Hallo Zusammen,
jetzt hab auch ich mal eine Frage zum Volljährigenunterhalt. "Kind" besucht eine noch nicht näher bekannte Schule. Schulbescheinigung steht noch aus. Es scheint eine Art Berufskolleg oder Fachschule zu sein. Die Schule dauert zwei Jahre. Junior geht 3 x die Woche ganztägig in einen Praktikumsbetrieb und an 2 Tagen in die Schule. Am Ende steht wohl ein Fachabi. Mutter ist aktuell nicht leistungsfähig.
Frage 1: Begründet jeglicher Schulbesuch, welcher Art auch immer, grundsätzlich eine Unterhaltspflicht der Eltern? Junior soll selbstverständlich das bekommen, was ihm zusteht. Allerdings finde ich es schon heftig, dass ein Betrieb zwei Jahre eine kostenlose Arbeitskraft hat und der (Zahl)-Vater weiter in die Tasche greifen muss. (Prinzipiell hätte man genauso gut eine Ausbildung anfangen können, dann hätte man nach 2,5 - 3 Jahren wenigstens Fachabi und was Richtiges in der Hand gehabt)
Frage 2: Würdet Ihr ohne Vorlage der Schulbescheinigung Zahlungen leisten? Eigentlich bin ich der Meinung, dass das erstmal vorliegen muss, auf der anderen Seite sehen wir uns hier einem gewissen Terror ausgesetzt (nicht von Junior :phantom:)
Sleepy
Moin,
Ansprechpartner ist das volljährige Kind. Es muss selbst dafür sorgen, dass die Bescheinigungen bei Dir ankommen bzw. auch die Unterlagen der KM besorgen und Dir vorlegen. Passiert das nicht, solltest Du die Zahlungen nach Ankündigung einstellen. Frage: Liegt ein Titel vor? Dann muss dieser bedient werden bzw. die Herausgabe verlangt werden. Gruß Ingo
Kein Titel. Dass Mama damit nichts mehr zu tun hat, wurde Junior erklärt, scheint aber bei Mama nicht angekommen zu sein :puzz:
Sleepy
Hallo,
ist das Fachabi die Hauptsache oder die Ausbildung zum Assistenten für?
Es gibt nämlich Schulen bei denen ist das Fachabi sozusagen dabei wenn du deine schulische Ausbildung absolvierst.
Um das entscheiden zu können muss Junior einfach eine Schulbescheinigung vorlegen, dann kannst du das erfragen/ergooglen.
Und die Frage ist, ist er Schülerbafög-berechtigt. Auch das ergibt sich dann aus den Informationen der Schule.
Ergo: Sohni muss dir Unterlagen vorlegen, damit er sagen kann, dass er grundsätzlich noch unterhaltsberechtigt ist. Wenn er das nicht tut, kannst du leider nichts dazu sagen.
Sophie
ist das Fachabi die Hauptsache oder die Ausbildung zum Assistenten für?
Tja, wenn wir das so genau wüssten. Ich glaube Junior weiß selbst nicht so wirklich, was er da macht und wirklich Interesse scheint er da auch nicht dran zu haben. Im Prinzip weiß er gar nicht was er will.
Und die Frage ist, ist er Schülerbafög-berechtigt. Auch das ergibt sich dann aus den Informationen der Schule.
Angeblich ist er nicht berechtigt. Letztlich kommt es darauf wohl auch nicht an. Der Bafög-Rechner sagt zumindest, dass er keinen Anspruch der Höhe nach hat. (Da frag ich mich schon, wie wenig Eltern eigentlich verdienen müssen :knockout:)
Ergo: Sohni muss dir Unterlagen vorlegen, damit er sagen kann, dass er grundsätzlich noch unterhaltsberechtigt ist. Wenn er das nicht tut, kannst du leider nichts dazu sagen.
Das sehen wir genau so. "Ihre Hoheit" hingegen ist der Meinung, dass die Schulform völlig egal ist.
Ich weiß, sie hat in dem Spiel keine Karten mehr. Allerdings nervt der Terror schon. Die Frage ist nur, reagieren? Eigentlich nicht, da das die Sache vermutlich zum eskalieren bringen würde. Wenn mein Mann Junior nicht zum Gespräch gebeten hätte, läge bis heute von der "richtigen" Stelle noch gar keine Aufforderung zur Unterhaltszahlung vor. Von daher hat mein Mann schon mehr gezahlt, als er eigentlich gemusst hätte. Weiteres Geld gibt es jetzt eben nur noch nach Vorlage von Nachweisen. :erstaunt039: Die Zeiten, in denen ohne Leistungnachweis zu zahlen war, sind ja nun vorbei.
Sleepy
Hallo,
für den Unterhalt ist wesentlich ob das Kind noch privilegiert ist oder nicht. Deshalb ist die Frage ob das Fachabitur angestrebt wird von entscheidender Bedeutung. Eine Ausbildung an einem Berufskolleg oder Fachschule kann mit oder ohne Fachabitur erfolgen. Deshalb dies bitte klären. Aus dem Ausbildungsvertrag sollte hervorgehen ob ein Fachabitur angestrebt wird.
VG Susi
Hallo,
schließt man mit der Schule einen "Ausbildungsvertrag"?
Ob privilegiert oder nicht spielt doch eigentlich nur beim Selbstbehalt eine Rolle. Nach den bisherigen Berechnungen ändert das für meinen Mann am Zahlbetrag nichts.
vg
sleepy
Sleepy