verpasste Kinderwoc...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

verpasste Kinderwochenenden

 
(@dibadu)
Zeigt sich öfters Registriert

Liebe Foris,

mein ältester Sohn ist volljährig und studiert inzwischen, lebt unter der Woche bei der Mutter, kommt zu den Kinderwochenenden im allgemeinen mit seinem jüngeren Bruder mit zu mir.

Nun wird das in den Sommerferien (letztes Jahr noch hälftig bei mir) dieses Jahr nicht klappen. Die Semesterferien harmonieren mit Ihren Prüfintervallen nicht mit den Sommerferien in NRW. Für das Studium kann er sich in meiner Wohnung nicht vorbereiten, da zu wenig Platz ist.

Meine Ex-Frau lässt sich derzeit gerne einen Betrag auszahlen, wenn die Jungs, aus welchen Gründen auch immer, nicht zu mir kommen. Sie bemisst dies anhand des von mir eingesparten Kindergeldes, sprich z.B. für die Sommerferien 21 Tage/ 82 mögliche Tage x 3.000 Euro (250 Euro Kindergeld für den älteren Sohn x 12 Monate). Da kommen schon ordentliche Beträge zusammen. 

Wie würdet Ihr das sehen? Bzw. wie handhabt Ihr das in solchen Situationen? Google findet mir nichts dazu.

... fühle mich ansonsten gepeinigt genug mit den hohen Unterhaltszahlungen nach neuer Düsseldorfer Tabelle.

lg, DiBa

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2024 20:54
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

interessante Idee. Allerdings musst du ihr gar nichts zahlen, da Junior das selbst entscheiden kann.

und die Mutter da gar keine Aktien mehr hat.

 

insofern würde ich sie nach der Rechtsgrundlage fragen. Und dann lächelnd gehen. Und natürlich der Mutter gar kein Geld außerhalb des Unterhaltes für das minderjährige Kind geben.

 

wie ist der Unterhalt für den Studenten berechnet? Zahlt sie da auch oder ist Bafög beantragt und bewilligt worden?

sophie

 

 

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2024 21:47
(@wasserfee)
Registriert

@annasophie 

wenn der volljährige Sohn bei ihr lebt kann da durchaus die Unterhaltspflicht abgegolten sein, je nachdem, was sie alles zahlt.

Wenn er sich dann noch weiterhin aus dem Kühlschrank bedient, heizt und die Wäsche waschen lässt.

Wenn die beiden sich einig sind, dass er ihr dafür ihren Unterhaltsanteil zahlt ist es deren Vereinbarung. Zumal der Vater ja sagt, dass das bei ihm nicht stattfinden kann.

@DiBaDu

Anspruch auf Unterhalt hat er ja, dann rechnet das aus und du zahlst es ihm direkt, er gibt es dann seiner Mutter und dann landet es eh bei ihr.

Ich verstehe nur nicht, wieso der Sohn sich bei Dir nicht fürs Stufium vorbereiten kann? Da wird doch eine Ecke Platz sein?

Und auch wenn nicht, ist der Sohn doch erwachsen, wieso kommt der immer noch Umgangsmäßig zu Dir?

 

Hiernach kannst du deine Unterhaltspflicht berechnen

 

"Wohnt das Kind noch bei seinen Eltern bzw. bei einem Elternteil, so ist der Unterhalt nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle zu berechnen."

 

Das wären dann 543€. Zahlst du die jetzt ?

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2024 08:17
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@wasserfee 

nachdem die Mutter so interessante Ansichten hat bezüglich Finanzierung denke ich, es kann nicht schaden, da nachzufragen.

 

und beim volljährigen Sohn hat er ja auch einen höheren selbstbehalt. Und wenn der erreicht ist, muss er ja nicht den vollen Unterhalt für den Studierenden zahlen, da dieser jetzt ja im 4. rang ist.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2024 08:36
(@wasserfee)
Registriert

@annasophie 

 

ja, natürlich, bin ich ganz bei dir.

