Vaterschaftanerkenn...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Vaterschaftanerkennung ist durch, was nun?

Seite 3 / 3
 
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo.

und meine Frau weiß das  alles nicht so genau, ich hoffe es kommt bei ihr nicht so raus....Ich kann jetzt nur Schadensbegrenzung versuchen...und abwarten.

Was bedeutet das? Deiner Frau ggü. solltest du ehrlich sein und ihr sehr deutlich sagen, das du ein bereits 2 jähriges Kind hast und ihr die nächsten Jahre finanziell 225 - 344 € weniger haben werdet. Sollte sie nichts von dem Kind wissen bzw. noch immer denken ,du wärst nicht der Vater könntge sie sehr sauer reagieren, wenn sie es irgendwann doch noch erfährt. Und wahrscheinlich darst du dann für 2 Kinder zahlen und lebst mit keine mmehr zusammen. Sein gemeinsames Leben auf Lügen oder Halbwahrheiten aufzubauen ikst eine schlechte Idee.

Meine Frau fängt bald wieder an zu arbeiten wenn wir dann wieder die Steuerklassen 4/4 nehmen kann ich den Unterhalt wieder neu ausrechnen lassen? Weil ich dann ja weniger Netto habe?

Ebenfalls eine schlechte Idee. Ihr könnt das zwar so machen, allerdings wird dir für den KU das günstiger Netto zur Berechnung herangezogen. Für KU mußt du Steuervorteile nutzen. Tust du es nicht freiwillig, wird haltr einfach so gerechnet als ob du es würdest. Die SOnderzahlung kann evtl. auf 3 Jahre gestreckt werden und würde dein ber. Netto erhöhen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2012 08:59
(@xoprano)
Schon was gesagt Registriert

Ganz ehrlich:

Da bekommt man doch Wut wenn man das hier liest...

Wenn du einen privaten Test nicht traust...wieso machst du ihn überhaupt. Du willst das Kind nicht und du willst auch keinen Cent dafür bezahlen. Extra mit Auto verschulden...heiraten etc nur um am Unterhalt vorbei zu kommen.

Wahnsinns Einstellung...Daran krankt Deutschland. Setz dich erstmal zu Hause hin und überlege noch einmal was dein Leben ausmacht und ob du wirklich so ein Mensch/Vater sein willst...

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2012 11:08
(@herr-meier)
Schon was gesagt Registriert

@midnightwish

Meine Frau konnte ja nur das glaube was ich ihr erzählt habe das ich denke ex hatte so einige kerle...und das die chance das ich es bin gering ist und es halt nur geld will...ihr kennt sie ja nicht

@ Xoprano
Den privaten Test hat ja ex dann vorgeschlagen weil ich von anfang an gezweifelt habe, ich habe ihn dann erstmal gemacht um ruhe zu haben.
Ich weiß es ist blöd gelaufen. Dann kommt sie noch mit anwalt zum gericht und ich bekomme keine Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit das ist ja auch schon Strafe genug....

Naja seit Test sind schon 5 Monate vergangen und ich habe noch keine Post wegen Unterhalt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2012 21:27
(@herr-meier)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich wieder...und bitte nicht wieder gleich auf mich rauf hauen.

Also ich habe noch keine Post von JA, dafür aber von einem Anwalt. Ich solle endlich nach dem schriftlichen Verfahren zustimmen oder eben ablehnen damit es noch mal zur mündlichen Verkündung kommt. Ähh was passiert wenn ich weiter nicht reagiere? Ich hatte zwei Briefe vom Gericht und nicht geantwortet da standen aber auch keine Drohungen....

Frage 2 Ich werde dann ja UH Schulden haben was genau muss ich den rückwirkend zahlen nur den UHV oder auch die Differenz zu demwas ich hätte zahlen können an exelchen...?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2012 08:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen,

Frage 2 Ich werde dann ja UH Schulden haben was genau muss ich den rückwirkend zahlen nur den UHV oder auch die Differenz zu demwas ich hätte zahlen können an exelchen...?

Rückwirkend ab Geburt das was du deinem Einkommen nach hättest zahlen können. UHV an das JA, dieDifferenz an die KM.

Ich solle endlich nach dem schriftlichen Verfahren zustimmen oder eben ablehnen damit es noch mal zur mündlichen Verkündung kommt. Ähh was passiert wenn ich weiter nicht reagiere?

Die Vogel-Strauß-Taktik wird früher oder später zu einem Versäumnisurteil führen. Das bedeutet das ein RIchter genau dasausurteilt, was die Gegenseite beantragt, da du dich ja nicht äußerst.

Und wenn diese statt evtl. korrekten 225 € KU mal eben 500 € KU fordert, wird der Richter eben diese 500 € festschreiben.

Ich habe keine Ahnung was du mit dieser Verzögerung oder Totstellung bewirken willst, außer im Endeffekt dir zuschaden. Aber das ist ja deine Sache. Ungeschehen oder in Luft auflösen wird sich dadurchwederdasKind noch deine Unterhaltspflicht.

