Folgende Fragen ergeben sich bei mir: gerichtlich ist ein Versorgungsausgleich in Höhe v. rd. 630 Euro für meine Ex-Frau errechnet worden.
1. Wann wird mir der Betrag tatsächlich "weggenommen", erst mit dem Zeitpunkt meiner Pensionierung?
2. Was ist, wenn ich vorzeitig pensioniert werde und daher eine entsprechend niedrige Pension erhalte, also nur rd. 45% meines derzeitigen Nettogehaltes? Ändert sich der Versorgungsausgleich dann automatisch?
3.
Sollte ich aus gesundheitlichen Gründen frühpensioniert werden müssen und daher nur eine Pension in Höhe von rd. 1200 Euro netto erhalten, wird der Versorgungsausgleich sofort abgezogen und wie soll ich dann KU bezahlen?
Ist es überhaupt noch möglich oder wer zahlt dann für die Kinder?
Gruss
Hallo officertommy,
wenn ich den Richter damals richtig verstanden habe, dann werden dir zum Zeitpunkt der Scheidung die sogenannten Rentenpunkte abgezogen, die du bisher erwirtschaftet hast und deiner Frau entsprechend gut geschrieben, so dass ihr zum Stand Scheidung den gleichen Rentenanspruch habt. Danach wirtschaftet dann jeder für sich selbst, d.h., jeder Beitrag, den du abführst wird dann deinem Rentenkonto wieder gut geschrieben, bei deiner Frau das gleiche.
Wenn ich es richtig verstehe, hätte deine Frau momentan einen um 630,-- € geringeren Anspruch, du musst also die Hälfte von diesem Anspruch an sie abtreten. Das heisst aber nicht, dass du dann 315,-- € weniger Rente bekommst, da du ja, wie erwähnt weiter einbezahlst und deinen Rentenanspruch damit weiter erhöhst. Das wäre nur dann der Fall, wenn du direkt nach der Scheidung in Rente gehen würdest.
Gruß AJA
Also ich geh mal davon aus, daß Tommy in die Pensionskasse der Beamten einzahlt.
Deswegen auch die Höhe des Rentenausgleichs.
Mein Mann hat das ja auch durch, deswegen schreib ich mal was dazu.
Tommy, die Pensionskasse gleicht das jetzt nicht aus.
Solltest Du in Frühpension gehen, bekommst Du die volle Pension......soweit Deine Ex nicht schon in Rente ist.
Geht Deine Ex in Rente, wirst Du die 630 Euro weniger Pension haben, die bekommt dann die Ex.
Da Pensionen ja brutto ausgezahlt werden, muß die Ex diesen BEtrag natürlich auch versteuern, wie jeder Pensionist auch.
Als Beamter hast Du ja jetzt Deine Besoldung, der Beamte hat den Vorteil, daß er nicht nach Rentenpunkten Pension bekommt, sondern nach % seines letzten Einkommens. Bei der Frühpensionierung gibt es Abschläge, sollte man keine Schwerbehinderung von 50% vorweisen können.
Nehm einfach die 100 % Deines Bruttogehaltes, zieh 30% davon ab, dann weißt Du, was Du im Falle der Pensionierung zum jetzigen Zeitpunkt brutto bekommst.
Steuern zahlt man dann zwar, aber nicht mehr soviel wie als wenn man arbeitet.
Wichtig für Dich ist, daß Du versuchst, Dir eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen...Sparstrumpf oder sonst was. 630 Euro sind viele Flocken und das tut dann schon weh.
Deine Pension wird ja nicht unbedingt mehr, die der Ex schon, da sie noch fleißig in den Rententopf einzahlen kann.
