Ich fass es nicht!
E.
ich habe vom Gericht das Ergebnis vom Vaterschaftstest bekommen und es ist unerwartet positiv.
vs
Die Kindesmutter schrieb mich bei Geburt das ich bitte die Vaterschaft anerkennen soll. Ich hab dies verweigert und auf einen Test bestanden, den haben wir privat gemacht und war positiv.
Ganz ehrlich? willst du uns hier genauso hinhalten wie die KM? 😡
Gehe mal davon aus, dass Du rückwirkend zahlen musst. Und ich mal ehrlich von mir: das Kind ist von Dir, das wusstest Du schon relativ kurz nach der Geburt und deshalb ist es mindestens moralisch Deine Pflicht von Anfang zu bezahlen!
Gruss, Toto
Moin,
deshalb ist es mindestens moralisch Deine Pflicht von Anfang zu bezahlen!
moralische Pflichten wird niemand beurteilen. Aber sehr wohl den Umstand, dass man keinen "Unterhaltsrabatt" dafür bekommt, dass man eine Vaterschaftsanerkennung so lange wie möglich verzögert hat.
Wie ich schon schrieb, kann man sich in solchen Fällen bei aufgelaufenen Unterhaltsschulden auch nicht auf den Selbstbehalt berufen; der TO war ja - gerade in Kenntnis des Ergebnisses des privaten VS-Tests - nicht daran gehindert, mindestens Rücklagen zu bilden. Stattdessen mit einer anderen Frau noch ein weiteres Kind auf Kiel zu legen, ist so gesehen recht "sportlich", aber kein Grund, sich über die Gesetzeslage oder "ein Leben am Existenzminimum" zu beschweren.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
also das ich überrascht war nach dem gerichtlichen test liegt einfach daran das ich den privaten test nicht trauen meinen auch meine eltern....
naja nun hab die mutter meines babys geheiratet und dachte mit neuen kind und frau kann ich ja nichts bezahlen, jetzt sagte ein bekannter
das es für sogar ein nachteil ist wegen steuerklasse 3 aber meine frau arbeitet ja nicht im moment und ich kann ja dann die rückstände doch sicherlich in raten abzahlen oder wie?
meine ex jammert immer das ihr das geld fehlt, arbeitet wieder vollzeit und bekommt keine sozialleistungen....sie meint das ich die schulden auf einen schlag zahlen soll bloß wovon
Hi,
also gerade frage ich mich, ob Du "echt" bist. Es ist jedenfalls schon mal recht naiv, sich in Zeiten von Internet und Co. allein auf die Aussage eines Bekannten zu verlassen. Die Konsultation eines Anwalts wäre jedenfalls die deutlich cleverere Idee gewesen, wenn vielleicht auch die Eingabe des Wortes KINDESUNTERHALT bei Tante Google sicher auch geholfen hätte.
Fakt ist: Heirat und weiteres Kind waren finanziell betrachtet eine ziemlich blöde Idee!
Alle minderjährigen Kinder sind gleichberechtigt in der Unterhaltsrangfolge. Erst wenn deren Ansprüche befriedigt sind, werden die Mütter berücksichtigt und zwar bis zum 3. LJ des jeweiligen Kindes BEIDE. Deine Ex müsste überhaupt nicht arbeiten und könnte sich bis an Deine Leistungsgrenzen voll auf Dich verlassen. Oder sie ginge arbeiten und Du müsstest den Minderverdienst, den sie wegen eines Kleinkindes hat, ausgleichen.
Und ja, die Steuerklasse 3 wird auch zugunsten Deines ältesten Kindes berücksichtigt, Kinder profitieren immer vom günstigsten Netto. Nur bei der Berechnung des Unterhalts für die Mütter darf der Splittingvorteil nur der Ehefrau zukommen.
Wenn Du einen positiven Vaterschaftstest hattest und bei der Probenentnahme und Fertigstellung zum Verschicken anwesend warst, frage ich mich wirklich, wie naiv man sein kann, den Test anzuzweifeln?`Zumindest, dass Du nicht mal Rücklagen gebildet hast, erschließt sich mir nicht. Irgendwann musst Du doch mal auf die Idee gekommen sein, Dich nach der gültigen Rechtslage zu erkundigen, statt auf Bauchgefühl und Hörensagen im Bekanntenkreis zu hören?
Und was meinste denn, wer "einfach so" in die Welt gesetzte Kinder finanziert?
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Und ja, die Steuerklasse 3 wird auch zugunsten Deines ältesten Kindes berücksichtigt, Kinder profitieren immer vom günstigsten Netto. Nur bei der Berechnung des Unterhalts für die Mütter darf der Splittingvorteil nur der Ehefrau zukommen.
