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Vaterschaftsanfechtung, Unterhaltstitel zurück

 
(@jipjap)
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Hallo liebe Community,

ich stehe vor einem Problem das meinen Unterhaltstitel angeht. Hoffentlich poste ich das hier richtig. ^^ 

Es kam vor kurzem heraus das mein Kind gar nicht mein Kind ist. Daher läuft im Moment auch die Vaterschaftsanfechtung.
Nun habe ich von der KM über meinen Anwalt den von mir abgeschlossenen Titel herausgefordert nur weigert sie sich ihn mit auszuhändigen. (Das Verfahren läuft auch noch)
Sie verweißt darauf das ich keinen Anspruch darauf habe.

Nun bin ich unschlüssig wie ich weiter verfahren soll. Ist es ihr überhaupt möglich diesen Titel weiter zu beanspruchen oder zu verwenden wenn das Verfahren für mich positiv abgeschlossen ist? Der positive Test des richtigen KV liegt vor.

Ich persönlich fühle mich recht unwohl wenn ich weiß das da noch ein Titel mit meinem Namen darauf herumschwirrt.

Lg Jipjap

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2016 18:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Der Titel gilt und aus ihm kann vollstreckt werden. Deshalb ist es richtig, dass Du die Herausgabe verlangst. Solange die Vaterschaftsanfechtung nicht abgeschlossen ist bist Du aber der rechtliche Vater und der rechtliche Vater ist verpflichtet zu zahlen.
Sollte der Titel nicht herausgegeben werden, musst darauf klagen.

Die KM kann erst wenn die Vaterschaft durch den Kindsvater anerkannt ist von diesem Unterhalt fordern. Bis dahin ist sie rechtlich daran gehindert. In diesem Fall kann aber auch rückwirkend Unterhalt  vom (echten) KV für das Kind gefordert werden.

Du hast ein Recht auf Schadensersatz gegenüber dem (echten) Kindsvater (§ 1607 Abs. 3 S. 2 BGB) dazu muss er aber der gesetzliche Vater sein (§ 1600d Abs.4 BGB) und das ist er erst nach Abschluss des Verfahrens. Von der KM kannst Du keinen Schadensersatz fordern.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2016 19:49
(@jipjap)
Schon was gesagt Registriert

Lieben Dank für die schnelle Antwort 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2016 12:13