Verwendungszweck Da...
 
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Verwendungszweck Dauerauftrag KU

 
(@marko)
Schon was gesagt Registriert

Hallo allerseits,

ich habe für den Kindesunterhalt einen Dauerauftrag eingerichtet. Den Verwendungszweck habe ich mit "Dass es meinen Kinder gut geht"  😉 ausgefüllt. Sie soll ja schließlich wissen, wofür es ist.

Die KM will jetzt das ich dort rauf schreibe, dass es sich um Unterhalt handelt für Kind sowieso und den Monat.

Kann sie das von mir verlangen?

Marko

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2006 11:32
(@bm-rk)
Registriert

Hallo Marko !

Also du machst dir Gedanken!

Schreib als Verwendungsweck "Kindesunterhalt für xxx" und wegen mir deinen Satz zusätzlich.
Sie es mal so, wenn du es so schreibst, kann es später mal als Beweis leichter "rausgesucht" werden.

Den Monat kann man beim Dauerauftrag schwer eintragen...

...und die KM kann nicht verlangen, was du als V-Zweck schreibst. tsts

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2006 11:37
(@bengel)
Registriert

hallo marko,

meiner meinung nach ist eine banküberweisung ein geschäftlicher vorgang und da sind emotionalitäten fehl am platz. ich schreibe: unterhaltzahlung KU/EU für Monat xxx. wenn es hoch kommt und ich gute laune habe vielleicht noch "schöne grüsse. bengel".

gruss

bengel

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2006 12:04
(@seervio)
Rege dabei Registriert

Hallo,
ich würde die emotionen ganz weglassen den wer liest das noch ausser sie und was sie mit dem geld macht kannst du nicht beeinflussen. Ich habe einen dauerauftrag eingerichtet wo draufsteht unterhalt für..... Ja gut mein unterhalt geht ans Jugnedamt wo sie es dann bekommt den vertrauen ist gut die Kontrolle zu haben ist besser. Mach dich nicht verrückt und schreibe kurz und knappt für wehn es ist und damit ist ein streitfaktor wieder weg.

Gruß seervio

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2006 12:10
(@taccina)
Registriert

..... Ja gut mein unterhalt geht ans Jugnedamt wo sie es dann bekommt den vertrauen ist gut die Kontrolle zu haben ist besser.

Und wo liegt da bitte der Unterschied ob sie es nun sofort bekommt oder über Umweg des Jugendamtes?

Wofür sie es ausgibt weiß Du dann schließlich immer noch nicht.

Oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2006 12:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

den Verwendungszweck finde ich hochgradig albern und gebe zu bedenken, dass bei nicht korrekt betiteltem Verwendungszweck das Geld als nicht geflossen angesehen werden kann. Sehr utopisch, aber rechtlich korrekt argumentierbar.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2006 12:39
(@bm-rk)
Registriert

Hallo!

Und wo liegt da bitte der Unterschied ob sie es nun sofort bekommt oder über Umweg des Jugendamtes?

Nunja, da das JA oft die Ansprechstelle ist, wenn es um KU oder um Streitigkeiten geht, kann dort wenigstens gesagt werden. "KU es wird gezahlt"...und es hat etwas seriöses ...abgesichertes.

Beweisen lässt es sich auch mit der normales Überweisung. Ich halte es nur für wichtig Wort Kindesunterhalt zu schreiben und für welches Kind.

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2006 12:40
(@taccina)
Registriert

Nunja, da das JA oft die Ansprechstelle ist, wenn es um KU oder um Streitigkeiten geht, kann dort wenigstens gesagt werden. "KU es wird gezahlt"...und es hat etwas seriöses ...abgesichertes.

Beweisen lässt es sich auch mit der normales Überweisung. Ich halte es nur für wichtig Wort Kindesunterhalt zu schreiben und für welches Kind.

Stimmt schon BMRK.
Als normaldenkender Mensch, könnte bei mir auf der Überweisung sonstwas stehen....ich würde dann nicht auf die Idee kommen zu sagen, der Unterhalt wäre nicht angekommen.
Denn das mein Ex mir zwischdurch nen freiwillige Finanzspritze verabreicht, die Hoffnung habe ich längst aufgegeben...*lach*

Aber von Deinem Punkt aus gesehen, hast Du natürlich recht...
HIer weiß man ja nie was kommt..

Hier haben wir ja schon Pferde ko........

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2006 12:53