Voller Unterhalt un...
 
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Voller Unterhalt und Kind geht leer aus

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(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo und sorry für meine längere Pause hier....

Ich hab da mal folgende Situation:

Ex lebt mit neuen Mann zusammen. Er hat 3 Kinder. 8,14,17.
Er arbeitslos und was er an Unterhalt bekommt weiss ich nicht
Meine Tochter bekommt von mir 374€ Unterhalt.
Meine Tochter behauptet daß sie 35€ die Woche Taschengeld und ca. 150€ zum Geburtstag bzw. Weihnachten und 50€ zu Ostern bekommt. Ca im Jahr 800€. Davon muss sie sich alles selber kaufen.... inklusive Unterwäsche.
Alle werden gleich behandelt sagt km.

Was haltet ihr davon???

Grüße sealjet

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2019 20:46
(@wasserfee)
Registriert

hi,

hat dein Kind ein Bett? Darf es sich aus dem vollen Kühlschrank bedienen? Friert es? Darf es die Lampe anknipsen?

In all diese Dinge, die Lebenshaltungskosten, fließt der Unterhalt mit ein.

Wie alt ist das Kind? 35€ Taschengeld finde ich - je nach Alter des Kindes - nicht unbedingt wenig.

Woher weißt du das mit der Unterwäsche?

Aber auch wenn es so wäre kannst du nichts dagegen tun. Die KM kann das Geld einsetzen, wie der Bedarf ist.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2019 21:05
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Sie ist 16. Das hat sie mir die Woche alles erzählt. Sie muss arbeiten wenn sie mehr Geld will.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2019 21:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

35 € pro Woche sind 140 € im Monat. Das finde ich jetzt nicht wirklich wenig.

Wenn es grundsätzlich ein Bett, Essen, Duschgel u.s.w. hat, sehe ich hier wenig Ansatz für "Kind geht leer aus".

Und die andere Frage: Bekommt sie tatsächlich keine Kleidung oder muss sich eben das Wunsch-Dessous selber kaufen?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2019 21:12
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine Tochter bekommt von mir 374€ Unterhalt.
Meine Tochter behauptet daß sie 35€ die Woche Taschengeld und ca. 150€ zum Geburtstag bzw. Weihnachten und 50€ zu Ostern bekommt. Ca im Jahr 800€.

Also 35€ pro Woche plus Geburtstag, Weihnachten und Ostern, das macht 2170 € und nicht 800€.

Der Mutter verbleiben somit von Deinem Unterhalt noch 2.318€ i. Jahr (plus ca 2000 € Kindergeld). Dafür bezahlt die Mutter noch Wohnen und Essen und Sonderausgaben. Finde ich jetzt nicht unangemessen.

Und im Übrigen ist es, wie Wasserfee schon schrieb, nicht Deine Baustelle.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2019 21:13
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

35×52 Wochen = 1820  
D.h. pro Monat 150 €.

Wie alt ist das Kind?

Meine hat mit 16 ca. 60 € monatlich für Kleidung etc. Bekommen und entweder 40 oder 60 €, was genau weiss ich nicht mehr, bekommen. Sie sozusagen zu Beginn des Schuljahres die schulausstattung bekommen. Verbrauchsmaterial hat sie selbst ersetzt. Und vom klamottengelf war alles zu bezahlen, auch Schuhe und winterkleidung. Ich habe die Monatskarte, handykosten, schulausflüge, Sportverein und sportklamottrn bezahlt. Und natürlich hätte sie ein Zimmer, könnte essen, trinken und bis auf dekorative Kosmetik habe ich alles andere auch bezahlt.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2019 21:14
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Sorry...sorry...sorry...

35€ im Monat Taschengeld

Ich bin untröstlich für die falsche Info

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2019 21:44
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Kurz Info:
16 Jahre alt
35€ im Monat Taschengeld
Sie muss ich alles selber kaufen. Tampons und Rasierer ect.
Hosen... Unterwäsche usw

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2019 21:48
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Da wirst du leider nicht viel machen können.
Erst ab 18 kannst du den Unterhalt dem Kind direkt aufs Konto überweisen können.

Klar, 35 € monatlich ist echt nicht viel, wenn sie davon hygieneartikel und Kleidung kaufen muss.
Aber vielleicht kannst du ja immer was schönes mit ihr unternnehmen, wenn sie da ist.

Wie weit wohnt ihr auseinander?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2019 21:59
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Entfernung 120 km...keine Regelung mehr. Hab sie jetzt erstmal nach 2 Jahren gesehn.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2019 22:04




(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Viel ist das wirklich nicht. Von Deiner Warte aus natürlich blöd, denn Dein Unterhalt finanziert somit nicht nur Eure Tochter.

Andererseits scheinen nun einmal augenblicklich bei der der neuen Familie Deiner Ex die Finanzen knapp zu sein. Und den Gedanken, alle Kinder in der Familie gleich zu behandeln, finde ich eigentlich richtig. Andersrum würde der Grundstock für Neid und Eifersucht gelegt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2019 22:16
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sealjet,

Entfernung 120 km...keine Regelung mehr. Hab sie jetzt erstmal nach 2 Jahren gesehn.