Wichtig ist auch, daß Du , sollte es zum Rentenfall von ihr oder Pensionsfall von Dir kommen, den Versorgungsausgleich nochmal prüfen läßt, da die Pensionen der Beamten zurück gehen, also eher weniger werden als mehr. Das würde sich dann nicht mehr mit dem Versorgungsausgleich decken, da die Anwartschaften ja jetzt dem der gesetzlichen Rentenkassen gegenübergestellt werden. Die normalen Rentenkassen haben ihre Punktwerte...die Pensionskasse rechnet in %...die leider sinken werden, das steht jetzt schon fest und wird auch umgesetzt.
Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen.
Als Beispiel: Mein Mann bekommt jetzt seine volle Pension..die Ex arbeitet noch fleißig und das hoffentlich sehr lange. Sollte sie in Rente gehen, werden wir auch einige Flocken weniger haben 🙁
Aber wir lassen das zum Zeitpunkt X auch nochmal prüfen, da die Beamtenpension jetzt wieder um einige Euros runter gegangen ist.
Nochwas...hört sich zwar blöd an, ist aber so.
Sollte Deine Ex vor Eintritt des Rentenbezugs das Zeitliche segnen, hast Du keine Abschläge zu verzeichnen. Also man weiß dann nicht so wirklich was man den Exen wünschen soll 😉
Gruß
Melly
[Editiert am 25/5/2005 von Melly]
Zunächst mal vielen Dank! Nun bin ich wieder mehr verwirrt... Also der ausgerechnete Versorgungsausgleich beträgt 630 Euro. Bekommt meine Ex ggf. diese Summe oder nur die Hälfte? Ich habe außerdem erfahren, daß die Summe mir sofort von der Pension abgezogen wird , also nicht erst wenn sie in Rente geht. Die Summe würde dann in die Rentenkasse für sie eingezahlt werden und sie erhielte sie dann zum Zeitpunkt ihrer Rente.
Ich habe diese Summe aber schon nicht mehr, wenn ich in Pension ginge, also ggf. früher.
Meinen derzeitigen Pensionsanspruch habe ich bereits berechnet, er liegt bei ca. 1100 Euro netto. Sollten mir davon nun 630 Euro abgezogen werden oder nur die Hälfte oder noch gar nichts?
Und wie würde dann der KU geregelt werden?
Wie kann ich später eine Neubrechnung des Versorgungsausgleichs beantragen?
Tut mir leid, ich bin zu blöd für dieses Gesetze...
:gunman:
@Tommy: dann wurde Dir was Falsches erzählt. Gerade die Beamten haben ja den Vorzug noch aus der Pensionskasse zu laben, solange die Ex noch keine Rente beantragt.
Ich frag mich ernsthaft wie es denn zu dieser Berechnung bei Dir kommt, daß Du jetzt nen Anspruch von 1100 Euro hast und davon der Ex 630 Euro zu Gute kommen sollen.
Es heißt ja der Anspruch im Versorgungsausgleich von 630 Euro kommen Deiner Ex zu Gute...nicht nur zur Hälfte, sondern genau die Summe.
Da würd ich den Versorgungsausgleich nochmal prüfen lassen, da stimmt was nicht.
Mein Mann muß..sollte die Frau gesund bleiben 700 Euro nach 37 Ehejahren abgeben, überleg mal, die Frau hat in der Zeit nur die Kinderbetreuung vorgenommen und dann die letzten Jahre wieder gearbeitet.
Die Ex meines Mannes hat sihc damals, als das Kind auf die Welt gekommen ist, die erworbenen Rentenanwartschaften auszahlen lassen, heißt also, die Berechnung fand nur mit den erworbenen Ansprüchen nach der Kindererziehung statt.
Bei Dir mß da was völlig falsch gelaufen sein.
Du könntest den Versorgungsausgleich später mal gerichtlich prüfen lassen, dazu müßtest Du einen Anwalt zu Rate ziehen.
Uns wurde gesagt, sollte die Rente der Ex anstehen, sollen wir zum Anwalt gehen, der das anpackt.
