Verwendung des Kind...
 
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Verwendung des Kindesunterhalts durch Ex

 
(@Pian06)

Hallo,

meine beiden Töchter 15 und 17 Jahre aus geschiedener Ehe, beschweren sich darüber nicht genügend Geld für Bekleidung zu erhalten. Ihre Mutter teilt ihnen monatlich 30€  zu von dem sie sich alles  kaufen müßen. Meiner Ansicht nach sind 360 € im Jahr für die komplette Garderobe zu wenig. Habe das Problem bei meiner Ex angesprochen allerdings ohne Erfolg. Ich habe den Unterhalt nun um 15€/Kind gekürzt , meine Ex informiert und diese Geld bei mir hinterlegt um es den Kindern bei Bedarf direkt zu geben. Habe nun ein Schreiben vom "Fachbereich für Bildung, Jugend und Soziales" bekommen, in dem ich aufgefordert werde den Rückstand mit Fristsetzung auszugleichen.
Sollte ich dieser Verpflichtung nicht nachkommen will Sie die Ansprüche gerichtlich geltend machen.
Eigentlich lächerlich, aber es ist halt so.
Nun zu meinen Fragen.
1. Habe ich die Möglichkeit bzw. macht es Sinn beim Amt dazu Stellung zu nehmen?
2. Gibt es Regelungen dafür für was der Kindesunterhalt verwendet werden muss/soll ?

Für Tipps wäre ich dankbar.

Zitat
Geschrieben : 09.02.2009 00:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Pian06

Alles Nein!

Maul halten, zahlen!

Du hast weder das recht zu erfragen oder gar mit zu bestimmen, wie der KU auszugeben ist, noch diesen zu kürzen, weil du Teile selber ausgeben willst.

Selbst wenn KM den ganzen KU für Drogen ausgeben würde, wäre das kein Grund diesen zu kürzen oder auch nur zu hinterfragen.

Bitter aber wahr!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2009 01:38
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Pian,

wenn die ältere Tochter 18 wird kannst du den neuberechneten Unterhalt (ab 18 muss auch die KM zahlen) auf das Konto des Kindes überweisen.

360 € für was -- auch für Schuhe oder nur für zusätzliche Sachen ?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2009 09:01
(@Pian06)

@beppo: danke für deine aufmunternden zeilen, aber habe mir das so schon gedacht. allerdings möchte ich teile des KU nicht selbst ausgeben sondern den kindern direkt geben ergo halt ich nichts zurück und kürze auch nicht. bezahle lieber mehr als zu wenig, möchte aber das es gerecht zugeht und auch da ankommt wo´s ankommen soll. auf dem titel steht doch unterhalt für die Kinder "xy".
zumindest habe ich heute, entgegen deinem nein, einen Gesprächstermin bekommen. mal sehen was dabei rauskommt. halte dich auf dem laufenden.

@sophie: danke für deinen tipp. ist ja auch bald soweit. allerdings wage ich zu bezweifeln das die mutter zahlen wird, da sie wie eh und je nicht arbeitet. 
; von den 360€ müssen sie angefangen von der Unterwäsche über Badeanzüge bis hin zu Winterschuhen und- jacken,
also alles kaufen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2009 22:34
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Pian,

solche cleveren Ideen hatten schon Leute vor Dir. Den KU hat die KM als Vertreterin der Kinder entgegenzunehmen. Den KU an die Kinder direkt zahlen kannst Du erst mit Vollendung des 18. LJ.

Das ist nun mal so.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2009 22:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

entgegen deinem nein, einen Gesprächstermin bekommen.

Öhm, hatte ich irgendwo geschrieben, du würdest keinen Gesprächstermin kriegen?

Nur wird dir auch dein Gesprächspartner nicht gegen die Rechtslage helfen und die ist nun mal eindeutig:
Solange das Kind minderjährig ist, hast du den titulierten Unterhalt der Mutter zu geben, und die entscheidet alleine, wie sie es auszugeben gedenkt.
Du kannst bestenfalls entscheiden, wie du das dir verbleibende Geld ausgibst, z.B. für weitere Zuschüsse an deine Kinder. Das mindert aber in keinster Weise deine Zahlungspflicht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2009 22:43