Und gleich noch vorsorglich der Hinweis. Reagierst du dann auchauf ein Urteil nicht und verweigerst deine KU-Zahlungen, dann wirst du wahrscheinlich rechtschnell die Bekannstschaft mit einem netten GV machen, der den KU eben pfänden wird, evtl. auch über eine Kontenpfändung oder direkt bei deinem Arbeitgeber den KU vondeinem Gehalt abzweigen lassen wird. Im schlimmsten Fall gibt es zu dem dann noch eine Anzeigewegen Unterhaltspflichtverletzung.

Weiß denn deine Frau inzwischen vollumfänglich Bescheid oderwird sie aus allen Wolken fallen, wenn der nette Herr irgendwann vor eurer Tür steht?

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2012 09:20
(@herr-meier)
Schon was gesagt Registriert

Meine Frau weiß noch nichts... ;(ich denke sie wird sauer sein aber sich nicht trennen. Ich habe ihr ja erzählt wie meine Ex ist...und sie selber hat sie ja 2 mal gesehen...

Naja zu dem schriftlichen Verfahren da geht es noch um die Anerkennung nicht um denn Unterhalt. Solange das "Urteil" dazu nicht erledigt ist darf/kann mich das JA ja nicht mal auffordern die Einkommensverhältnisse offen zu legen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2012 09:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ach so.

Na dann ergeht eben in Sachen Vaterschaftsanerkennung ein solches Versäumnisurteil. Früher oderspäter wirst du der rechtliche Vater des Kindes und dann passiert oben dargestelltes.

Meine Frau weiß noch nichts... ;(ich denke sie wird sauer sein aber sich nicht trennen. Ich habe ihr ja erzählt wie meine Ex ist...und sie selber hat sie ja 2 mal gesehen...

Naja, das sie deine Ex kennt, ist die eien Sache. Ich an ihrer Stelle wäre mehr als enttäuscht von einem Mann der mich zum einen belügt und zumanderen alles erdenklich tut bzw. nichttut, um ein erwiesenermaßen von ihm stammendes Kind nicht anzuerkennen und keine Verantwortung übernehmen will. Ich persönlichwürde mit so einer Aorte vonMann nicht unbedingt zusammenlebenwollen, aber vielleicht siehtsiedasja anders.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2012 10:00
(@Inselreif)

Hi,

Frage 2 Ich werde dann ja UH Schulden haben was genau muss ich den rückwirkend zahlen nur den UHV oder auch die Differenz zu demwas ich hätte zahlen können an exelchen...?

und gleich noch zur Warnung: sollte dann, ganz plötzlich und unerwartet, kein Geld mehr vorhanden sein, weil man ja so überhaupt nicht mit dieser Vaterschaft rechnen konnte, haben wir hier mal einen wirklich berechtigten Fall des § 170 StGB.
Die Vaterschaft ist lange und hinreichend sicher bekannt, da gibt es kein Rausreden.

Die Sache jetzt zu verschleppen, macht es noch deutlich teurer.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2012 10:29
(@herr-meier)
Schon was gesagt Registriert

Ach so.

Na dann ergeht eben in Sachen Vaterschaftsanerkennung ein solches Versäumnisurteil. Früher oderspäter wirst du der rechtliche Vater des Kindes und dann passiert oben dargestelltes.

Naja, das sie deine Ex kennt, ist die eien Sache. Ich an ihrer Stelle wäre mehr als enttäuscht von einem Mann der mich zum einen belügt und zumanderen alles erdenklich tut bzw. nichttut, um ein erwiesenermaßen von ihm stammendes Kind nicht anzuerkennen und keine Verantwortung übernehmen will. Ich persönlichwürde mit so einer Aorte vonMann nicht unbedingt zusammenlebenwollen, aber vielleicht siehtsiedasja anders.

Gruß Tina

Sooo ich habe Post bekommen, das Urteil ist Rechtskräftig. Komisch ich hatte mich nicht zum schriftichen Verfahren geäussert :thumbdown:. Nun werd ich heute abend mit meiner Frau reden müssen... :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2012 19:38
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Herr M.,

Nun werd ich heute abend mit meiner Frau reden müssen

Und hier sieht man auch wieder einen großen Unterschied zum "Vatersein" - Deine Frau könnte heute Abend ihre Sachen packen und (verständlicherweise) gehen - Vater bleibst Du aber ein Leben lang. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2012 19:50




(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Herr Meier,

Sooo ich habe Post bekommen, das Urteil ist Rechtskräftig. Komisch ich hatte mich nicht zum schriftichen Verfahren geäussert :thumbdown:.

Komisch, auf die Folgen Deiner "Vogel-Strauß-Taktik" hat Dich midnightwish in # 46 hingewiesen. Liest Du die Ratschläge, die Du hier bekommst auch?

Gruß
Sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2012 10:37
Seite 3 / 3