Nein, das stimmt so seit 2008 auch nicht mehr so uneinengeschränkt.
Nachdem Mütter in den 2. Rang abgerutscht sind, gab es schon Urteile, dass ihnen, wenn ihnen schon kein BU zufließt, zumindest der Splittingvorteil erhalten bleiben muss.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
nein ich bin echt!
und zu meinen naiven verhalten...tja meine eltern haben stress gemacht war mit dem ganzen nicht einverstanden...
und ich habe eben den kopf in den sand gesteckt...von meinen bekannten hatte ich auch mal die Info das ich wenn ich KU zahle, das von der steuer absetzen kann das hilft mir gedanklich schonmal...
Fakt ist: Heirat und weiteres Kind waren finanziell betrachtet eine ziemlich blöde Idee!
ich habe in einem ähnlich gelagerten Fall angesichts einer drohenden KU-Pflicht schon den ernstgemeinten Tipp gehört, man(n) solle sich einfach schnell noch ein Auto auf Kredit kaufen, um die eigene Leistungsfähigkeit für KU zu beseitigen.
Ob Tippgeber und -nehmer noch miteinander befreundet sind, weiss ich allerdings nicht...
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von meinen bekannten hatte ich auch mal die Info das ich wenn ich KU zahle, das von der steuer absetzen kann das hilft mir gedanklich schonmal...
Das ist auch falsch!
KU ist nicht steuerlich absetzbar.
BU, unter gewissen Voraussetzungen schon.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
und zu meinen naiven verhalten...tja meine eltern haben stress gemacht war mit dem ganzen nicht einverstanden...
für Naivität gibt es keine Gummipunkte und keinen Unterhalts-Rabatt. Aber vielleicht einen internen Familienkredit von den Eltern?
von meinen bekannten hatte ich auch mal die Info das ich wenn ich KU zahle, das von der steuer absetzen kann das hilft mir gedanklich schonmal...
auch diese Information ist Unsinn. Kindesunterhalt ist nicht steuerlich absetzbar. Ansonsten müssten ja auch alle Eltern aus "normalen" Familien ihre Kinder steuerlich absetzen können.
Du kannst das halbe Kindergeld bei Deinen Unterhaltszahlungen abziehen; das ist in den genannten Zahlbeträgen aber bereits berücksichtigt.
Grüssles
Martin
PS: Noch ein Tipp: Unterhalte Dich mit Deinen Bekannten über das Wetter oder über Fussball, aber für familienrechtliche Fragen solltest Du besser mal einen Anwalt aufsuchen; der kennt sich nämlich mit sowas aus.
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Hi,
ich weiß ja nicht wovon dein Bekannter Ahnung hat, von Familien- und Unterhaltsrecht jedenfalls nicht.
von meinen bekannten hatte ich auch mal die Info das ich wenn ich KU zahle, das von der steuer absetzen kann das hilft mir gedanklich schonmal..
Denn das stimmt definitiv nicht.
Oder darfst du die Kosten deines bei dir lebenden Kindes auch steuerlich absetzen? Nein. Wenn das bei Kinder, die nicht mit dem zahlenden Elternteil zusammenleben ginge, gäbe es, zumindest auf dem Papier, wohl ein paar Hundertausend Trennungkinder mehr.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
Nachdem Mütter in den 2. Rang abgerutscht sind, gab es schon Urteile, dass ihnen, wenn ihnen schon kein BU zufließt, zumindest der Splittingvorteil erhalten bleiben muss.
der BGH ist da auch für Fälle nach 2008 leider recht eindeutig, auch wenn wohl einige OLGs zwischenzeitlich mal versuchten, aus der Reihe zu tanzen. Begründet wird das jetzt mit der neuen gesetzlichen Rangfolge in Verbindung mit Teilhabe des Kindes an den aktuellen Lebensverhältnissen. Der Splittingvorteil ist nach einer fiktiven Einzelveranlagung zwischen den Ehegatten auzuteilen und der Anteil dem verfügbaren Einkommen ohne wenn und aber zuzuschlagen. Wenn der Ehepartner nichts verdient, muss man also mit Steuerklasse III rechnen.
Gruss von der Insel
ich habe in einem ähnlich gelagerten Fall angesichts einer drohenden KU-Pflicht schon den ernstgemeinten Tipp gehört, man(n) solle sich einfach schnell noch ein Auto auf Kredit kaufen, um die eigene Leistungsfähigkeit für KU zu beseitigen.
Ob Tippgeber und -nehmer noch miteinander befreundet sind, weiss ich allerdings nicht...
den tipp hab ich auch gekommen, hab mir deswegen noch ein neues auto geholt heißt das jetzt das wird nicht mit angerechnet? ich mein wir müssen ja auch leben und die Mutter verdient ja selber genug...
ich zahle nun 350 Euro im monat schulden ab und ich wüßte nicht wovon ich da noch 300 euro unterhalt zahlen soll..
ich bin auch letztes jahr im oktober weiter weg gezogen habe ja nun auch eine höhere Kilometerpauschale und so...und hier vom dorf kann ich nicht bus fahren...
