Hallo liebe Leute,
ich habe vor ein paar Tagen einen Brief vom Jugendamt erhalten bzgl. der erneuten Berechnung des Unterhalts.
In diesem Brief befand sich ein Fragebogen zum Verdienst der letzten zwölf Monate. Diesen habe ich an meinen Arbeitgeber weitergeleitet mit der Bitte ihn auszufüllen.
Heute hat mich der zuständige Bearbeiter angerufen um mir mitzuteilen, dass er diesen noch nicht ausfüllen kann bzw. will, da die anerkannten Vorzeiten und die daraus resultierenden Erfahrungsstufen noch nicht feststehen. Sollten Zeiten anerkannt werden, könnte es zu einer Nachberechnung kommen.
Nun ist meine Frage, welche Werte sind entscheidend für die Berechnung des Unterhalts. Was ich tatsächlich verdient habe oder was ich verdient hätte, also inkl. der Nachberechnung? Problem ist auch ich weiß nicht wie lange es noch dauert bis die Prüfung durch ist.
Kann ich auch einfach die letzten Lohnscheine inkl. Kontoauszug kopieren und zum Jugendamt schicken (sind nicht viele, da es nur neue Lohnscheine gibt wenn Änderungen erfolgen).
Zuständig ist OLG Berlin.
Und ab wann muss ich den höheren Unterhalt zahlen (dazu wird es definitiv kommen)? Aktuell gibt es noch einen festen Titel.
Vielen Dank für eure Mühen
Hallo,
im Prinzip berechnet sich der Unterhalt gemäß dem tatsächlichen Einkommen.
Da aber niemand das jeden Monat aktuell ausrechnen will wird der Berechnung das Einkommen der letzten 12 Monate zugrunde gelegt. D.h. Du kannst einfach die letzten 12 Lohnscheine plus letzten vorliegenden Steuerbescheid an das JA schicken.
Letzlich erfolgt die Unterhaltszahlung in gewissen Einkommensstufen und u.U. ändert sich da sowieso nichts bzw. wenn sich etwas ändert, dann auch nur eine Stufe und das ist nicht so viel.
VG Susi
Vielen Dank für die Antwort,
dann werde ich das so machen und schauen was als Antwort kommt.
MfG
Ethelidor
Hallo Ethelidor,
eine Ergänzung:
ich habe vor ein paar Tagen einen Brief vom Jugendamt erhalten bzgl. der erneuten Berechnung des Unterhalts.
In diesem Brief befand sich ein Fragebogen zum Verdienst der letzten zwölf Monate. Diesen habe ich an meinen Arbeitgeber weitergeleitet mit der Bitte ihn auszufüllen.
Auch wenn du zur Auskunft verpflichtet bist (z.B. weil die letzte Auskunft schon länger als zwei Jahre her ist), bist du nicht verpflichtet, diese Auskunft auf einem Vordruck des Jugendamtes zu erteilen. So gesehen hättest du diesen Fragebogen besser dem Altpapier als deinem Arbeitgeber übergeben sollen. Unter anderem deshalb, weil in den JA-Fragebögen gerne mal Daten abgefragt werden, für die gar keine Auskunftspflicht besteht (z.B. Angaben zur Höhe des Vermögens - auskunftspflichtig bist du aber i.d.R. nur zu den Einkünften aus diesem Vermögen, z.B. Zinserträge).
Du kannst also auch eine übersichtliche Tabelle mit den Monatseinkommen der vergangenen zwölf Monaten anfertigen, die Belege beifügen, und die Auskunft auf diese Art und Weise erteilen.
Kann ich auch einfach die letzten Lohnscheine inkl. Kontoauszug kopieren und zum Jugendamt schicken (sind nicht viele, da es nur neue Lohnscheine gibt wenn Änderungen erfolgen).
Belege wären also in diesem Fall (Kopie reicht): Die vorhandenen wenigen Lohnscheine, sowie alle Kontoauszüge. Wenn du freundlich bist, schreibst du noch einen Halbsatz dazu, dass es einen neuen Lohnschein in deiner Firma immer nur dann gibt, wenn sich was ändert.
Was die Kontoauszüge betrifft: möglichst nicht den gesamten Kontoauszug. Das Jugendamt braucht wirklich nicht zu wissen, wofür du dein Geld ausgibst. Wenn du Online-Banking machst, kannst du dir bei vielen Banken auch einen einzelnen Buchungsposten ausdrucken - hier also zwölfmal den Buchungsposten mit dem jeweiligen Gehaltseingang. Wenn du nur die Kontoauszüge hast, dann halt notfalls in der Kopie alles schwärzen außer die Gehaltsbuchungen.
Wenn du irgendwelche Abzüge berücksichtigt haben möchtest, dann gib das in deinem Schreiben ans Jugendamt bitte auch gleich an. In Frage kommen da i.W. berufsbedingte Kosten (insbesondere, Fahrtkosten zur Arbeit) sowie eine zusätzliche Altersvorsorge (Lebensversicherung, Riesterrente, Sparplan o.ä.).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
@ Malachit:
So habe ich das jetzt vorbereitet. Und geht dann demnächst zur Post.
Weitere Ausgaben habe ich nicht wirklich. Lediglich die private Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung. Weg zur Arbeit sind nur 1,4 km und Riester oder ähnliches habe ich nicht. Wie ist es mit übernommener Unfallversicherung für eines meiner Kinder? Ist sowas abzugsfähig?
LG Ethelidor
Hallo Ethelidor,
Wie ist es mit übernommener Unfallversicherung für eines meiner Kinder? Ist sowas abzugsfähig?
Ich fürchte, wohl eher nicht. Aber du kannst es natürlich trotzdem angeben; da kann ja nichts Schlimmes passieren, außer dass das Jugendamt diesen Posten gleich wieder rausstreicht.
Wenn die Antwort vom Jugendamt vorliegt, kannst du das Ganze übrigens gerne noch hier zwecks Kontrolle einstellen. Es kommt ja gelegentlich vor, dass ein Jugendamt sich verrechnet ...
Und ab wann muss ich den höheren Unterhalt zahlen (dazu wird es definitiv kommen)? Aktuell gibt es noch einen festen Titel.
Ab dem Monat, in dem du zur Einkommensauskunft aufgefordert wurdest. Da der Brief vom Jugendamt vor ein paar Tagen bei dir aufgeschlagen ist, also ab diesem Juli.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.