Aber mich macht es immer stutzig wenn jemand dann nichtmal Raum zur Verfügung stellen will, damit der Student lernen kann. Das hat immer sowas von "macht ihr mal, ich zieh mich raus".

Das kann man IMMER irgendwie hinbekommen. Was brauchr es dazu? Stuhl, Tisch, wlan.

Ich lebe mit 3 Kindern auf 68qm, wenn Besuch kommt für ne Woche zu fünft. Und auch dann könnte einer lernen, dann eben am Küchen- oder Esstisch.

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2024 08:49
(@dibadu)
Zeigt sich öfters Registriert

Lieben Dank für Eure Antworten, @wasserfee und @annasophie.

Zu Euren Fragen:

Mein volljähriger Sohn kommt freiwillig zu den Kinderwochenenden mit. Er bekommt von mir Unterhalt in Höhe von 543 Euro, den er vollständig an seine Mutter weitergibt. Seine Mutter hat abgesehen von Wohngeld, Kindergeld, nachehelichem Unterhalt und Kindesunterhalt keine weiteren Einkünfte. Sie benötigt diese Einkünfte, um die Miete zu zahlen und um über die Runden zu kommen.

Bafög hat mein volljähriger Sohn nicht beantragt, das hat die Kindesmutter unterbunden mit dem Hinweis, das würde ihr auf das Wohngeld angerechnet, hätte also im Endeffekt keinen Nutzen. Die Aussage, er könne sich bei mir nicht so komfortabel auf das Studium vorbereiten, stammt nicht von mir, diese Aussage hat mein volljähriger Sohn getätigt, insofern sind die 3 Wochen Sommerurlaub von ihm infrage gestellt. Tisch, Stuhl und Wlan gibt es bei mir ......

Nach meiner überschlägigen Ermittlung hätte er Anspruch auf etwa 200 Euro Bafög/ Monat.

liebe Grüße,

DiBa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2024 15:12
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@dibadu wenn Junior Anspruch auf Bafög hat, aber einen Bafög Antrag nicht stellt, wird das Bafög fiktiv von seinem Unterhaltsanspruch abgezogen, genau wie das komplette Kindergeld.

im übrigen ist er im 4. rang, da er studiert. Der kleine geht unterhaltstechnisch vor. Und gegenüber dem Studenten hast du einen höheren selbstbehalt. Ist das korrekt berechnet worden?

wenn das fiktive Bafög nicht angerechnet wurde bitte Junior schriftlich auffordern den Antrag zu stellen. Und wenn der Unterhalt nicht tituliert ist, dann deinen Anteil um die 200€ kürzen.

 

die kannst du Junior ja ggf. Unter der Hand zustecken oder für Ausflüge und Urlaube nutzen. 
und natürlich gibst du der Mutter kein Geld für Tage an denen Junior nicht zu dir kommt.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2024 16:20
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

@dibadu,

mache doch mal Deinen volljährigen Sohn darauf aufmerksam das er verpflichtet ist Bafög zu beantragen, egal ob dieses bei der Mutter mit angerechnet wird ( was ich aber bezweifele, es wird höchstens bei Deinem Sohn angerechnet wenn er in einer sog. Bedarfsgemeinschaft mit seiner Mutter ( so sie denn ALG II oder wie es jetzt genannt wird Bürgergeld bezieht).Unterhalt und BAföG-Antrag
Studenten, die Unterhalt von ihren Eltern verlangen, sind grundsätzlich verpflichtet, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) zu beantragen. Wird dies bewusst unterlassen, ist bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs ein Einkommen in Höhe der BAföG-Leistungen fiktiv zu unterstellen, so dass sich der Unterhaltsanspruch entsprechend reduziert. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig in seinem Urteil vom 24.08.2005, Aktenzeichen 15 UF 75/05

Desweiteren kannst Du ab dem 18 Lebensjahr, das komplette Kindergeld auf den Unterhaltsanspruch anrechnen.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2024 16:27