Verwirrung pur DDTa...
 
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Verwirrung pur DDTabelle 2007 und 2008 ?1?

 
(@merlin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erst mal.

Ich bin Vater von 2 Kindern (5 und 8 Jahre alt) und habe einen dynamischen Titel zur Zahlung des KU über 135 %.
entspricht nach der alten DDTabelle Stufe 6.
D.h. ich zahle einmal 273 € -77 € = 196 € und beim anderen Kind 331 € -77 € = 254 €.  Zu erwähnen ist noch, dass ich keinen Unterhalt an meine Ex-Frau zahlen muß.
Welche Zahlungen muß ich jetzt nach der neuen Düsseldorfer Tabelle leisten ?
Nach meinen bereinigten Netto würde ich bei Stufe 3 landen und müßte demnach jetzt 307 -77= 230 und 355-77 = 278 € zahlen. Wäre das korreckt ? Ich lese in diesem Forum auch was von Übergangsregelung und das man zunächst nichts anderes zahlen muß als bisher ?
Und wie wird mein Titel genau umgerechnet. Habe erlich gesagt Probleme diese verschiedenen Umrechnungsformeln zu verstehen, bzw. welche muß ich anwenden.
Vielen Dank für Eure Antworten

Gruß

Merlin

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2008 10:48
(@PhoeniX)

Moin

Guckst du >HIER<. Wenn dann noch Fragen sind stell sie hier noch mal konkret ein.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2008 13:06
(@merlin)
Schon was gesagt Registriert

...das habe ich und das verwirrt mich ja so....Übergangsregelung gilt für 2 Jahre, d.h. sollte sich meine Ex nicht melden, dann gilt die alte Tabelle von 2007 und es ändert sich nix. Sie hat sich aber gemeldet ! Welches Rechenbeispiel muß ich den jetzt zum umrechnen meines Titels anwenden ? Ich tippe mal auf das erste. Was dann als Prozentsatz kommt, ist dann meine neue Stufe ?
Jetzt habe ich aber auch gehört, das sich durch die Änderung für mich, da ich keinen Unterhalt für meine ExFrau zahle , die nächst höhere Stufe möglich sei ?

Versteht Ihr nun meine Verwirrungen ?

Gruß Merlin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2008 13:37
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi merlin,

Der "Prozentsatz neu" wird auf den ab 01.01.2008 gültigen Mindestunterhalt angewendet. Der Zahlbetrag ergibt sich hieraus abzgl. hälftigem KG.

Bei der Umrechnung zählen ausschliesslich der alte Zahlbetrag und der neue Mindestunterhaltsbetrag der entsprechenden Altersstufe eine Rolle. Darum ändert sich nichts. Erst bei einer Neuberechnung(Titulierung) kommen i.d.R. neue Zahlbeträge heraus. Darum solltest Du prüfen, wann die letzte Titulierung erfolgt ist. Erst nach 2 Jahren darf erneut Auskunft verlangt werden, ausser Dein Einkommen hat sich um mehr als 10% erhöht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2008 15:11
(@merlin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

der Titel wurde im August 2006 erstellt. D.h. das sie spätestens in einem halben Jahr eine Überprüfung starten wird, wobei das nichts bringt, da ich immer noch das gleiche Gehalt habe.
Jetzt weiß ich aber immr noch nicht wie ich meinen Alt-Titel umrechnen muß. welches Beispiel wende ich an ?
Die Umrechnung sagt ja nur aus was ich zu zahlen habe, aber nicht in welcher Stufe ich lande. Wenn ich nach meinem Netto gehe, dann müsste ich nach Stufe 3 zahlen  und generell mehr als früher in Stufe 6. Oder sehe ich das alles falsch ? Wie gesagt ich zahle nur KU und keinen Unterhalt an meine Ex-Frau !

Gruß

Merlin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2008 11:15
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Jetzt weiß ich aber immr noch nicht wie ich meinen Alt-Titel umrechnen muß. welches Beispiel wende ich an ?

Beispiel 1

Die Umrechnung sagt ja nur aus was ich zu zahlen habe, aber nicht in welcher Stufe ich lande.

Ziel der Umrechnung ist, Deinen Prozentsatz an die neuen Mindestsätze anzupassen. Eine neue Eingruppierung findet nicht statt. Ist eben eine Übergangslösung.

der Titel wurde im August 2006 erstellt. D.h. das sie spätestens in einem halben Jahr eine Überprüfung starten wird, wobei das nichts bringt, da ich immer noch das gleiche Gehalt habe.

Und da irrst Du. Denn genau dann findet eine Neueingruppierung statt und die Zahlbeträge für Minderjährige erhöht sich bei gleichem Einkommen.
196,-  ->  217,50
254,-  ->  265,50

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2008 13:11
(@merlin)
Schon was gesagt Registriert

Hi Oldie,

wie errechnest Du die neue Zahlung ?

-Gruß

Merlin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2008 16:10
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo merlin

mein Fehler - sorry. Habe bei KG-Anrechnung "ab 4. Kind" geschaut. Deine Zahlen von ganz oben sind richtig, also 230 und 278.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2008 17:43