Hallo,
Was sollte eine Vereinbarung in Sachen Mehrbedarf enthalten? Wo ist Vorsicht geboten?
Moin,
Was sollte eine Vereinbarung in Sachen Mehrbedarf enthalten? Wo ist Vorsicht geboten?
auch auf die Gefahr hin, dass sich wieder irgendwer auf den Schlips getreten fühlt: Solche Fragestellungen ohne jegliche Problembeschreibung sind etwa so sinnvoll und so zielführend wie die Frage "was kostet ein Auto?"
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Die Antwort ist nicht besonders nett und helfen tut sie mir auch nicht.
Trotzdem einen schönen Abend 😉
Hi Karin,
ich dolmetsche mal: Um Dir die Frage zu beantworten, musst Du einfach weiter ausholen. Man kann die Frage so nicht pauschal beantworten.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
Also, ich versuche es auch noch mal:
In den nächsten Tagen wird mir eine Vereinbarung über den Mehrbedarf zur Unterschrift in's Haus flattern und es würde mich einfach interessieren, auf was ich besonders achten muß.
Sprich, was sollte dort auf jeden Fall drin stehen, was nicht?
Es geht um die Kita-Kosten.
Ich bin dem KV entgegen gekommen und über die prozentuale Aufteilung ist man sich soweit einig.
Dementsprechend stelle ich mir z.B. vor, daß dort wie im "normalen" Titel eine Prozentzahl steht, keine Summe.
Moin,
na damit kann man doch schon mal mehr anfangen.
Ich würde dann titulieren: Kosten der Kita X mit aa% für KM und bb% für KV, begrenzt bis zum xx.yy.zzzz und dann die Zahlungsmodalitäten (direkt an die Kita oder an Dich) sowie eine Vereinbarung darüber, dass genau diese Aufteilung der Kitakosten auch steuerlich geltend gemacht werden darf.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ok, super.
Jetzt habe ich schon mal eine ungefähre Vorstellung.
Wegen den Steuern:Ich habe bei der aktuellen Steuer eh schon nur meinen Teil angegeben und absetzen darf doch eh nur der, bei dem das Kind gemeldet ist. Warum dann der Satz?
Der Kindesunterhalt wurde vor ein paar Monaten neu berechnet. Deshalb halte ich es für halbwegs schlau, die Befristung auf den nächsten Berechnungstermin vom Kindesunterhalt festzusetzen, dann kann man in Zukunft alles in einem Abwasch "wegrechnen".
Noch etwas: Mitte des Jahres sollen ja die Leitlinien neu angepasst werden...macht es dann nicht auch Sinn, sich vorzubehalten, die Vereinbarung dann bei Bedarf noch einmal anzupassen?
Wer weiß, was sich da ändert...