Vaterschaftanerkenn...
 
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Vaterschaftanerkennung ist durch, was nun?

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(@herr-meier)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe vom Gericht das Ergebnis vom Vaterschaftstest bekommen und es ist unerwartet positiv. Nun weiß ich nicht was kommt. Ich weiß das die Mutter eine Beistandschaft hat. Bekomme ich da irgendwann Post? Was steht da drin? bzw was wollen die alles wissen? Die haben letztes Jahr im September schon alle Daten abfragen wollen bloß hab ich da nicht geantwortet. Muss ich nun rückwirkend was bezahlen? Ich habe ja nichts gespart...und bin jetzt schon pleite...

Ich hab schon ein bißchen Angst das ich die nächsten Jahre am Existenzminimum leben muss :exclam:

Danke euch schonmal im vorraus.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2012 00:58
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo HM,

wenn Deine Vaterschaft jetzt erst festgestellt wurde, wird Dein Unterhaltsbetrag fürs Kind anhand der Düsseldorfer Tabelle und Deines Einkommens ermittelt. Diesen Unterhalt musst Du rückwirkend ab Geburt bezahlen. Vorher konntest Du ja - mangels Vaterschaftsfeststellung - nicht belangt und in Verzug gesetzt werden.

Auch die Mutter hat theoretisch einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt, mindestens ab 6 Wochen vor der Geburt. Dies aber nur, wenn nach Zahlung des Kindesunterhalts überhaupt noch Spielraum bis zum Selbstbehalt ist.

Deine Schulden sind für die Unterhaltsberechnung nicht maßgeblich, nur Dein durchschnittliches Netto.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2012 01:30
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo Herr Meier,

ich habe vom Gericht das Ergebnis vom Vaterschaftstest bekommen und es ist unerwartet positiv. Nun weiß ich nicht was kommt.

Unerwartet? War nicht was?
Was kommt? Das heißt "Unterhaltspflicht".

Ich weiß das die Mutter eine Beistandschaft hat. Bekomme ich da irgendwann Post?

Auf jeden Fall.

Was steht da drin? bzw was wollen die alles wissen?

Dein durchschnittliches Monatseinkommen und die Daten, um das zu ermitteln.

Die haben letztes Jahr im September schon alle Daten abfragen wollen bloß hab ich da nicht geantwortet. Muss ich nun rückwirkend was bezahlen?

Da kannst du mal davon ausgehen. Denn die KM hat dich beim  JA als KV angegeben und die Beistandschaft beantragt.Die ist tätig geworden und hat dich mit der Aufforderung, zur Ermittlung der Höhe deiner UH-Pflicht dein Einkommen nachzuweisen um in Verzug gesetzt.

Es ist dein gutes Recht, die Vaterschaft anzuzweifeln, aber um die Möglichkeit, der Vater zu sein wusstest du. Insofern hält sich mein Verständnis und Mitgefühl in Grenzen für Äußerungen wie:

Ich habe ja nichts gespart...und bin jetzt schon pleite...

Du schuldest den Mindestunterhalt für das Kind und bist auch der KM gegenüber UH-pflichtig, und insofern ist deine Befürchtung durchaus berechtigt:

Ich hab schon ein bißchen Angst das ich die nächsten Jahre am Existenzminimum leben muss.

Am Ende geht es der KM und deinem Kind genauso...

