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Vereinbarung über Trennungsunterhalt und Kindsunterhalt

 
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Ich habe mich mit meiner Frau auf einen Trennungsunterhalt geeinigt.

Nachdem ich nochmal beim Rechtsanwalt war, hat er mir ausgerechnet, dass meine noch Frau Anspruch auf 575€ Trennungsunterhalt hat.
Ich habe Ihr angeboten, dass ich Ihr monatlich 700€ Unterhalt zahle, und zwar 575€ für Sie und 125€ für unseren Sohn.
Unseren Sohn betreuen wir als echtes Wechselmodell.

Die Kindergartenkosten zahlen wir von Kindergeld. Zusätzlich zahlen wir jeder einen Betrag auf unser altes Gemeinschaftskonto, um Kosten im Zusammenhang mit unserem Sohn zu bezahlen.

Meine Frau möchte das mit dem Unterhalt jetzt schnell schriftlich von mir haben, da ich ja mehr zahle als ich muss.

Können wir so eine Vereinbarung überhaupt selber vereinbaren, oder mus das der Notar machen?
Wenn ja, kann ich einfach da rein schreiben, dass wir und auf eine Gesamtsumme von 700€ Unterhalt für Frau und Kind geeinigt haben?
Oder sollte ich Ihr nichts schriftlich geben und monatlich 700€ zahlen, mit dem Betreff "Kinds- und Trennungsunterhalt"

Vielen Dank schon mal für euere Hilfe!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2014 15:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin funsurfer,

sich aussergerichtlich zu einigen ist zunächst einmal eine gute Idee. Vor allem, wenn dabei ein Wechselmodell herauskommt - da sind 125 € Kindesunterhalt sicher eine bessere Idee als ein blöder Streit auf der Basis "KU hebt sich auf".

Gut an dieser Verteilung ist: Du kannst einen grossen Teil Deiner Zahlung - nämlich die 575 € - steuerlich absetzen. Geht nur mit TU und EU, nicht mit KU.
Schlecht an der Idee kann sein: Wenn Deine Ex auf blöde Gedanken kommt, cancelt sie das Wechselmodell mit einer leicht zu findenden Begründung, besteht auf Fortzahlung ihres TU-Anteils und zusätzlich auf vollem Kindesunterhalt. Insofern sollte in Eurer Vereinbarung sinngemäss ein Vorbehalt stehen, das sie nur so lange gilt, wie auch das Betreuungsmodell gilt.

Wenn Ihr ein Abschmelzen oder ein Ende Deiner TU-/EU-Zahlungen vorgesehen habt, muss das unbedingt auch mit da rein.

Und ja: Sinnvollerweise machst Du IMMER zwei Überweisungen pro Monat mit eindeutigem Verwendungszweck.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2014 15:28
(@Brainstormer)

Können wir so eine Vereinbarung überhaupt selber vereinbaren, oder mus das der Notar machen?

Rechtswirksamkeit entfaltet die Vereinbarung nur, wenn diese notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert wird.

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2014 16:05
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Woher weiss ich denn, wass eine Vereinbarung notariell abgeschlossen werden muss und wann ich sowas selber abschließen kann / darf?
Und was ist die Rechtsgrundlage dafür?
Z.B. habe wir jetzt unter uns (ohne Notar) schriftlich vereinbart, dass mit einer Zahlung von mir der Hausrat abschließend geteilt wurde.
Oder dass ab 15.01.2014 unser Trennungsjahr beginnt und wir ende des Jahres die Scheidung beantragen wollen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2014 11:28
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Rechtswirksamkeit entfaltet die Vereinbarung nur, wenn diese notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2014 11:36
(@psoidonuem)
Registriert

Was man Dir sagen will: Du kannst so viele Vereinbarungen abschließen wie Du willst ohne Notar. Sie sind allerdings rechtlich wertlos.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2014 11:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde nicht sagen, dass sie völlig wertlos sind.

Zum Einen können sie helfen den Frieden zu bewahren oder sogar herzustellen und zum Anderen kann es vor Gericht durchaus passieren, dass derjenige, der sich an die Vereinbarung nicht hält dafür rechtfertigen muss und der Richter auf die Einhaltung der Vereinbarung drängt.

Allerdings i.d.R. nur in Umgangsfragen.
Beim Unterhalt eher nicht. Da geht es strikt nach der ungesetzlichen Düsseldorfer Tabelle.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2014 11:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin funsurfer,

Woher weiss ich denn, wass eine Vereinbarung notariell abgeschlossen werden muss und wann ich sowas selber abschließen kann / darf?

das liegt alles im Rahmen dessen, was ein mündiger Bürger entweder weiss oder wobei er sich sachkundige Hilfe holt. Bei einer Auto- oder Waschmaschinenreparatur, bei einem Beinbruch oder dem Anbau einer Garage würde man ja auch nichts anderes tun. Eine staatliche Nanny, die aufpasst, das alles richtig gemacht wird, gibt's nicht. In Trennungsfragen fragt man am besten bei vatersein.de 😉

Für eine "normale" Trennungsvereinbarung (also eine, in der Ihr keine Immobilien oder Versorgungsansprüche verteilt, sondern nur das Leben unter einem Dach oder den Umgang mit den Kindern regelt) ist keine notarielle Beurkundung erforderlich; das könnt Ihr auch unter 4 Augen am Küchentisch machen (siehe beispielsweise HIER.