630 Euro kann wirklich nicht ganz stimmen.
Der Versorgungsausgleich von Ehen, wo es eine Mischung zwischen Beamten und normalen Arbeitern gibt, ist höchst kompliziert zu berechnen.
Zahlen beide Partner in die gesetzliche Rente ein, gehts nach erworbenen Punkten, da aber nicht.
Gruß
Melly
[Editiert am 25/5/2005 von Melly]
Wenn du Beamter bist, so wie Melly vermutet, kann sie dir sicher weiterhelfen. Davon habe ich nämlich keine Ahnung. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist es so, dass nicht Geldbeträge abgezogen werden, sondern eben die Rentenpunkte verteilt werden, so dass beide Ehepartner den gleichen Rentenanspruch haben. Aber eben zum Zeitpunkt der Scheidung.
Was die Summe angeht: bei uns war es damals so, dass ein Ausgleichsanspruch in Höhe von ca. 80 € ausgerechnet wurde. D.h. ich hätte Rentenpunkte in Höhe von 40 € an meinen Ex abgeben müssen. Also die Hälfte. Aber wie gesagt: gesetzliche Rentenversicherung.
Gruß AJA
Ich fürchte leider, man hat sich nicht verrechnet. Ehezeit waren rd. 12 Jahre, bei Erreichen der Altersgrenze beträgt die Pension 2154 Euro. Sie hat innerhalb der Ehezeit nie gearbeitet und die beiden Kinder versorgt. Nun ergibt sich für mich die Frage, ob sich der Betrag von 630 Euro automatisch ändert, wenn ich unvorhergesehen früh pensioniert werden würde und daher nur eine Pension in Höhe von 1100 Euro erhielte.
@Tommy:
die Berechnung ist trotzdem zu hoch...sicherlich 12 Jahre Ehe, aber ich hab Dir unser Beispiel genannt, da gings um 37 Ehejahren und es waren da zu Anfangs null Rentenpunkte vorhanden, da sie sich diese hat auszahlen lassen. Damals war das noch möglich.
Sie hat bis das Kind groß war nur Nebenjobs gemacht ohne in die Kasse einzuzahlen.
Mein Mann wird 700 Euro abdrücken müssen, bzw so steht es im Urteil.
Sodele jetzt will ich Dir das mal erklären wie das bei einer Frühpensionierung aussieht.
Solange Du in irgendeiner Form unterhaltspflichtig bist, also nachehelicher Unterhalt und KU darfst Du den vollen Pensionsanspruch behalten. Davon mußt Du natürlich auch Unterhalt abdrücken.
Würde man Dir die Pension jetzt schon kürzen, wärst Du evtl auch nicht unterhaltsfähig, da Du eben zuwenig Pension hast den KU und EU zu zahlen.
Du siehst...es ist schlicht egal wann Du nun weniger Pension bekommst..
Es ist üblich bei Unterhaltspflichtigen die Anwartschaften erstmal dort zu lassen wo sie sind.
@Tommy: heute wird man auch als Beamter nicht einfach mal so früher in Pension geschickt. Im Moment wird die komplette Beamtenpension eh in FRage gestellt, für die, wo eben noch keine Altersbezüge bekommen. GErade heute wird im Bundestag diese Sache besprochen.
Mach Dich jetzt mal nicht wegen sowas kaputt, Du weißt ja jetzt schon, daß Du mal ne geringere Pension hast und kannst vorsorgen...das kann mein Mann leider nicht mehr .
Gruß
Melly
Ich weiß, zumal ich mir inzwischen eine zweite Exitenz aufbaue und als Finanzberater tätig bin...nun weiß ich sehr gut, wie man sich um seine Altersvorsorge selbst kümmern muß und kann. Nichtsdestotrotz habe ich nicht vor, EGU zu zahlen, siehe meine Topics zuvor (eheähnliches Verhältnis meiner Ex zu einem neuen Mann). TU zahle ich ebenso nicht, obwohl ihr zugesprochen. Mal sehen, wann sie mich verklagt bzw. pfänden läßt, ich lasse es darauf ankommen.