Gruß und Kopfschüttel

E.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2012 01:37
(@herr-meier)
Schon was gesagt Registriert

und wann meint ihr kommt der erste brief zum ausfüllen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2012 10:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Any time from now.
Genauer ist das nicht vorhersagbar.
Aber wenn sie Geld wollen, geht das meistens recht fix.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2012 10:58
(@herr-meier)
Schon was gesagt Registriert

hmm naja mit glück sind es dann nur 50 euor die ich abdrücken muss meine neue familie muss ja auch ernährt werden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2012 13:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

hmm naja mit glück sind es dann nur 50 euor die ich abdrücken muss meine neue familie muss ja auch ernährt werden.

bei Unterhaltsberechnungen geht es nicht um Glück, sondern um (erzielbares) Einkommen. Die Kinder sind dabei absolut gleichrangig; egal, ob sie ehelich oder unehelich sind. Nur wenn nach dem bedienen der Unterhaltsansprüche der Kinder noch etwas übrig ist, kann eine Ehefrau unterhaltstechnisch berücksichtigt werden. Die Annahme, für ein uneheliches Kind müsste maximal das bezahlt werden, was nach dem Bedienen der Ansprüche der Familie und/oder am Ende des Monats noch übrig ist, ist jedenfalls ein Trugschluss.

Vielleicht stellst Du mal Deine Einkommenszahlen sowie Anzahl und Alter der sonstigen Unterhaltsberechtigten hier ein; dann können wir für Dich rechnen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2012 14:01
(@herr-meier)
Schon was gesagt Registriert

Netto 1700 Euro
arbeitsweg 30 km
Riester 80 Euro
+3400 Urlaubs/Weihnachtsgeld

1. Kind 2 J.
2. 9 Monate
Frau bekommt 700 EG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2012 15:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HM,

gob überschlagen bist Du damit (noch) in Einkommensgruppe 2 (1.501 bis 1.900 EUR p. Monat); das bedeutet Unterhalts-Zahlbeträge von 241 EUR pro Kind und Monat, von denen einer in Deinem Haushalt bleibt. Mit einiger Sicherheit kommen auch noch Forderungen nach Betreuungsunterhalt für die Mutter bis zum 3. Lebensjahr des Kindes; dann geht zusätzlich die Differenz bis zum Selbstbehalt von 1.050 EUR ab.

Sicher ist: Mit 50 EUR wird es nicht getan sein...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2012 15:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

da beide Kinder und beide Mütter unterhaltsberechtigt sind, dürften 2 Stufen Abschläge vorgenommen werden. Bei 1983 (inkl. Weihnachtsgeld) entsprechen 2 Stufen Abschlag Stufe 1 der DDT, das heißt für beide Kinder 225 Euro. 1983 - 450 Euro = 1.533 Euro Rest.

Der Selbstbehalt für Dich gegenüber den Frauen beträgt 1.050 Eur, es verbleiben also 483 Euro für den Betreuungsunterhalt. Der wird - je nach Anspruch der Frauen gequotelt. Da Deine Ex aber wohl kein Elterngeld mehr bekommt, steht ihr vermutlich ein größerer Anteil zu.

Rechne also damit, dass Du zwischen 225 und 500 Euro an Ex und Kind1 zahlen musst.

LG LBM

Edit: Fehlerteufel....

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2012 16:31




 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

bei vier Unterhaltspflichtigen (2 Kinder, 2 Mütter) wird´s auf den KU-Mindestunterhalt von 225 € (Stufe 1) hinauslaufen.
Die Kinder gehen vor, der Rest bis auf 1050 € Selbstbehalt wird auf die Mamas verteilt, wobei Du mit einer doch
zusammen bist, oder?

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2012 16:34
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo,
so ganz klar scheint mir das noch nicht. Das Kind, für das die Vaterschaft festgestelltr wurde, scheint doch das 9 Monate alte zu sein, oder? Die "neue Familie", von der der TS schreibt, wäre dann die mit dem Zweijährigen. Wäre zu fragen, ob der TS hier auch der leibliche Vater ist, oder ob evtl. hier gar keine UH-Pflicht besteht.