Z.B. habe wir jetzt unter uns (ohne Notar) schriftlich vereinbart, dass mit einer Zahlung von mir der Hausrat abschließend geteilt wurde.
Oder dass ab 15.01.2014 unser Trennungsjahr beginnt und wir ende des Jahres die Scheidung beantragen wollen.

das sollte rechtssicher funktionieren. Zumindest hätte Deine DEF ein bis drei argumentative Probleme, wenn sie den auch von ihr unterschriebenen Inhalt Eurer Vereinbarung nachträglich bestreiten wollte.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2014 12:27
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Fun,

wenn ihr Eure Scheidung vor Gericht schnell und unproblematisch durchkriegen wollt, macht eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar.

Wie Dir die anderen schon geschrieben haben, gibt es Punkte, die nur beim Notar rechtswirksam geregelt werden können (z.B. Änderung Zugewinn, Ausschluss / Änderung Versorgungsausgleich).

Die Scheidungsfolgenvereinbarung hat ausserdem Bindungswirkung vor Gericht und ihr bekommt als "Dank" vom Gericht die halben Gerichtskosten erstattet. Gruß Ingo

P.S. Du bist mit Deiner KU Zahlung weit unter dem Mindestunterhalt. Eine KM kann jederzeit das Wechselmodell mit noch so fadenscheinigen Begründungen beenden. Und dann hast Du denn normalen KU zu zahlen. Also Vorsicht, dass Du hier nicht eine "beliebte" Falle läufst.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2014 14:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nur für's Protokoll: Bitte sauber unterscheiden zwischen Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgenvereinbarung - beides kann zwar ähnliche Inhalte haben, deckt aber unterschiedliche Gebiete ab. Die Gültigkeit einer TV endet ausserdem üblicherweise mit Ende der Trennungszeit, also mit Rechtskraft der Scheidung.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2014 14:22




(@Brainstormer)

Moin Ingo,

und ihr bekommt als "Dank" vom Gericht die halben Gerichtskosten erstattet.

Mir ist dieser Hinweis von dir schon des öfteren aufgefallen, allerdings kann ich das so nicht bestätigen.
Hast du dazu nähere Informationen?

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2014 14:31
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Brain,

ich muss das denke ich mal so präzisieren, dass einige Gerichte einen Abschlag vornehmen, wenn unterhaltsberichtige Kinder vorhanden sind. In Teilen von NRW ist dies der Fall. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2014 20:18
(@Brainstormer)

Dann wohne ich definitiv im falschen Bundesland.
Ich fühle mich diskriminiert...  🙂

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2014 22:36
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Surfer,

vieles ist ja von den Vorschreibern dazu geschrieben.

Aus meinem Erleben:

- Meine Ex und ich waren beim Mediator, haben dort von ihm die erzielten Kompromisse aufschreiben lassen, haben diese unterschrieben und haben uns -erstmal- dran gehalten. Sie erhält TU, für die kids KU.

Bis dahin: Kein Anwalt im Spiel (außer Mediator).

Danach (Folgejahre - noch verheiratet): Ex hat längerfristig Partner. Ich setze durch, den TU deshalb etwas zu senken. KU bleibt. Dies in eigener Verantwortung und nach Diskussion. Also rein mündlich und nur unter uns!

Danach: Scheidung ohne Probleme mit nur einem Anwalt: Meinem. Dies nach gemeinsamer Absprache. Hier erstmal Anwalt im Spiel.

Danach (oder war´s noch davor?): TU auf Null. Allerdings: den KU habe ich so angehoben, dass der Wegfall TU ausgeglichen war. Trotz der für mich steuerlichen Vorteile wollte ich jetzt vom Unterhalt an Sie weg kommen. War für Sie ok. (warum auch nicht?).

Dabei ist es so, dass der jetzt gezahlte KU in etwa dem entspricht, was ich bei meinem Einkommen sowieso zahlen müsste. Ich selbst stehe also nicht schlechter da. Ex geht auch arbeiten.

Funktioniert hat das -glücklicherweise- wohl nur deshalb, weil wir uns beide an die Vereinbarungen gehalten haben und Sie keine staatliche Unterstützung benötigt(e).

Es gibt bis heute nichtmal nen Titel für KU. Ich habe auch einmal KU erhöht ohne Aufforderung oder Nachfrage.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2014 00:40