Wenn sie mit der Gesamtsituation unzufrieden ist, dann könnte sie allenfalls auf den Gedanken kommen, ob auf der anderen Seite des Zaunes, d.h. bei dir, das Gras vielleicht grüner ist ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2019 23:29
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen und Danke für eure Antworten.

Nun stellt sich meine Tochter die Frage ob es nicht bei mir besser für sie wäre...

Verständlich ist es für mich sicherlich, aber ich denke mal so einfach geht das nicht...oder?

Gruß sealjet

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2019 09:34
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sealjet,

Nun stellt sich meine Tochter die Frage ob es nicht bei mir besser für sie wäre...
Verständlich ist es für mich sicherlich, aber ich denke mal so einfach geht das nicht...oder?

Erste Frage ist mal, ob das bei dir überhaupt so ohne weiteres geht; insbesondere, ob du die räumlichen Möglichkeiten hast oder ob du dafür erst mal in eine größere Wohnung umziehen müsstest. Außerdem natürlich, sogar wenn es ohne viel Aufwand geht, ob du es überhaupt willst; du hattest ja geschrieben, dass ihr euch zwei Jahren lang kaum oder gar nicht gesehen habt, die Aktion wäre also ein ziemliches "von Null auf Hundert".

Zweite Frage ist, wie ernst es deiner Tochter ist. Insbesondere wenn du deshalb erst mal umziehen müsstest, wäre es ziemlich blöd für dich gelaufen, wenn sie es sich drei Monate später wieder anders überlegt. Aus der Höhe deiner Unterhaltszahlung (Mindestunterhalt) schließe ich, dass du nicht gerade Krösus heißt, d.h. sie sollte sich nicht der falschen Vorstellung hingeben, nach einem Umzug zu dir würde bei ihr die Geldpest ausbrechen.

Dritte Frage ist, wie es mit der Schule weitergeht. Du hattest es zwar nicht ausdrücklich geschrieben, aber ich nehme an, sie geht derzeit noch zur Schule, und bei 120 Kilometern Abstand ist es keine Option, täglich von dir zu ihrer bisherigen Schule zu pendeln. Allerdings sind derzeit die großen Schulferien, so gesehen wäre der Zeitpunkt geradezu ideal, d.h. wenn ihr den Umzug jetzt über die Bühne bringt, dann kann sie zum neuen Schuljahr gleich in einer Schule bei dir vor Ort weitermachen.

Vierte Frage ist, ob deine Ex und du das gemeinsame Sorgerecht für die Tochter habt. Das Wichtigste ist dabei, ob deine Ex ggf. das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht (als Teil des Sorgerechts) hat. Wenn letzteres, dann wird's ein bisschen komplizierter, wenn die Ex sich gegen den Umzug sperrt; andererseits werden die wenigsten Familienrichter eine Sechzehnjährige gegen ihren ausdrücklichen Willen zur Mutter zurückschicken.

Fünfte Frage ist, ob es für deine Unterhaltszahlungen einen Titel gibt (d.h. ob du beim Jugendamt eine solche Urkunde unterschrieben hast, oder ob du per Gerichtsurteil zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wurdest). Wenn nein, meldest du deine Tochter nach dem Umzug zu dir beim Einwohnermeldeamt um, und stellst die Unterhaltszahlungen ein. Wenn ja, solltest du die Mutter zur Herausgabe des Titels auffordern bzw. du solltest dir von ihr eine Verzichtserklärung geben lassen, dass sie nicht mehr aus dem Titel vollstreckt. Und natürlich schickst du nach der Ummeldung sofort einen Antrag an die Familienkasse, dass das Kindergeld zukünftig an dich ausgezahlt wird statt an deine Ex.

Sechste Frage ist, ob du von deiner Ex dann Unterhalt verlangen kannst. Ja, theoretisch kannst du das, aber so wie du ihre Sitution geschildert hast, wird da realistisch betrachtet nichts zu holen sein. Sofern du nicht selbst neu verheiratet bist, könntest du allerdings Unterhaltsvorschuss beantragen; zuständig dafür ist das Jugendamt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 21.07.2019 10:03
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Kurz und knapp geantwortet....

Gemeinsames Sorgerecht

Haus mit 150qm. 3 Kinderzimmer... Platz genug.

Urkunde Jugendamt

Meine Tochter hat ihre 10 Jahre schule voll. Abschluss aktuell 9 Hautschulabschluss. Ist nun schon ihre 3 Schule in 6 Jahren weil km einen Umzugsfetisch hat.
Seit 13 Jahre neu verheiratet, 2 Kinder 10+13. Meine Frau kennt meine Tochter vom Windelalter an und es besteht ein super Verhältnis trotz längerer Umgangspausen

Was vergessen?