Also bisher ist mir noch nichts aufgefallen, was du nicht falsch gemacht hast.
Das Familienrecht ist wirklich voll von Fallgruben aber du hast dir selbst noch ein paar dazu gebuddelt, weil die anderen anscheinend nicht genügt haben. :knockout:
Das Auto darfst du auch von deinem SB von 1.050,- bezahlen und wenn die Gegenseite vorträgt, dass du freiwillig von deinem Arbeitsplatz weggezogen bist, können dir auch die Fahrtkosten auf das Maß vor dem Umzug gekürzt werden.
Oder sogar ganz gestrichen, wenn du da noch den Bus oder ein Fahrrad hättest nehmen können.
Und deine Schulden für das neue Auto werden vor Gericht bestenfalls ein schadenfrohes Grinsen verursachen.
Was sagt denn dein Baby dazu, dass du ihm kein Alete und keine Pampers kaufen kannst, weil du ein neues Auto gekauft hast?
Ich denke, du solltest dir dringend einen neuen Beraterstab suchen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
Ich denke, du solltest dir dringend einen neuen Beraterstab suchen.
Und ich denke, (den Verdacht hatte ich von Anfang an) spätestens nach dem letzten Post des TS, dass dieser "Herr Meier" ein Fake ist.
Gruß
E.
Kann sein.
Kann aber auch nicht sein.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Kann sein.
Kann aber auch nicht sein.
Tendiere zu ersterem. Was sollte ein Mann, der so gegen ein von ihm gezeugtes Kind eingestellt ist, hier suchen?
Bei einer Aussage wie z.B., dass man sich extra ein neues Auto "holt", damit man für das eigene Kind weniger zahlen muss, rollen sich mir die Fußnägel hoch 🙁
Ja, da ist sicher was dran.
Ich bin ja kein erwiesener Freund der bedingungslosen und alleinigen Barunterhaltspflicht für Väter, sondern verfechte die Meinung, dass auch geschiedene Eltern in gleicher Weise für Betreuung und Bezahlung ihrer Kinder verantwortlich sind, nur wenn sich ein Elternteil seinen Pflichten in beider Hinsicht so deutlich verweigert wie hier, habe ich dafür auch wenig Verständnis.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
ganz ehrlich: Wer sich ungeprüft auf solche Stammtisch-"Tipps" verlässt wie
den tipp hab ich auch gekommen, hab mir deswegen noch ein neues auto geholt heißt das jetzt das wird nicht mit angerechnet? ich mein wir müssen ja auch leben und die Mutter verdient ja selber genug...
ist selbst schuld. Mal abgesehen davon, dass Dummheit nicht vor Strafe schützt: Man wird ja auch seine Steuerpflicht nicht dadurch los, dass einem jemand erzählt hat, man könne Lebenshaltungskosten wie Miete, Auto, Ernährung und Bekleidung von der Steuer absetzen, wenn man nur ordentlich konsumiere und Belege sammle.
Wenn der TO kein Troll ist, sondern tatsächlich glaubte, er könne mit neuem Auto, neuer Frau und neuem Kind die drohende Unterhaltspflicht für ein weiteres Kind loswerden, ist ihm nicht zu helfen; dann lebt er schlicht über seine Verhältnisse. Die vorhersehbaren Folgen sind: Neues Auto wieder verkaufen, Muddi zum Arbeiten schicken und Selbstbehalt vergessen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Guten Morgen zusammen,
ja ich weiß das ich bescheuert war mich nicht richtig zu informieren. Der Knackpunkt ist wohl das ich mich damit auch nicht richtig befassen wollte. Ich mein mindestens 18 Jahre finazielle Sorgen...
Mein Ex spricht nicht mehr mit mir und meine Frau weiß das alles nicht so genau, ich hoffe es kommt bei ihr nicht so raus....Ich kann jetzt nur Schadensbegrenzung versuchen...und abwarten.
Für mein Baby ist gesorgt die eltern meiner Frau steuern viel bei. Wie ist das denn jetzt genau mit der Berechnung? Die letzten 12 Monate werden genommen richtig? Ich habe aber letztes Jahr eine Sonderzahlung erhalten wird die auch mit in die Berechnung genommen?
Meine Frau fängt bald wieder an zu arbeiten wenn wir dann wieder die Steuerklassen 4/4 nehmen kann ich den Unterhalt wieder neu ausrechnen lassen? Weil ich dann ja weniger Netto habe?