Volljährige muss KU...
 
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Volljährige muss KU vollständig Zuhause abgeben

 
(@haegar)
Schon was gesagt Registriert

Meine Tochter ist nun 18 Jahre alt, geht zur Schule (Abi). Ich zahle den Kindesunterhalt nun an meine Tochter. Meine Tochter sagt, dass sie meinen Anteil des KU an die Mutter komplett abgeben muss.
Frage 1: Ist es rechtens, dass die Mutter den kompletten KU (meinen Anteil) von unserer Tochter einfordert??

Weitere Info:
Meine Ex hat laut Berechnung ihres Anwaltes ein Einkommen von 2900€ netto. Hinzu kommt weiterer Kindesunterhalt einschließlich 2x Kindergeld von 750€. Es steht ihr also ein Nettoeinkommen von rund 3600€ für 3 Personen zur Verfügung.

Frage 2: Ist es rechtens, dass ich meiner Tochter ein Taschengeld von 100 / 150 € gebe und den Rest für sie spare?

Ich will mich nicht um meine Verpflichtung drücken. Ich habe ein Problem damit, dass meine Ex bspw. mehrfach im
Jahr in Urlaub fährt und meine Tochter ihren Unterhalt komplett abgeben muss.

Ich bedanke mich schon mal im Voraus für Eure antworten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2014 22:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Wieviel die Mutter verlangt und die Tochter ihr gibt, müssen die beiden untereinander regeln.

Wenn das der Tochter nicht passt, bleibt ihr eigentlich nur auszuziehen.
Z.B. zu dir.
Was angemessen wäre, ist gesetzlich nicht geregelt.

Ob das 2. rechtens ist, musst du wiederum mit deiner Tochter abmachen und diese dann mit ihrer Mutter, ob ihr so wenig auch genügen würde. Wenn nicht, bliebe ihr aber auch nur, die Tochter raus zu werfen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2014 22:30
(@haegar)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

besten Dank für Deine Antwort. Im Grunde ist mir das, was du schreibst auch klar - vom Kopf.  Es ist manchmal eben nicht leicht Emotionen vom Sachlichen auszuklammern.

Ich werde den kompletten Unterhalt an meine Tochter überweisen und es - nicht leichten Herzens - ihr überlassen wie sie damit umgeht.

Schöne Grüße
Hägar

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2014 00:23
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist denn überhaupt dieHAftungsquote berechent worden? Bedeutet ist der Tochter klar, dass beide Elternteile nun für ihren Unterhalt zuständigsind, oder wurde mit Volljährigkeit nicht neu berechent?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2014 00:35
(@psoidonuem)
Registriert

Was midnightwish meint (und ich erläutere das weil Du Dich offenbar im Unterhaltsrecht nicht so gut auskennst) ist, dass bei einer Volljährigen neu gerechnet wird, auf Basis beider Einkommen und beide Eltern im Verhältnis ihres Einkommens unterhaltspflichtig sind. Wenn ihr beispielsweise gleichviel verdient, zahlt dann jeder die Hälfte. Das KANN, besonders bei DEM Einkommen Deiner Ex dazu führen, dass Du weniger zahlst als vorher (also mit 17).

Was aber am Grundproblem nichts ändert und Deine Tochter nicht weiterbringt, wenn Ex meint, ihren Teil einzubehalten und Deinen von der Tochter bekommen zu müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2014 10:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Haegar,

Frage 1: Ist es rechtens, dass die Mutter den kompletten KU (meinen Anteil) von unserer Tochter einfordert??

nach "rechtens" fragt niemand; Ihr seid ja nicht vor Gericht.Und aussergerichtlich könnt Ihr alle tun, wozu Ihr lustig seid. Wenn Deine Ex den KU komplett haben will und Deine Tochter ihr diesen aushändigt, geht Dich das nichts an. Deine Tochter ist erwachsen und muss sich gegenüber ihrer Mutter schon selbst auf die Hinterbeine stellen (also beispielsweise sagen "Dein Unterhaltsanteil ist Kost und Logis; Papas Kohle brauche ich für alle anderen Ausgaben." Oder "Ich geb Dir zusätzlich noch 50 oder 100 ER in cash".) Wenn Muddi das nicht passt, muss sie Töchting notfalls vor die Tür setzen - auch das wäre "rechtens".

Meine Ex hat laut Berechnung ihres Anwaltes ein Einkommen von 2900€ netto. Hinzu kommt weiterer Kindesunterhalt einschließlich 2x Kindergeld von 750€. Es steht ihr also ein Nettoeinkommen von rund 3600€ für 3 Personen zur Verfügung.

Das interessiert nur für die Berechnung der Unterhaltshöhe. Für die Frage, was Deine Ex von Deiner Tochter an cash verlangt oder ob diese ihr Deine Kohle aushändigt, ist es ohne Bedeutung.

Frage 2: Ist es rechtens, dass ich meiner Tochter ein Taschengeld von 100 / 150 € gebe und den Rest für sie spare?

Wenn Deine Tochter damit einverstanden ist: Natürlich.

Ich will mich nicht um meine Verpflichtung drücken. Ich habe ein Problem damit, dass meine Ex bspw. mehrfach im
Jahr in Urlaub fährt und meine Tochter ihren Unterhalt komplett abgeben muss.

Das alles geht Dich nichts an; die Modalitäten und die Finanzierung ihres Zusammenlebens müssen die beiden Damen untereinander verkaspern.

Schon mal daran gedacht, Deiner Tochter vorzuschlagen "Du kannst auch bei mir wohnen..."?

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2014 15:20