Hallo Zusammen,
ich wollte gern wissen ob der Betreuungsunterhalt für meinen kleinen Sohn jährlich neu berechnet oder ob ein einmal durch ein Gericht festgelegter Betreuungsunterhalt immer für mehrere Jahre festgelegt wird. Da ich selbständig bin, kann mein Einkommen jährlich schwanken, daher kommt meine Frage.
Viele Grüße
Vater aus halle.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
midnightwish
Hallo VaH,
um bei Selbständigen die Einkommenschwankungen zu "ebnen" wird das Einkommen der letzten 3 jahre zur Berechnung herangezogen.
Neu berechnet wird nur dann ,wenn eine der beiden Parteien das möchte. Frühestens nach 2 jahren oder wenn glaubhaft gemacht werden kann, das sich das Einkommen um mehr als 10 % nach oben oder unten bewegt hat.
Gruß Tina
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
habakuk
Wobei da noch ein großes ABER fehlt: Beim Thema Einkommen gibt es im Unterhaltsrecht einen ehernen Grundsatz: "Aufwärts immer, abwärts nimmer".
Ein Unterhaltspflichtiger wird sich in allen Fällen sehr schwer tun wegen geringerem Einkommen den Unterhalt zu mindern.
Da finden sich immer Gründe warum die Einkommensreduzierung zumindest fahrlässig, wenn nicht vorsätzlich herbei geführt wurde.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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Meinen aufrichtigen Dank!
L3NNOX
Neu berechnet wird nur dann ,wenn eine der beiden Parteien das möchte. Frühestens nach 2 jahren oder wenn glaubhaft gemacht werden kann, das sich das Einkommen um mehr als 10 % nach oben oder unten bewegt hat.
Gruß Tina
Gelten diese 2 Jahre auch im Trennungsjahr? Oder wird da evtl. schon früher neuberechnet? Ab wann greift der nacheheliche Unterhalt, direkt nach der Scheidung? Kann man diesen Zeitpunkt also (indirekt) beeinflussen indem man die Scheidung nach hinten legt?
Gruß L3NNOX
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