Und bei einer evtl. Frühpensionierung- so unwahrscheinlich sie auch sein mag- würde ich "nur" 1100 Euro netto erhalten. Reicht ja wohl nicht für KU und Versorgungsausgleich... Wenn der Versorgungsausgleich aber tatsächlich erst abgezogen würde, wenn sie in Rente geht, ist es mir sowieso egal... Insofern halte ich euch mal auf dem laufenden... Grüsse
Tommy: ich dachte Du bist schon gescheiden?
Wenn nein, frag ich mich ernsthaft, wie Du auf 630 Euro Versorgungsausgleich kommst. Das erfährst Du nämlich erst am Tage der Scheidung.
Der Richter wird Dir das beim Scheidungstermin vorlesen und solltest Du den Versorgungsausgleich nicht nachvollziehen können, kannst Rechtsmittel dagegen einwenden.
Wer hat Dir denn die 630 Euro aufs Auge gedrückt?
Nun...TU wirst Du zahlen müssen, wenn die Frau ihn bereits gefordert hat. Wenn nicht, kannst genüsslich abwarten, bis ne Forderung kommt, ab dem Tag zahlst Du dann, sollte der Richter das dann so festlegen.
Wie kommst Du eigentlich drauf, daß Du nur 1100 Euro Pension bekommst? Die Steuern die da zu entrichten sind, sind erheblich weniger als die wo Du heute zahlst.
Ich glaub Du bringst da einiges durcheinander.
Gruß
Melly
Pension wird nach vollendeten Dienstjahren mit Faktor 1,79375 errechnet, ergibt den Prozentsatz des letzten Grundgehaltes plus Zuschlägen, das dir als Pension zusteht. Natürlich werden hohe Abschläge, bis zu 10,8% derzeit, für eine frühere Pensionierung, berechnet.
Naja, unter Umständen sind es auch 1400 Euro Pension.. egal, nicht genug. Im Gegensatz zum Rentner natürlich viel... :redhead:
Der Versorgungsausgleich ist mir nach Berechnung schriftlich in Kopie von meiner Behörde übersandt worden!!!Frage mich nur noch, wie lange ich auf einen Scheidungstermin warten muss, der Versorgungsausgleich ist im März berechnet worden.
Und natürlich muss ich den TU zahlen, tue es aber defacto nicht... :gunman: Mal sehen, wie es weitergeht...
moin, zusammen,
um noch mehr zu verwirren, da mich folgender satz stutzig macht:
Der Versorgungsausgleich ist mir nach Berechnung schriftlich in Kopie von meiner Behörde übersandt worden!!!
die einzige behörde die den vers.-ausgl. berechnet ist das familiengericht. und erhalten tut der 'pflichtige' den im original, nicht in kopie.
@melly: kann es sein, dass tommy nicht den 'versorgungsausgleichsbetrag' meint, sondern 'den in der ehezeit erworbenen pensionsanspruch', der dann erst, evtl. zusammen mit anderen altersvorsorge-zahlen (auch denen des bald-ex-partners), in die vers.-ausgl-berechnung einfliessen wird???? das käme dann doch mit den zahlen auch wieder besser hin...(genaue berechnung überlasse ich gerne dir 😉 )
@tommy:
Und natürlich muss ich den TU zahlen, tue es aber defacto nicht... :gunman: Mal sehen, wie es weitergeht...
das würde ich mir, zumindest bis eine andere 'regelung' offiziell ist, heftig überlegen, auch wenn du 'moralisch' anderer meinung bist.
