Woran erkenne ich das der Titel mit 18 endet? Muss das eindeutig da stehen?
Meiner ist so alt, da habe ich damals nicht dran gedacht.
Yep, so ist es. Und hast Du damals nicht explizit dran gedacht, gehe ich eine Wette ein, dass der Titel nicht befristet ist.
Und wie kann ich ihn rechtzeitig beschränken?
Du kannst und solltest Dich nur rechtzeitig um einen Neuberechnung des KU kümmern und pünktlich zum 18. Geb. die Herausforderung des bestehenden Titels fordern.
Wichtig zu wissen ist: dass der Titel nicht zeitlich beschränkt ist und quasi automatisch aufhört zu bestehen ist ärgerlich, aber kein wirklicher Beinbruch. Denn: Ja, aus dem Titel kann (zu Unrecht) vollstreckt werden, wenn Du mit dem 18. Geburtstag die entsprechenden Zahlung einstellst. Allerdings kannst Du das eben zu Unrecht eingetriebene Geld gerichtlich zurückfordern. Alleine, Du rennst dem Geld dann eben hinterher. Kosten... Zeit... Und immer die Gefahr, dass es einfach weg ist.
Gruß, toto
Problem ist das ich obwohl ich 100 % zahle es eine Mangelfall Berechnung war. Hab zu Hause 2 minderjährige Kinder. Meine Frau überlegt im Namen der Kinder zu Klagen.
Hallo,
prinzipiell müsste die Mangelfallberechnung für 3 Kinder gemacht werden.
Ist das passiert? Wenn nicht warum nicht?
VG Susi
Problem ist das ich obwohl ich 100 % zahle es eine Mangelfall Berechnung war. Hab zu Hause 2 minderjährige Kinder. Meine Frau überlegt im Namen der Kinder zu Klagen.
Fett: Um was zu erreichen?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo Kakadu59
Ich denke mal die Frau von Sealjet will für Ihre 2 Kinder klagen, damit nicht ihr Einkommen angerechnet wird. Dadurch das bei Sealjet eine Mangelfall Berechnung gemacht wird kann er ja für keins der Kinder den vollen Unterhalt sicher stellen und soll jetzt noch 100 € mehr zahlen obwohl er nur das selbe Geld hat und seiner Frau und Ihm die Kosten über den Kopf wachsen.
LG der Frosch
Hallo,
die Frau von Sealjet kann nur ihren Mann auf Unterhalt verklagen, die andere Unterhaltssache kann sie nicht beeinflussen.
Sie kann weder im eigenen Namen noch im Namen der Kinder gegen die Anrechnung einer Haushaltsersparnis (oder was auch immer) vorgehen. Das kann nur Sealjet.
Sealjet muss sich darum kümmern, dass die Berechnung des Kindesunterhalts ordnungsgemäß erfolgt, ggf. mit Hilfe des Familiengerichts.
Hier steht dann aber die Frage im Raum warum er anscheinend mehr als 10 Jahre lang mehr Unterhalts gezahlt hat als erofrderlich.
VG Susi
P.S.: Sealjet ist nicht Sebastian76.
Hallo @Sealjet,
irgendwie läuft der Faden durcheinander...(zumindest sind Deine Informationen irgendwie sehr unstrukturiert...)
Ich fasse mal zusammen:
Du hast eine 16 jährige Tochter mit Deiner Ex. Die Tochter lebt bei Deiner Ex.
Deine Ex lebt mit einem neuen Mann zusammen, der 3eigene Kinder mit in die Beziehung gebracht hat... (so lese ich es zumindest), weil Du schreibst, dass Dir nicht bekannt ist, ob und wieviel Kindesunterhalt der Mann für seine 3 Kinder (von seiner Ex) bekommt. Die beiden haben keine (weiteren) Knder zusammen.
Ob die Taschengeldgeschichte bezüglich Deiner 16-jährigen Tochter gerecht ist, darüber kann man trefflich streiten. Einerseits stehe ich - angesichts der dargestellten finanziellen Situation im Eingangsfaden - auf Deiner Seite, und Anderseits kann ich mich (aus eigener Erfahrung :wink:) auch sehr gut mit @Celine´s Beitrag (-> #10) anfreunden. Fakt ist allerdings tatsächlich, dass Du dort wenig bis gar keinen Einfluß auf die Hausshaltskasse der Exenfamilie hast bzw. nehmen kannst!
Du hast zwischenzeitlich eine neue Beziehung (verheiratet?) und 2 weitere Kinder (wie alt sind die?)
Du hast einen befristeten(?) oder unbefristeten(?) Unterhaltstitel (ja was nun?) über 100%?
Aus welcher Zeit stammt der? Wurde der Titel für die 16- jährige Tochter vor Geburt der 2 "neuen" Kinder erstellt?
Im Moment ergeben sich auf Grund Deiner Beschreibung 2 Situationen mit unterschiedlichen Lösungsansätzen:
1. Große Tochter zieht zu Dir: dann entfällt die Neuberechnung des Titels, da dann Deine Ex Dir gegenüber unterhaltspflichtig werden würde. Der vorhandene Titel müßte allerdings "außer Kraft" gesetzt werden.
2. Die große Tochter bleibt bei Deiner Ex wohnen und der vorhande Titel muß entsprechend angepaßt/ abgeändert werden, da ja mindestens 3 (wenn nicht sogar 4?) Unterhaltsberchtigte von Dir zu bedienen wären.
PS: Woher wissen die vom Jugendamt überhaupt von der Einkommensituation der neue Frau/ Freundin?
Und mal eine allgemeine Frage:
Wie wird die Einkommenssituation der neuen Frau rechnerisch überhaupt angesetzt/ berücksichtigt?
Unabhängig davon, ob dem TO überhaupt eine Haushaltsersparnis zugerechnet werden darf oder nicht: Hätte die Frau nicht auch Anspruch auf "Bereinigung" Ihres Einkommens :question:
Aus persönlicher Sicht finde ich es allerdings ziemlich schräg, dass die Familie wo die 16-Jährige derzeit wohnt sich an einerseits (ausschließlich) mit Sozialleistungen über Wasser hält und gleichzeitig der Griff in die Familiekasse (hier Einkommen der neuen Frau) des TO legitim ist....
Gruß Kakadu59
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Hallo @Sealjet.
habe gerade das hier gefunden:
https://www.familienrecht.de/unterhalt/2015-neue-werte-selbstbehalt-berechnungsbeispiele/
Eventuell ist es ja hilfreich in der Sache....
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)