volljährigen Unterh...
 
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volljährigen Unterhalt, wenn 1 Partner unter Selbstbehalt rutscht

 
 nofx
(@nofx)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

bin durch Zufall auf dieses Forum gestossen. Leider hab ich bisher keine Antwort auf meine Frage gefunden im Netz. Bei volljährigen Kindern in Ausbildung müssen doch beide Elternteile je 300 EUR Barunterhalt zahlen. Insgesamt 600 EUR.

Wie sieht es jetzt aus, wenn ein Elternteil unter die 900 EUR Grenze rutscht? Springt da irgendjemand ein (öffentliche Hand) oder hab ich jetzt die Ar***karte? Oder ist der andere Elternteil verpflichtet die Verpflichtungen des Expartners auch noch zu übernehmen?

Vielen Dank für eure Erfahrungen

Gruß nofx

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2004 14:16
(@romyh)
Registriert

Hallo nofx,

hmm...knifflig. Ich vermute mal, dass es genauso ist, wie bei minderjährigen Kindern: Unter den SB darf niemand fallen bei der KU-Auszahlung.
Dennoch glaube ich auch nicht, dass der andere Partner den Part des ersten übernehmen müsste. Würde also vermutlich heißen, dass Partner 1 300 € zahlt und Partner 2 eben die Differenz zum SB.

Ich weiß es aber eben nicht genau.

Ist das Kind, um das es geht, denn Student? Dann könnte über die Beantragung von BAföG nachgedácht werden, da beide Einkommen als Berechnung herangezogen werden.
Wenn das Kind in einer "normalen" Ausbildung ist, so wird dessen Einkommen sowieso mitgerechnet und die Eltern teilen sich die Differenz zwischen 600 € und dem Einkommen des Kindes.

LG Romy

P.S: Alles ohne Gewähr....

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2004 16:00
 nofx
(@nofx)
Schon was gesagt Registriert

genauer gesagt geht es um meine freundin. die ist 19 und macht momentan ein studienvorbereitendes praktikum. ihre mutter zahlt die miete, der vater hat 280 eur unterhalt jeden monat überwiesen (also kam sie auf ungefähr 600 eur). das hat so gepasst.

jetzt ist der vater plötzlich unter diese 900 eur grenze gerutscht und meine freundin ist super verzweifelt, weil sie kein geld mehr zum leben hat.

dachte halt, das vielleicht irgend ein amt einspringt oder so...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2004 16:11
(@Melly)

Hallo,

also wenn der Vater nicht mehr zahlen kann, da das Einkommen zu niedrig ist, wird die Mutter nochmal überprüft.
Wenn die Mutter die 600 euro abdrücken kann, sprich die Mutter so ein gutes Einkommen hat, wird sie für die Tochter aufkommen müssen.
In diesem Fall trifft es halt dann mal die Mutter und nicht wie so oft den Vater!

Wenn die Mutter nicht mehr zahlen kann, muß die Freundin zum Sozialamt gehen und da anklopfen.
Gruß
Melly

Ps: oder einfach selbst gucken, daß sie nen Nebenjob bekommt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2004 16:15
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo nofx,

diese Frage wird wesentlich durch die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG entschieden (>hier<.

Demnach hat jeder Elternteil am Beispiel des OLG Hamm gegenüber dem auswärtig untergebrachten Kind einen SB von 1.000 € bzw. 730 €/840 €. Weiterhin "haften" sie anteilig mit ihrem Einkommen (Prozentsatz des Einkommens eines Elternteiles an der Summe des Einkommens beider Elternteile). Der einzelne Elternteil hat jedoch nur so viel Unterhalt zu leisten, wie sich dieser auf Grund seines Einkommens gem. DT ergeben würde.

Deine Freundin sollte die Möglichkeit prüfen, Wohngeld zu beantragen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2004 18:06