@all:
Sollte Deine Ex vor Eintritt des Rentenbezugs das Zeitliche segnen, hast Du keine Abschläge zu verzeichnen. Also man weiß dann nicht so wirklich was man den Exen wünschen soll
...und schon wieder eine bevorzugung der beamten und benachteiligung der 'otto-normalarbeiter'! bei der rente gehen diese (ausgleichs-)punkte dann unwiederbringlich in den grossen topf, der 'pflichtige' kriegt niemals und nix was wieder (gem. auskunft BfA)!! ;(
gruss
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
@Uli: nein das ist nicht so wie Du schreibst.
Wenn der Ex-Partner vor Eintritt des Rentenfalles stirbt, kannst Du den Rentenversicherungsträger auffordern, die Anwartschaften zurückzubuchen.
Ich weiß das rein zufällig, weil ich nen Bekannten hab, der sich damit mehr als gut auskennt.
Die Anwartschaften bekommst wieder, auch wenn die Ex zb nur 2-3 Monate von Deinen Anwartschaften, die sie bei der Scheidung bekommen hat Rente bezieht.
Es muß eine kurze Rentenzeit ablaufen um später den Ausgleich wieder zu bekommen.
Also...Du kannst ihr also auch alles wünschen nur nix Gutes *zwinker
Es spielt keine Rolle ob Beamter oder normaler Einzahler in den Rentenversicherungen.
Der wo Dir das erzählt hat, kennt sich wohl nicht aus, oder verschleiert es heimtückisch, da man das ja im Falle des Ablebens des Ex-Partners selbst in Angriff nehmen muß und die Rentenversicherungsträger keinen darauf anstoßen es zu tun. Wären die ja schön doof, das auch noch an die große Glocke zu hängen.
Übrigens hat mein Ex mir ein sehr kurzes Leben gewünscht, als er ansehen mußte, daß seine Anwartschaften gebündelt zu mir wanderten. Aber der Witz ist...die Anwartschaften sind so groß..die daraus erziehlte Rente grad mal 30 Euro 😀
Also...man sieht..groß Geld machen kann man damit nicht.
Nur hat mein Ex Pech, daß ich noch lebe..er hat ja alles dran gesetzt, mich gesundheitlich in den Boden zu stampfen, was dazu führte, daß ich ne EU-Rente beziehe und seine Anwartschaften für seinen Rententopf wech sind.
Zu Deinen Bemerkungen was die Berechnung seiner Pensionskasse betrifft:
Du hast natürlich Recht, daß der Arbeitgeber ihn nur mitteilen kann, was er für Anwartschaften erzielt hat, die Betragszeiten der Ex können die ja nicht prüfen, da sie keine Einsicht haben.
Das wird ja von der BFA/LVA gesondert ermittelt und dem Gericht zugeschickt. Deswegen finde ich auch den Ausgleich von Tommy zu hoch. Es werden der FRau ja die Kindererziehungszeiten gut gerechnet, das ist so, als wenn sie bei jedem Kind 3 Jahre gearbeitet hätte.
Diese fließen dann in die Ausgleichsberechnungen ein.
Sie hat also schon Anwartschaften gesammelt, auch wenn sie die ganze Zeit Hausfrau war.
Das berücksichtigt Tommy nicht.
Wichtig ist doch, was beim Scheidungstermin unterm Strich raus kommt, nicht was mit die Pensionskasse schickt.
Gruß
Melly
[Editiert am 25/5/2005 von Melly]
Sorry, stimmt, das was ich bekommen habe ist der "monatl. Beitrag der auf die Ehezeit entfallenden Versorgung", ihre Anwartschaften kenne ich noch nicht. Mein Gott, ist das kompliziert. Das mit dem zurückbuchen der Anwartschaften wenn der Ex-Partner verstirbt, stimmt! Habe auch einen Bekannten, dessen Ex verstorben ist und er hat alles zurückbuchen lassen... Naja, ich wünsche keinem den Tod deswegen... Danke nochmals, viele Grüsse, vor allem an die, die wie ich so lange am PC arbeiten... 😉