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 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

Immer wieder lese ich von "Versicherungen", die das Netto-Einkommen im Unterhaltsfall schmälern, finde aber nirgends eine Art Liste, welche Versicherungen damit gemeint sind. Zahnersatz, Krankenhaustagegeld, Berufsunfähigkeit, Hausrat usw. Ich überblicke das nicht. Deshalb die Frage: Weiß zufällig jemand, wo man valide Auskunft hierzu finden kann?
Vielen Dank im voraus.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2024 16:21
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielleicht mal direkt an Versicherungsberater oder -makler wenden 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2024 04:46
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@mirko999 

Danke für den Hinweis. Das hatte ich auch. Die Antwort war, dass man sich mit solchen Sonderfällen nicht auskennt, heikles Thema usw. Daraufhin "recherchierte" (googlete!) ich im Internet. Fand wenig ergiebiges. Frage mich, da ich ziemlich sicher nicht der erste Unterhaltspflichtige mit so einem Anliegen bin, ob es da nicht eine Art Liste gibt, was akzeptiert wird und was nicht.

...und genau deshalb stelle ich hier nun diese Frage. 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2024 05:37
(@locutus)
Zeigt sich öfters Registriert

Arm kannst du dich mit Versicherungen nicht rechnen. Außer abzugsfähiger Altersvorsorge ist mir nichts bekannt. Der Rest kann über die Steuererklärung geltend gemacht werden, welche ja auch zum Einkommen gehört.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2024 06:21
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus,
ich denke, hier wird auch eine Rolle spielen, ob Einkommen(=Gewinn) aus selbständiger Tätigkeit oder als Angestellter generiert wird.
Im ersten Fall können meines Wissens auch alle Versicherungen, die mit der Selbständigkeit zu tun haben (Haftpflicht, evtl. KV, usw.) als Abzugsposten angesetzt werden...

Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2024 06:38
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@locutus 

Danke, arm bin ich schon längst. 😉 Meine Frage war eher umgekehrt gemeint, ob ich mir z. B. eine Zahnersatzversicherung überhaupt leisten kann. Werden die Beiträge dafür nicht als einkommensmindernd anerkannt...nicht. Da wäre es von Vorteil, das vorher zu wissen.

Danke für deine Gedanken.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2024 07:12
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@82marco 

Hallo marco, nicht nur bin ich, wie oben erklärt, arm, sondern überdies auch nicht selbständig. 😉

Im ernst: Es ist ein ganz normales Angestelltenverhältnis.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2024 07:14
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@afk:
dann kannst Du eigentlich nur Versicherungen oder Geldanlagen (z.B. Kapitalversicherungen), die zu einer  zus. private Altersvorsorge beitragen, bis max. 4% vom Bruttoeinkommen ansetzen.
Du kannst natürlich versuchen, mehr für etwaige Verhandlungen in Ansatz zu bringen; das Schlimmste was Dir passieren kann ist, dass eben auf die oben genannten 4% zusammengestrichen wird...

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Geschrieben : 05.07.2024 07:34
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@82marco 

Danke dafür. Was du erwähnst, sind eher Sparanlagen oder die zusätzliche private Altersvorsorge, wenn ich das richtig verstehe. Das meinte ich allerdings nicht. Mir geht es wirklich nur um Versicherungen. Für zusätzlichen Schutz, den man manchmal im Leben benötigt. Wenn ich zwei Links setzen darf:

https://www.scheidung-online.de/unterhalt/einkommensberechnung/abzugsfaehigkeit-von-versicherungsbeitraegen/

https://askliv.de/kindesunterhalt-reduzieren-die-14-wichtigsten-abzugspositionen-2/

Demzufolge wäre z.B. die Zahnversicherung abzugsfähig?

"Beiträge zu privaten Krankenzusatzversicherungen können vom Einkommen abgezogen werden, wenn die Beiträge in einem vernünftigen Verhältnis zum Einkommen stehen."

Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung wäre demzufolge abschließbar. Wobei ich dafür schon viel zu alt bin.

So etwas ungefähr meinte ich. Nur vielleicht ausführlicher. Insbesondere die gesundheitliche Vorsorge.

Mein monatlicher Freiraum ist arg beengt. Zusätzliche Ausgaben sind da schwer drin.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2024 07:59
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

@afk 

Schon sehr lange existiert ein "Online-Anwalt", dessen Internetseiten ich seit vielen Jahren meide wie die ... 😎 Vergleiche z.B. seine Aussage zur Risikolebensversicherung. 😆 

 

Diese jedoch bevorzuge ich: https://www.familienrecht-ratgeber.com/unterhalt/einkommen/bereinigen/abzuege-vom-einkommen/

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2024 08:18




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator
Geschrieben von: @afk

Demzufolge wäre z.B. die Zahnversicherung abzugsfähig?

Ich fürchte eher nicht, weil eben Zusatzversicherung zur "Grundversorgung".
In Deinen Links steht explizit "kann" abgezogen werden, das muss nicht heißen, dass auch alles anerkannt wird.
Hast Du mal in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für Eure Kids zuständigen OLG geschaut, ob und was dort steht?

Mein Rat:
wenn das Budget weitere Versicherungen zulässt --> abschließen.
Wenn nicht, dann eben nicht.

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2024 08:25
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Wegen seit Jahren schrumpfender gesetzlicher Versorgung sollen wohl Krankenzusatzversicherungen zunehmend anerkannt werden. Allerdings muss immer der Einzelfall betrachtet werden. Wichtig ist dabei auch, ob der gesetzliche Mindestunterhalt geleistet wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2024 08:32
(@locutus)
Zeigt sich öfters Registriert

Bei mir wurden knapp 17€ Risikolebensversicherung anerkannt, da diese an den Kreditgeber des Wohneigentums abgetreten sind. Der Rest ist aus dem verbleibenden Geld (nach Unterhalt) zu bezahlen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2024 09:00
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @locutus

Bei mir wurden knapp 17€ Risikolebensversicherung anerkannt, da diese an den Kreditgeber des Wohneigentums abgetreten sind. Der Rest ist aus dem verbleibenden Geld (nach Unterhalt) zu bezahlen.

Bei mir wurden die Beiträge zur Risikolebensversicherung vollständig anerkannt.

Anwalt "Spatz" hingegen verneint die Anerkennung vollständig. 😆 

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2024 09:13
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

BGH XII ZR 158/10 (Leitsatz)

Aufwendungen des gesteigert unterhaltspflichtigen Elternteils für eine zusätzliche Altersversorgung und eine Zusatzkrankenversicherung sind unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähig, wenn der Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind andernfalls nicht aufgebracht werden kann.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2024 10:22
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@82marco 

Danke, Marco. Du bringst es oft sehr klar und eindeutig auf den Punkt. (Während ich mich in allerlei Gedanken verliere...) Das ist sehr hilfreich. Danke.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2024 08:00
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@tacheles 

Vielen Dank. Dieser Leitsazu ist etwas, nachdem ich gesucht habe. Keine für mich erfreuliche Antwort, aber eine, die die Dinge klarstellt. Nun weiß ich Bescheid. Danke nochmals.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2024 08:02