Verkürzte Ehedauer
 
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Verkürzte Ehedauer

 
(@paolini)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

schildere kurz meinen Fall. Heirat im März 2004, zusammengezogen im Mai 2004, Geburt unseres Kindes August 2004, seit März 2006 war meine Frau mehr bei ihren Eltern (einfache Entfernung 180 km) als bei mir. Trennung September 2006. Scheidung will ich im Juni 2007 einreichen. Kann man hier die verkürzte Ehedauer anwenden ?
Zweite Frage: Bekommt Sie einen Teil vom Lohnsteuerjahresausgleich 2006
erstattet ? Ihr RA will den Steuerbescheid. Falls ich zuwenig Infos angegeben habe, bitte melden, damit ich ergänzen kann. Danke für Eure Tipps oder Erfahrungen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2007 14:16
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo Paolini,

ersteinmal willkommen bei Vatersein!

Ich denke mit der Frage zur Kurzzeitehe zielst Du ab auf die Unterhaltspflicht gegenüber Deiner Exfrau nach der Scheidung (Ehegattenunterhalt). Da jedoch ein gemeinsames Kind vorhanden ist und von Deiner Ex betreut wird, gibt es den Tatbestand Kurzzeitehe in dieser Form für Dich nicht. Du schuldest Deiner Ex nämlich Betreuungsunterhalt.
Wie lange Deine Ex sich von Dir aushalten lassen kann ohne arbeiten zu gehen hängt von den Leitlinien Deines OLGs ab (findest Du hier unter Ausätzen, Urteile). Vielleicht hilft Dir auch die geplante Unterhaltsrechtsreform (Infos siehe im Forum) die hoffentlich noch dieses Jahr in Kraft treten wird.
In der Trennungszeit schuldest Du Deiner Ex auf jeden Fall Trennungsunterhalt (TU) (insofern sie diesen von Dir fordert). Von der Lohnsteuer bekommt sie im Normalfall nichts - eine mögliche Erstattung wird jedoch bei der TU Berechnung berücksichtigt.

LG

Grapfruit

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2007 16:52