verheiratete Affäre...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

verheiratete Affäre erwartet Kind

 
(@socke)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

eine "Bekannte" von mir hat mir heut eröffnet, daß sie angeblich von mir schwanger ist. Sie ist verheiratet und hat bereits 2 Kinder.

Ich muss zugeben, daß ich relativ "geschockt" bin und an ein Kind überhaupt nicht gedacht habe.

Ich bin 24 und fange im Oktober ein Studium an, wo ich im Monat nicht mehr als 800 Euro zur Verfügung haben werde.

Kann mir jemand sagen was jetzt evtl. auf mich zu kommen könnte? Auch in Bezug auf die Tatsache, daß sie ja verheiratet ist?

Sie meinte sie möchte das Kind bekommen und ich will und kann sie ja nicht zu einer Abtreibung überreden.

Ratlose Grüße ;(

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2005 03:53
(@teufelchen7568)
Zeigt sich öfters Registriert

Hm Gute Frage nächste Frage....im eigentlichen Sinne gilt das Kind als ehelich und wird automatisch dem Eheman zugeordnet WENN die KM nicht freiwillig sagt das dieses Kind von Dir ist. Insofern würde ich erstmal abwarten und Tee trinken....
Allenfalls könntest Du zum Kindesunterhalt herangezogen werden allerdings bei 800 € wirst Du wohl unter einen sog. Mangelfall gelten und da denke ich nicht das Du da groß was zahlen mußt wenn überhaupt allerdings wie gesagt liegt es daran ob die KM auch den wahren Vater angibt. Wäre wohl nicht das erste sog. KuckucksKind in einer Ehe.....

Gruß Teufelchen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2005 09:42
(@socke)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich fürchte schon, daß sie sagt was los ist. Sie ist ja selber auch relativ durch den Wind, denke nicht, daß sie das durchhält ohne was zu sagen.

Ab wann kann man da frühestens was einleiten? Weil ich ja garnicht weiß ob ich wirklich der Vater bin oder nicht vlt. doch ihr Ehegatte.

Sollte es sich dann wirklich rausstellen, daß ich es bin, können die dann zbs. verlangen, daß ich mein Studium abbreche um arbeiten zu gehen oder ähnliches?

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2005 11:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn sie es ihrem Mann sagt, dann wird er nicht drumrumkommen die Vaterschaft anfechten. Im Rahmen dessen wird dann ein Vaterschaftstest gemacht, wo erstmal seine Vaterschaft ausgeschlossen wird (oder eben nicht), dann kann getestet werden, ob du der Vater bist.

Zum Abbruch eines Studium kann dich niemand zwingen, da du es vorgeht das du eine Ausbildung hast. In der Zeit kannst du halt entweder keinen oder nur geringen Unterhalt zahlen. Wenn du fertig bist wird´s natürlich mehr ;).

Sollte sie Unterhaltsvorschuß beantragen und bekommen mußt du ihn evtl. zurückzahlen. Hab mal irgendwo gelesen, das er nicht zurückgezahlt werden muss, wenn der Unterhaltspflichtige selbst in der Ausbildung ist.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2005 11:33
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Sollte sie Unterhaltsvorschuß beantragen und bekommen

Sie wird keinen bekommen, da sie verheiratet ist! Hierbei ist es egal, ob das Kind vom Ehemann abstammt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2005 15:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mal was wieder dazu gelernt, deep. Gilt das auch wenn eine Exfrau wieder heiratet, kann sie dann auch keinen Unterhaltsvorschuß mehr bekommen wenn der Ex nicht mehr zahlt?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2005 16:09
(@socke)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

Sollte sie Unterhaltsvorschuß beantragen und bekommen

Sie wird keinen bekommen, da sie verheiratet ist! Hierbei ist es egal, ob das Kind vom Ehemann abstammt.

DeepThought

Welche Möglichkeiten hat sie denn dann? Wenn ich im Studium bin kann ich ja definitiv nicht zahlen. Das Jugendamt blockt dann ab wenn sie als noch verheiratet dort auftaucht?

Danke für die bisherigen Antworten, es ist wie ein schlechter Alptraum für mich 🙁

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2005 16:21
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@midnightwish,

Gilt das auch wenn eine Exfrau wieder heiratet

Was ist an meiner Aussage "Sie wird keinen bekommen, da sie verheiratet ist!" missverständlich?

@Socke

Zur Zahlung von KU kannst du nur herangezogen werden, wenn du der festgestellte leibliche Vater bist.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2005 17:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Öh, nichts Deep,

war bisher nur der Meinungdas der Kindesunterhalt rein gar nix damit zu tun hat, ob die Person bei der das Kind lebt alleinerziehnd ist oder verheiratet.

D.h. also im Klartext, zahlt ein Vater keinen Unterhalt für sein Kind und ist die Mutter des Kindes inzwischen verheiratet muss der Mann für den Unterhalt des nciht von ihm stammenden Kindes aufkommen...na gut...

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2005 17:10
(@teufelchen7568)
Zeigt sich öfters Registriert

D.h. also im Klartext, zahlt ein Vater keinen Unterhalt für sein Kind und ist die Mutter des Kindes inzwischen verheiratet muss der Mann für den Unterhalt des nciht von ihm stammenden Kindes aufkommen...na gut...

Genau so ist es......

Gruß Teufelchen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2005 17:17




(@socke)
Schon was gesagt Registriert

D.h. also im Klartext, zahlt ein Vater keinen Unterhalt für sein Kind und ist die Mutter des Kindes inzwischen verheiratet muss der Mann für den Unterhalt des nciht von ihm stammenden Kindes aufkommen...na gut...

Genau so ist es......

Sorry wenn ich mich ein wenig doof anstelle. Aber das würde ja gleichzeitig bedeuten, daß wenn die beiden verheiratet bleiben, ich keinen Unterhalt zu zahlen bräuchte, selbst wenn feststehen würde, daß ich der Vater bin?

Oder hab ich das jetzt falsch verstanden? Ist leider das erste Mal, daß ich mich mit einem solchen Thema auseinander setzen muss. 🙁

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2005 17:42
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber das würde ja gleichzeitig bedeuten, daß wenn die beiden verheiratet bleiben, ich keinen Unterhalt zu zahlen bräuchte, selbst wenn feststehen würde, daß ich der Vater bin

Nein, das ist ein Trugschluß. Solltest du amtlich als Vater gelten hast du auch die Pflicht Unterhalt zu zahlen, so du finanziell dazu in der Lage bist. Bist du in der Erstausbildung dann kannst du nicht gezwungen werden diese zugunsten eines Jobs aufzugeben. Bist du dann fertig wird der Unterhalt nach deinem Einkommen berechnet und wenn du dann nicht zahlst kann der Unterhalt gepfändet werden.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2005 18:21