Achso...geld von km plane ich eh nicht ein.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2019 10:16
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sealjet,

Meine Tochter hat ihre 10 Jahre schule voll. Abschluss aktuell 9 Hautschulabschluss.

Was will sie danach machen: Weiter zur Schule gehen (z.B. noch die Mittlere Reife dranhängen)? Betriebliche Ausbildung?

Denn was immer sie bislang geplant hat, es müsste dann halt auf deinen Wohnort umgeplant werden.

Was die JA-Urkunde betrifft, da kann deine Ex zwar noch ein bisschen Staub aufwirbeln, indem sie den Titel nicht herausrückt und eine unberechtigte Vollstreckung versucht. Allerdings ist der Titelinhaber das Kind, die Mutter hat den Titel nur "zu treuen Händen", und wenn sie nach dem Umzug des Kindes noch eine Vollstreckung versucht, dann wird das im ersten Moment erfolgreich sein; allerdings ist es m.W. rechtsmissbräuchlich, aus einem bestehenden, aber offensichtlich inhaltlich nicht mehr gerechtfertigten Titel zu vollstrecken und der Schuss kann somit für sie auch ziemlich nach hinten losgehen.

Nichts desto trotz solltest du, falls Madame den Titel nicht freiwillig herausrückt, deinen Arbeitgeber schon mal vorsorglich informieren, dass da demnächst ein solcher Versuch einer Gehaltspfändung erfolgen könnte (der Arbeitgeber kann das zwar nicht verhindern, weiß dann aber wenigstens, dass nicht du derjenige bist, der da Mist gebaut hat).

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2019 10:43
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Den Unterhalt überweise ich ans Jugendamt falls das interessant wäre.

Und sie will mittlere Reife machen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2019 10:54
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

auch wenn Du den Unterhalt an das JA überweist geht die Überweisung letzlich an die KM als Vertreterin der Tochter. Daran ändert das nichts.

Es ist aber richtig, dass nur der derjenige das Kind vertreten kann, der es in Obhut hat. Wenn Deine Tochter also dauerhaft bei Dir lebt, dann vertritts Du das Kind. Deshalb kann die KM nicht mehr aus dem Titel vollstrecken. Trotzdem hat Malachit recht, die KM kann natürlich "Zirkus" machen, aber am Ende ist es so, dass sie eben keinen Anspruch auf KU hat sondern an Dich zahlen müsste.

Die Frage ist deshalb wie gefestigt ist der Wille Deiner Tochter bei Dir leben zu wollen. Wenn sie es will, dann wäre aus meiner Sicht der sinnvollste Weg, wenn sie sich direkt an das JA wendet. Zwar ist der Aufenthalt Minderjähriger kein Wünsch-Dir-was und die Eltern bestimmen den Aufenthaltsort, aber hier wäre es sinnvoll, wenn das JA das Ganze moderieren würde. Ein 16jähriges Kind wird selbstverständlich angehört und seine Meinung hat mehr Gewicht als die eines 10jährigen. Die KM wird natürlich nicht erfreut sein, dass die Tochter zu Dir will, deshalb sollte es auch objektive Gründe für den Wechsel zu Dir geben. U.U. wären auch 3 Probemonate (für die Du weiterhin KU an die KM zahlst) sinnvoll.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2019 11:22
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Mal ne blöde Frage:

Woran erkenne ich das der Titel mit 18 endet? Muss das eindeutig da stehen?

Meiner ist so alt, da habe ich damals nicht dran gedacht.

Und wie kann ich ihn rechtzeitig beschränken?

Gruß sealjet

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2019 16:01
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn nicht daraufsteht, dass die Zahlungen bis zum 18. Geburtstag oder ähnlich zu leisten sind, dann ist der Titel unbefristet.
Ein Titel kann immer im gegenseitigen Einverständnis geändert werden, entweder durch Herausgabe des Titels oder Vollstreckungsverzicht.

Ab Volljährigkeit kann nur noch das Kind aus dem Titel vollstrecken und nicht mehr die KM.

Ändert sich der  Unterhaltsbetrag dann wäre der Titel abzuändern. Bei Volljährigkeit ist die Konsequenz offensichtlich, dass der Titel zu ändern ist, etwas anderes ist es, wenn sich Dein Einkommen ändert, hier kann es sehr wohl Probleme machen den Titel nach unten abzuändern.

Die Abänderung kann dadurch erfolgen, dass der alte Titel herausgegeben wird und ein neuer erstellt wird (Es dürfen aber KEINE 2 TITEL gleichzeitig gestehen, ansonsten kann auch beiden vollstreckt werden) bzw. ein Vollstreckungsverzicht über den zu hohen Betrag zu erklären.
Das Ganze sollte schriftlich erfolgen, Namen und Adressen enthalten, die Nummer des Titels und den Betrag auf den Verzichtet wird.

Geht es nicht freiwillig, dann bleibt nur der Gang zum Familiengericht.

Ergänzung: Besteht kein Unterhaltsanspruch mehr, dann ist der Titel herauszugeben.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2019 16:17




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