinzipiell gebe ich dir zwar recht, aber hier triffst du wohl die Falsche. :exclam:

Wenn ich das richtig verstehe handelt es sich um eine Mutter, die versucht den Vater mehr ein zu binden, als dieser gewillt ist zu tun. Sie würde sogar auf Geld verzichten, nur dass dieser sein Kind weiter sehen kann. :thumbup:

Also bitte nicht einfach nur rumpöbeln.

Der Hinweis auf die Hartz IV Regln bezüglich Umgang hilft hier sicher eher weiter. Allerdings muss der Vater dazu auch den Ar... hoch kriegen.

Väter, denen das Kind nach getragen werden muss und dann noch nicht mal einen halbwegs gerechten Anteil am Finanzbedarf ihres Sprösslings tragen kann ich nämlich auch nicht leiden. Einfach den Unterhalt einstellen nach Arbeitslosigkeit ist sicher nicht die feine Art.

Grüßle

PvF

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2013 14:08
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Also bitte nicht einfach nur rumpöbeln.

Danke für den Hinweis. Ich geb ihn bei Gelegenheit weiter, wenn Frauen mal wieder 23 % weniger verdienen 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2013 14:51
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Liebe Leute,

ich weiß ja nicht, ob es am Wetter liegt oder ob eine allgemeine Urlaubsreife um sich greift, aber der Tonfall dieses Forums ist momentan etwas... geladen. Das ist mir in mehreren Threads aufgefallen.

Bitte vor jeder Antwort einmal tief durchatmen und zweimal nachlesen. Danke, Ihr schafft das!  🙂

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2013 15:02
(@the-poooh)
Zeigt sich öfters Registriert

@Lullaby:

Ich nehme an, die hast den Ironie-Button bei deinem Beitrag vergessen?

@alle
Der Vater ist nicht gewillt sein Kind 50% der Zeit zu betreuen. (Er hat eine neue Familie)
Scheinbar ist er auch nicht gewillt sich an seine selbst vorgeschlagenen Termine zu halten.

Tatsächlich würde die Mutter ihm sogar entgegenkommen, wenn er wenigstens mit ihr sprechen würde. Ein Erklärungsversuch hat nicht stattgefunden.
Nur eine Absage des nächsten Termins mit Hinweis auf die fehlenden finanziellen Mittel.
Übrigens per SMS an das Kind geschickt. Emails der Mutter werden nicht oder recht harsch beantwortet.

Nochmals: Kann das JA helfen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.07.2013 15:37




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich gehöre ja hier zu der Minderheit, die KU keineswegs für eine Selbstverständlichkeit, sondern für eine Kindesentzugsprämie halten.

Aber natürlich nur, wenn dem anderen die Betreuung auch wirklich verweigert wird.

So wie du es beschreibst, ist das hier aber nicht der Fall.

Den Unterhalt durchzusetzen gibt es ein reichhaltiges Repertoire, dessen Anwendung aber eigentlich nie als Beitrag zur dauerhaften Verbesserung der Beziehung eingesetzt werden kann.

Ob das JA helfen kann?
Jein.
Manchmal lassen sich Väter vom unwiderstehlichen Charme der JA-SBs beeindrucken aber wenn nicht hilft nur das Gericht.
Zumal das Kind schon 12 ist und deswegen auch keinen Unterhaltsvorschuss mehr kriegen kann.

Der Kampfeswille des JA erlahmt oftmals ein wenig, wenn es nicht mehr um das eigene Säckel geht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2013 15:48