Gruß
E.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2012 18:40
(@herr-meier)
Schon was gesagt Registriert

Mit der Mutter des 9 Monate Babys bin ich zusammen und mit der Vaterschaftsfeststellung betrifft die 2 Jährige...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2012 20:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HM,

dann rechne zunächst mal ungefähr so wie von @ Mux hier beschrieben:

bei vier Unterhaltspflichtigen (2 Kinder, 2 Mütter) wird´s auf den KU-Mindestunterhalt von 225 € (Stufe 1) hinauslaufen.
Die Kinder gehen vor, der Rest bis auf 1050 € Selbstbehalt wird auf die Mamas verteilt

wobei es zusätzlich passieren kann, dass die Mutter des mittlerweile 2-jährigen Kindes oder die ARGE in Vertretung nachträglich Betreuungsunterhalt für die Mutter einfordert; auch das Jugendamt kann die Erstattung des in zwei Jahren vorgeschossenen Unterhalts verlangen (ggf. in Ratenzahlung). Davor schützt der Selbstbehalt dann nicht mehr unbedingt; Du warst seit Deiner Kenntnis über eine möglichen Vaterschaft ja nicht gehindert, Reserven zu bilden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2012 21:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Du warst seit Deiner Kenntnis über eine möglichen Vaterschaft ja nicht gehindert, Reserven zu bilden.

Die Antragstellerin war aber auch nicht daran gehindert, es zu fordern.
Insofern sehe ich da keine rückwirkende Forderung.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2012 22:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moon Beppo,

Moin.Die Antragstellerin war aber auch nicht daran gehindert, es zu fordern.
Insofern sehe ich da keine rückwirkende Forderung.

die Vaterschaft wurde ja erst vor kurzem gerichtlich festgestellt; die Umstände für das lange Verfahren kennen wir nicht. Auf jeden Fall gab es bis dahin keine Basis für Unterhaltsforderungen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2012 22:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja aber die Gründe dafür hat nicht der TO zu vertreten, wenn ich es richtig verstanden habe.
Die Mutter hat bewusst drauf verzichtet, obwohl sie wusste, wie er zu erreichen war.

Da kommt aus meiner Sicht erst die Inverzugsetzung.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2012 22:34
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo,

Ja aber die Gründe dafür hat nicht der TO zu vertreten, wenn ich es richtig verstanden habe.
Die Mutter hat bewusst drauf verzichtet, obwohl sie wusste, wie er zu erreichen war.

Woraus schließt du das denn? Die Darstellungen des TO sind doch derart ungenau und ungefähr, dass man solche Schlussfolgerungen wie deine zwar phantasieren aber doch nicht einmal ungefähr ableiten kann (geschweige denn schlüssig oder gar zwingend).

Gruß
E.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2012 23:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du hast recht, ich war da gerade gedanklich auf einem anderen Gleis.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2012 23:23
(@herr-meier)
Schon was gesagt Registriert

ich versuch mal das genauer zu erklären.

Die Kindesmutter schrieb mich bei Geburt das ich bitte die Vaterschaft anerkennen soll. Ich hab dies verweigert und auf einen Test bestanden, den haben wir privat gemacht und war positiv.

Da waren schon vier monate um.

Dann habe ich zu ihr gesagt das ich die anerkennung unterschreibe, bin aber nicht zum amt...dann hat sie nach knapp über ein Jahr beim JA eine Besistandschaft errichtet und ich wurde aufgefordert die anerkennung zu unterschreiben und mein Einkommen offen zu legen...ich habe beim JA die Vaterschaft abgestritten und so kam es zum gerichtstermin... Ich weiß war blöd aber ich weiß nicht wie das halt bezahlen soll und dann noch jahrelang...

Deswegen die zwei Jahre....

Mir wurde gesagt vom JA das ich rückwirkend bis zur Geburt zahlen muss, ein Anwalt wo ich einmal was meinte erst ab September wo das JA meine Daten abgefragt hat..

Nun weiß ich nicht ich  habe viele schulden und wenn ich da noch rückwirkend zahlen soll wie soll das gehen zusätzlich zum laufenden Unterhalt?

Naja vielen Dank erstmal für die bisherigen Antworten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2012 23:29




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