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Volljährigenunterhalt ohne neuen Titel

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(@officertommy)
Zeigt sich öfters Registriert

Mal das vorläufige Ergebnis, für den, den es interessiert: Habe die vom JA gewünschten Einkommen und Kosten übermittelt, meine volljährige Tochter schriftlich gebeten, dasselbe von ihrer Mutter einzuholen, und dann meldete sich die KM bei mir! Sie hatte zuvor vom JA den Rat bekommen, sich mit mir zu einigen und wolle dies auf jeden Fall gütlich tun! Nanu??? :phantom:

Na dieser Einigung bekam ich nun vom JA folgendes Schreiben:" Als gesetzlicher Vertreter des Kindes erkläre ich folgende jederzeit widerrufliche Minderung des Unterhalts der Urkunde des JA (.... v. 2004) mit der Auflage, mir jede Änderung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse unaufgefordert unverzüglich mitzuteilen." Es folgt die neue monatliche Unterhaltsverpflichtung.
"Die Minderung ändert den obengenannten Schuldtitel hinsichtlich des zu leistenden Unterhaltsbetrages ab. Sie erfolgt, weil Sie aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse nur in o.g. Höhe leistungsfähig sind. Gleichzeitig wird nach Rücksprache mit der Kindesmutter auf die Geltendmachung des per 29.02.2012 bestehenden Unterhaltsrückstandes verzichtet."

Es tun sich 2 Fragen auf: 1) Was kann passieren, wenn ich der Auflage nicht nachkomme? In 1,5 Jahren wird das bezeichnete Kind volljährig. 2) Wie rechtsverbindlich und beständig ist der Verzicht auf Geltendmachung des Unterhaltsrückstandes zu werten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2012 12:09
(@officertommy)
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Nochmal präziser: Könnte das JA, falls irgendwie festgestellt werden würde, dass ich ab einem bestimmten Datum mehr Einkommen zur Verfügung hatte, auch rückwirkend die Forderungen lt. abgeändertem Titel geltend machen??? :question: Oder kann es nur alle 2 Jahre mein Einkommen feststellen und dann in Verzug setzen??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2012 21:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na dieser Einigung bekam ich nun vom JA folgendes Schreiben:

Was für eine Einigung?
Habt ihr euch geeinigt oder nicht?
Mit JA musst du nur noch reden, wenn du dir einen Vorteil davon versprichst.
Und auf Forderungen oder Bedingungen dieser Figuren musst erst recht nichts geben.

Du könntest den Schrieb wegwerfen oder bestenfalls noch antworten, sie als angebliche gesetzliche Vertreter sollten dir bitte den bestehenden Titel über Minderjährigenunterhalt aushändigen bevor sie weitere Forderungen stellen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2012 22:17
(@officertommy)
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Sory, habe den Thread verwechselt, hier der http://www.vatersein.de/Forum-topic-24050.htmlrichtige:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2012 09:42
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